Neuwahl Aufsichtsrat AktG für künftigen Zeitpunkt

Recht der Unternehmen und Einzelfirmen, Handelsvertreterrecht, Provisionsrecht, Franchiserecht

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lmk0201
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Neuwahl Aufsichtsrat AktG für künftigen Zeitpunkt

Beitrag von lmk0201 »

ist es möglich (wegen bereits erklärten Ausscheidens eines Aufsichtsratsmitgliedes Zb. zum 30.11.2021) schon in der Hauptversammlung eine AG im März 2021 einen Nachfolger mit Wirkung ab 1.12.2021 zu wählen)