mich würde die Lesart folgender Fallkonstruktion interessieren:
Bestandteil 1 ist eine derartigen Klausel eines fiktiven Rahmenvertrags einer Firmenkooperation:
Bestandteil 2: Der Zeitpunkt der Vertragsschließung - und zwar nach April des Kalenderjahres, sprich unterhalb der 2-Monatsfrist zum Kalender-Halbjahr. Der Verständlichkeit der Diskussion halber sagen wir einmal Mai 2017.Dieser Rahmenvertrag wird für ein Kalenderjahr geschlossen, und verlängert sich ab dem 01.01. des Folgejahres um jeweils ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn,dass unter Einhaltung einer Frist von 2 Monaten zum Kalender-Halbjahr diese Vereinbarung schriftlich gekündigt wird mit der Wirkung, dass eine Verlängerung nach Kündigung nicht mehr ausgeübt werden kann und der Vertrag zum Ablauf des Kalenderjahres beendet ist.
Folgende Fragen stellen sich:
- Die anfängliche Dauer von einem Kalenderjahr ist trotz Abschluss im Mai 2017 lediglich bis Ende 2017, korrekt?
- 'jeweils' meint eine dauerhafte Verlängerung um ein Jahr, wenn nicht gekündigt?
Der Rest der Satzkonstruktion bezieht sich ja auf das Kalenderjahr des Abschlusses, also 2017, damit wäre er ja nur ein Mal verlängerbar, das scheint mir nicht eindeutig. Wie ist die Lesart hier im Forum?
- Unter Einhaltung von 2 Monaten zum Halbjahr wäre eine Kündigung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ja bereits gar nicht mehr möglich, der Vertragszeitraum also automatisch länger als bis zum Ende des Kalenderjahres 2017, also bis Ende 2018. Ist die Klausel trotzdem haltbar?
Ich bin gespannt!