Ich dachte eigentlich hier bekommt man etwas Hilfe in Sachen Rechtskunde. Dass das nur zum Ego-Aufpäppeln dienen soll wusste ich nicht.SusanneBerlin hat geschrieben:Fragen Sie doch den Kabelnetzanbieter, aufgrund welcher Regelung in den AGB er seine Kündigungsbestätigung wieder zurücknehmen darf.
B2B Sonderkündigungsrecht Kabelnetzbetreiber: Internet/Tel.
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Re: B2B Sonderkündigungsrecht Kabelnetzbetreiber: Internet/T
Re: B2B Sonderkündigungsrecht Kabelnetzbetreiber: Internet/T
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Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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