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Mit dem Beschluss über die Auflösung einer Gesellschaft tritt diese in die Liquidationphase ein. In dieser Liquidationphase sind laufende Geschäfte zu beenden, Vermögensgegenstände zu veräußern und Verbindlichkeiten zu begleichen. Ist dies alles erledigt, ist ein etwaiger Überschuss an die Gesellschafter auszuzahlen. Die Liquidation ist beendet und das Erlöschen der Gesellschaft kann zum Handelsregister angemeldet werden.
Etwaige Nachschusspflichten der Gesellschafter/Kommanditisten während der Liquidationphase ergibt sich aus dem Gesellschaftsvertrag und Par. 735 BGB, 149 HGB.
Liquidation einer UG lt. Bundesanzeiger
Moderator: FDR-Team
Liquidation einer UG lt. Bundesanzeiger
Zuletzt geändert von ktown am 15.02.21, 16:56, insgesamt 1-mal geändert.
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Gruß
khmlev
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khmlev
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Re: Liquidation einer UG lt. Bundesanzeiger
Hallo khmiev
Danke für Deinen Beitrag!
Angenommen, die Liquidation einer Gesellschaft mit 2 Geschäftsführern und einem Gesellschafter (alle zu gleichen Teilen stimmberechtigt) wurde beschlossen und die beiden Geschäftsführer wurden zu Liqudatoren ernannt.
Angenommen, es liegen dem Mit-Gesellschafter im Laufe der Liqidation Beweise vor, die zu erkennen geben, daß die beiden Liqidatoren der Aufgabe nicht gewachsen sind und auch nicht bereit sind, Unstimmigkeiten mit dem Gesellschafter zu klären.
Angenommen, es sei mit diesen beiden Liquidatoren nicht zu reden. Welche Möglichkeiten hätte der Gesellschafter, um die Liquidatoren zu. Beispiel von Amts wegen ihrer Aufgabe zu entheben und einen vom Gericht bestellten Liquidator einzusetzen? (Oder einen übergeordneten Liqudator durch das Gericht einsetzen zu lassen?)
Danke für Deinen Beitrag!
Angenommen, die Liquidation einer Gesellschaft mit 2 Geschäftsführern und einem Gesellschafter (alle zu gleichen Teilen stimmberechtigt) wurde beschlossen und die beiden Geschäftsführer wurden zu Liqudatoren ernannt.
Angenommen, es liegen dem Mit-Gesellschafter im Laufe der Liqidation Beweise vor, die zu erkennen geben, daß die beiden Liqidatoren der Aufgabe nicht gewachsen sind und auch nicht bereit sind, Unstimmigkeiten mit dem Gesellschafter zu klären.
Angenommen, es sei mit diesen beiden Liquidatoren nicht zu reden. Welche Möglichkeiten hätte der Gesellschafter, um die Liquidatoren zu. Beispiel von Amts wegen ihrer Aufgabe zu entheben und einen vom Gericht bestellten Liquidator einzusetzen? (Oder einen übergeordneten Liqudator durch das Gericht einsetzen zu lassen?)
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