Komandistist

Recht der Unternehmen und Einzelfirmen, Handelsvertreterrecht, Provisionsrecht, Franchiserecht

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saya
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Komandistist

Beitrag von saya »

Können die Anteile der Komandististen in einer GmbH & Co KG, u.ä.
eigentlich gepfändet werden ?
Froggel
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Re: Komandistist

Beitrag von Froggel »

Da die Anteile des Kommanditisten seine Einlage sind, ja.
Der Kommanditist haftet in der Regel nur bis zur Höhe seiner Kapitalbeteiligung – daher wird sie auch Haftungssumme oder Hafteinlage genannt.

Allerdings können die zwei Beträge – Haftungssumme und -einlage – auch voneinander abweichen. Die Höhe der Hafteinlage (auch Kommanditeinlage genannt), bis zu der ein Kommanditist haftet, ist im Handelsregistereintrag angegeben. Der Gesellschaftsvertrag kann jedoch eine Beteiligung in anderer Höhe vorsehen. Diese sogenannte Pflichteinlage gilt aber nur gegenüber den anderen Gesellschaftern.

Anders als ein Komplementär haftet ein Kommanditist also nur beschränkt, allerdings unabhängig davon, ob er die im Handelsregistereintrag angegebene Einlage tatsächlich geleistet hat. Für einen nicht geleisteten Anteil davon haftet er selbst unmittelbar (§ 171 Abs. 1 HGB).
Ich bin kein Jurist.
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