Re: B2B Sonderkündigungsrecht Kabelnetzbetreiber: Internet/T
Verfasst: 15.05.19, 14:21
Ich dachte eigentlich hier bekommt man etwas Hilfe in Sachen Rechtskunde. Dass das nur zum Ego-Aufpäppeln dienen soll wusste ich nicht.SusanneBerlin hat geschrieben:Fragen Sie doch den Kabelnetzanbieter, aufgrund welcher Regelung in den AGB er seine Kündigungsbestätigung wieder zurücknehmen darf.![]()
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