Leiter eines Gewerbebetriebs vs. Vertretungsberechtigter eine Gewerbetreibenden

Recht der Unternehmen und Einzelfirmen, Handelsvertreterrecht, Provisionsrecht, Franchiserecht

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Verunsicherte
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Leiter eines Gewerbebetriebs vs. Vertretungsberechtigter eine Gewerbetreibenden

Beitrag von Verunsicherte »

Hallo,

ich bin heute auf diese Unterscheidung in § 35 Abs. 1 Satz 2 GewO gestoßen, wo liegt hier denn genau der Unterschied?

Gruß
SusanneBerlin
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Re: Leiter eines Gewerbebetriebs vs. Vertretungsberechtigter eine Gewerbetreibenden

Beitrag von SusanneBerlin »

Der Unterschied zwischen Leiter und Vetretungsberechtigter?

Jemand kann den Betrieb nach außen vertreten, obwohl er nicht der (oberste) Leiter ist. Dann ist er Vertretungsberechtigter und Leiter ist jemand anders.
Oder es gibt gar keinen Leiter, weil es sich um eine juristische Person oder eine Personenvereinigung handelt, die keinen Leiter hat, z.B. eine GbR oder einen Verein. Dann gibt es Vertretretungsberechtigte aber keinen Leiter.

Außer dem Leiter können auch weitere Personen den Gewerbebetrieb nach außen vertreten, z.B. ein Prokurist, oder bei einem Vereins-Zweckbetrieb ein vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied. Diese Personen sind dann eben vertretungsberechtigt aber nicht Leiter. Z.B. mit Bezeichnungen wie Geschäftsführer und Stellvertreter des Geschäftsführers. Oder CEO und COO.
Grüße, Susanne
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