Nehmen wir an, ein Kunde bittet eine IT-Firma mündlich darum, für ihn eine Internet-Domain zu registrieren. Der Händler nennt dem Kunden den Jahrespreis und stellt diesen dann fortan jährlich in Rechnung. Es gibt keine speziellen Vereinbarungen und keine AGB, denen der Kunde zugestimmt hat.
Handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis oder ein Wiederkehrschuldverhältnis?
Dauerschuldverhältnis vs. Wiederkehrschuldverhältnis
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