Konstellation:
1. Rechtmäßige, bestehende Forderungen aus L+L
2. Auf der Rechnung steht der Vermerk (Diese und alle bestehenden und künftigen Forderungen sind im Rahmen eines Factoringvertrages an die XY, abgetreten.)
3. Wie allgemein bekannt hat A (Lieferant) seine Zahlungsforderung gegen B (Kunde) an C (Factor) abgetreten. Aufgrund des Hinweises eher offenes Factoring.
4. Angenommen B hat Ansprüche aus Verzugsschaden, die jedoch nicht gerichtlich festgestellt sind. Kann B dann gegenüber C trotz § 406 BGB aufrechnen?
Vielen Dank für Rat und Tat!
Auftrechnung trotz Factoring möglich?
Moderator: FDR-Team
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