Mietvertrag mit GmbH
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Mietvertrag mit GmbH
Hallo,
A möchte mit einer GmbH einen Mietvertrag über Büroräume abschließen.
Ist es rechtlich zulässig aufzunehmen, dass der Mieter zwar die GmbH ist, aber der geschäftsführende Gesellschafter für alle Ansprüche aus dem Mietvertrag auch persönlich haftet?
Wenn vor einem Tag eine GmbH beim Notar beurkundet wurde, ist dass dann eine GmbH i.G. (in Gründung) oder ist das eine spezielle Rechtsform vor der notariellen Beurkundung? Der Eintrag im Handelsregister muss noch erfolgen.
A möchte mit einer GmbH einen Mietvertrag über Büroräume abschließen.
Ist es rechtlich zulässig aufzunehmen, dass der Mieter zwar die GmbH ist, aber der geschäftsführende Gesellschafter für alle Ansprüche aus dem Mietvertrag auch persönlich haftet?
Wenn vor einem Tag eine GmbH beim Notar beurkundet wurde, ist dass dann eine GmbH i.G. (in Gründung) oder ist das eine spezielle Rechtsform vor der notariellen Beurkundung? Der Eintrag im Handelsregister muss noch erfolgen.
Re: Mietvertrag mit GmbH
Einer GmbH unterstellt der Gesetzgeber das er deutlich weniger Schutz braucht weil er weiß was er tut. Daher, ja so eine Regelung ist zulässig da gesetzlich nicht verboten und damit unter die Vertragsfreiheit fällt.biersäufer hat geschrieben: ↑25.11.22, 12:14 Hallo,
A möchte mit einer GmbH einen Mietvertrag über Büroräume abschließen.
Ist es rechtlich zulässig aufzunehmen, dass der Mieter zwar die GmbH ist, aber der geschäftsführende Gesellschafter für alle Ansprüche aus dem Mietvertrag auch persönlich haftet?
Oha, da hat jemand hoffentlich das kleine 1x1 des Gesellschaftsrechts vorher gelesen. Zwischen Beurkundung und Eintragung ist es eine GmbH i.G.biersäufer hat geschrieben: ↑25.11.22, 12:14 Wenn vor einem Tag eine GmbH beim Notar beurkundet wurde, ist dass dann eine GmbH i.G. (in Gründung) oder ist das eine spezielle Rechtsform vor der notariellen Beurkundung? Der Eintrag im Handelsregister muss noch erfolgen.
Re: Mietvertrag mit GmbH
Hi
zur ersten Frage: eine GmbH wird gerade dazu gegründet, eine persönliche Haftung der Gesellschafter auszuschließen.
Es haftet somit einzig und allein die GmbH, wenn nicht eine persönliche Haftung extra im Vertrag vereinbart ist. (Zweitmieter, Bürgschaft..)
zur ersten Frage: eine GmbH wird gerade dazu gegründet, eine persönliche Haftung der Gesellschafter auszuschließen.
Es haftet somit einzig und allein die GmbH, wenn nicht eine persönliche Haftung extra im Vertrag vereinbart ist. (Zweitmieter, Bürgschaft..)
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
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Re: Mietvertrag mit GmbH
Die GmbH - wie der Name schon andeutet - beschränkt die Haftung gegenüber Dritten.
Wie bei Mietverträgen üblich kann sich der Vermieter aber hier über eine Kaution die notwendige Sicherheit besorgen.
Ob die dann Bar oder als Versicherung oder Avalkredit/Bürgschaft geleistet wird ist Verhandlungssache und hängt von der Liqidität der GmbH i.G. ab.
Wie bei Mietverträgen üblich kann sich der Vermieter aber hier über eine Kaution die notwendige Sicherheit besorgen.
Ob die dann Bar oder als Versicherung oder Avalkredit/Bürgschaft geleistet wird ist Verhandlungssache und hängt von der Liqidität der GmbH i.G. ab.
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Re: Mietvertrag mit GmbH
bei der GmbH i. G. sieht es ein klein wenig anders aus https://www.fuer-gruender.de/wissen/unt ... unbegrenzt.
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Re: Mietvertrag mit GmbH
Das ist sogar sinnvoll. Bekanntlich ist die Haftung einer GmbH beschränkt! Sprich eine GmbH hat praktisch keine Bonität bekanntlich, und flächendeckend üblich in Geschäftsverkehr muss von daher der Geschäftsführer eine persönliche Bürgschaft abgeben, damit die GmbH wieder mit Personengesellschaften bei der Bonität gleichziehen kann. Wer schließt denn bitte mit einer GmbH ohne persönliche GF-Bürgschaft einen Dauerschuldvertrag?biersäufer hat geschrieben: ↑25.11.22, 12:14 Hallo,
A möchte mit einer GmbH einen Mietvertrag über Büroräume abschließen.
Ist es rechtlich zulässig aufzunehmen, dass der Mieter zwar die GmbH ist, aber der geschäftsführende Gesellschafter für alle Ansprüche aus dem Mietvertrag auch persönlich haftet?
Übrigens auch umgekehrt, sollte sich der Mieter bei einer GmbH auf Vermieterseite gegen GmbH-Insolvenz absichern durch Bürgschaft der Geschäftsführung.
Re: Mietvertrag mit GmbH
Wo ist da der Mehrwert für den Mieter? Welche Forderungen sollte das betreffen?Nordlicht14 hat geschrieben: ↑26.11.22, 01:48 Übrigens auch umgekehrt, sollte sich der Mieter bei einer GmbH auf Vermieterseite gegen GmbH-Insolvenz absichern durch Bürgschaft der Geschäftsführung.
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Re: Mietvertrag mit GmbH
Da könnte vermutlich nur dann Sinn ergeben, wenn die Mietzahlungen weit im voraus für längeren Zeitraum erfolgen.
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