Mietvertrag mit GmbH

Recht der Unternehmen und Einzelfirmen, Handelsvertreterrecht, Provisionsrecht, Franchiserecht

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biersäufer
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Mietvertrag mit GmbH

Beitrag von biersäufer »

Hallo,
A möchte mit einer GmbH einen Mietvertrag über Büroräume abschließen.

Ist es rechtlich zulässig aufzunehmen, dass der Mieter zwar die GmbH ist, aber der geschäftsführende Gesellschafter für alle Ansprüche aus dem Mietvertrag auch persönlich haftet?

Wenn vor einem Tag eine GmbH beim Notar beurkundet wurde, ist dass dann eine GmbH i.G. (in Gründung) oder ist das eine spezielle Rechtsform vor der notariellen Beurkundung? Der Eintrag im Handelsregister muss noch erfolgen.
ExDevil67
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Re: Mietvertrag mit GmbH

Beitrag von ExDevil67 »

biersäufer hat geschrieben: 25.11.22, 12:14 Hallo,
A möchte mit einer GmbH einen Mietvertrag über Büroräume abschließen.

Ist es rechtlich zulässig aufzunehmen, dass der Mieter zwar die GmbH ist, aber der geschäftsführende Gesellschafter für alle Ansprüche aus dem Mietvertrag auch persönlich haftet?
Einer GmbH unterstellt der Gesetzgeber das er deutlich weniger Schutz braucht weil er weiß was er tut. Daher, ja so eine Regelung ist zulässig da gesetzlich nicht verboten und damit unter die Vertragsfreiheit fällt.
biersäufer hat geschrieben: 25.11.22, 12:14 Wenn vor einem Tag eine GmbH beim Notar beurkundet wurde, ist dass dann eine GmbH i.G. (in Gründung) oder ist das eine spezielle Rechtsform vor der notariellen Beurkundung? Der Eintrag im Handelsregister muss noch erfolgen.
Oha, da hat jemand hoffentlich das kleine 1x1 des Gesellschaftsrechts vorher gelesen. Zwischen Beurkundung und Eintragung ist es eine GmbH i.G.
hawethie
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Re: Mietvertrag mit GmbH

Beitrag von hawethie »

Hi
zur ersten Frage: eine GmbH wird gerade dazu gegründet, eine persönliche Haftung der Gesellschafter auszuschließen.
Es haftet somit einzig und allein die GmbH, wenn nicht eine persönliche Haftung extra im Vertrag vereinbart ist. (Zweitmieter, Bürgschaft..)
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
Tastenspitz
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Re: Mietvertrag mit GmbH

Beitrag von Tastenspitz »

Die GmbH - wie der Name schon andeutet - beschränkt die Haftung gegenüber Dritten.
Wie bei Mietverträgen üblich kann sich der Vermieter aber hier über eine Kaution die notwendige Sicherheit besorgen.
Ob die dann Bar oder als Versicherung oder Avalkredit/Bürgschaft geleistet wird ist Verhandlungssache und hängt von der Liqidität der GmbH i.G. ab.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
Niemand2000
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Re: Mietvertrag mit GmbH

Beitrag von Niemand2000 »

hawethie hat geschrieben: 25.11.22, 12:25eine GmbH wird gerade dazu gegründet, eine persönliche Haftung der Gesellschafter auszuschließen.
bei der GmbH i. G. sieht es ein klein wenig anders aus https://www.fuer-gruender.de/wissen/unt ... unbegrenzt.
Nordlicht14
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Re: Mietvertrag mit GmbH

Beitrag von Nordlicht14 »

biersäufer hat geschrieben: 25.11.22, 12:14 Hallo,
A möchte mit einer GmbH einen Mietvertrag über Büroräume abschließen.

Ist es rechtlich zulässig aufzunehmen, dass der Mieter zwar die GmbH ist, aber der geschäftsführende Gesellschafter für alle Ansprüche aus dem Mietvertrag auch persönlich haftet?
Das ist sogar sinnvoll. Bekanntlich ist die Haftung einer GmbH beschränkt! Sprich eine GmbH hat praktisch keine Bonität bekanntlich, und flächendeckend üblich in Geschäftsverkehr muss von daher der Geschäftsführer eine persönliche Bürgschaft abgeben, damit die GmbH wieder mit Personengesellschaften bei der Bonität gleichziehen kann. Wer schließt denn bitte mit einer GmbH ohne persönliche GF-Bürgschaft einen Dauerschuldvertrag?

Übrigens auch umgekehrt, sollte sich der Mieter bei einer GmbH auf Vermieterseite gegen GmbH-Insolvenz absichern durch Bürgschaft der Geschäftsführung.
ExDevil67
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Re: Mietvertrag mit GmbH

Beitrag von ExDevil67 »

Nordlicht14 hat geschrieben: 26.11.22, 01:48 Übrigens auch umgekehrt, sollte sich der Mieter bei einer GmbH auf Vermieterseite gegen GmbH-Insolvenz absichern durch Bürgschaft der Geschäftsführung.
Wo ist da der Mehrwert für den Mieter? Welche Forderungen sollte das betreffen?
Tastenspitz
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Re: Mietvertrag mit GmbH

Beitrag von Tastenspitz »

Da könnte vermutlich nur dann Sinn ergeben, wenn die Mietzahlungen weit im voraus für längeren Zeitraum erfolgen.
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