Gebühren für die Rückabwicklung in einem online Geschäft ?

Recht der Unternehmen und Einzelfirmen, Handelsvertreterrecht, Provisionsrecht, Franchiserecht

Moderator: FDR-Team

pilo
Topicstarter
FDR-Mitglied
Beiträge: 28
Registriert: 19.01.05, 09:06

Gebühren für die Rückabwicklung in einem online Geschäft ?

Beitrag von pilo »

Hallo,
wenn man den Artikel aus einem online Geschäft, bzw. einen Artikel online kauft, und der nicht zum angestrebten Zweck passt, kann man den - meinte ich bis jetzt - gegen Erstattung des Kaufpreises (Rückversand frei Haus) zurück schicken.
Kann ein Verkäufer dann dafür eine Gebühr in Höhe von mehr als 20 % des nicht unerheblichen Kaufpreises verlangen, die er dann in Abzug bringt?
Grüße
ktown
FDR-Moderator
Beiträge: 30099
Registriert: 31.01.05, 08:14
Wohnort: Auf diesem Planeten

Re: Gebühren für die Rückabwicklung in einem online Geschäft ?

Beitrag von ktown »

Wenn nicht eine individuelle Herstellung erfolgte, dann können max. die Rücksendekosten zum Tragen kommen. Einzig, wenn die Sache über den üblichen Rahmen in Gebrauch genommen wurde, kann eine Entschädigung gefordert werden. Diese kann, meines Erachtens jedoch nicht pauschaliert werden.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Niemand2000
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 3453
Registriert: 02.07.08, 18:42

Re: Gebühren für die Rückabwicklung in einem online Geschäft ?

Beitrag von Niemand2000 »

pilo hat geschrieben: 29.11.22, 13:16Kann ein Verkäufer dann dafür eine Gebühr in Höhe von mehr als 20 % des nicht unerheblichen Kaufpreises verlangen, die er dann in Abzug bringt?
Wurde die Ware speziell für den Kunden angefertigt? Welches Recht gilt hier? Deutsches bzw. europäisches?
pilo
Topicstarter
FDR-Mitglied
Beiträge: 28
Registriert: 19.01.05, 09:06

Re: Gebühren für die Rückabwicklung in einem online Geschäft ?

Beitrag von pilo »

Hallo
nein - KEINE Anfertigung, gängiges Produkt, Markenartikel, deutscher Vertriebs-Lieferant
und auch nur ausgepackt (Luftpolsterfolie) gemessen und wieder verpackt
Grüße
Drittschuldner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 117
Registriert: 02.12.20, 17:21

Re: Gebühren für die Rückabwicklung in einem online Geschäft ?

Beitrag von Drittschuldner »

pilo hat geschrieben: 29.11.22, 14:48 Hallo
nein - KEINE Anfertigung, gängiges Produkt, Markenartikel, deutscher Vertriebs-Lieferant
und auch nur ausgepackt (Luftpolsterfolie) gemessen und wieder verpackt
Grüße
Dann Nein.
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24406
Registriert: 05.12.04, 16:06

Re: Gebühren für die Rückabwicklung in einem online Geschäft ?

Beitrag von FM »

pilo hat geschrieben: 29.11.22, 14:48 Hallo
nein - KEINE Anfertigung, gängiges Produkt, Markenartikel, deutscher Vertriebs-Lieferant
und auch nur ausgepackt (Luftpolsterfolie) gemessen und wieder verpackt
Grüße
Waren die Maße denn nicht angegeben im Angebot?

Es könnte auch noch relevant sein, ob der Käufer als Verbraucher oder Unternehmer gehandelt hat, ob er den angestrebten Zweck dem Verkäufer mitgeteilt hatte, und wann genau die Rücksendung erfolgte.
pilo
Topicstarter
FDR-Mitglied
Beiträge: 28
Registriert: 19.01.05, 09:06

Re: Gebühren für die Rückabwicklung in einem online Geschäft ?

Beitrag von pilo »

das ging über eine Fa.

- und die Maße waren angegeben, aber es wurde ein schlichter Additionsfehler gemacht :(
Froggel
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 4487
Registriert: 19.05.05, 16:17
Wohnort: Niedersachsen

Re: Gebühren für die Rückabwicklung in einem online Geschäft ?

Beitrag von Froggel »

pilo hat geschrieben: 29.11.22, 20:16das ging über eine Fa.
D.h. der Verkäufer hat an eine Firma gesendet? Dann gilt kein Verbraucherrecht und man sollte einen Blick in die AGB des Verkäufers werfen. Wenn dort von einer Gebühr bei Rücksendung die Rede ist, kann er sie durchaus fordern.
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
ktown
FDR-Moderator
Beiträge: 30099
Registriert: 31.01.05, 08:14
Wohnort: Auf diesem Planeten

Re: Gebühren für die Rückabwicklung in einem online Geschäft ?

Beitrag von ktown »

pilo hat geschrieben: 29.11.22, 20:16 das ging über eine Fa.

- und die Maße waren angegeben, aber es wurde ein schlichter Additionsfehler gemacht :(
Wurden nun die Maße durch eine Firma angegeben oder handelt es sich hier nun um ein Vertrag zwischen zwei Gewerbetreibenden?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
pilo
Topicstarter
FDR-Mitglied
Beiträge: 28
Registriert: 19.01.05, 09:06

Re: Gebühren für die Rückabwicklung in einem online Geschäft ?

Beitrag von pilo »

Vertrag zwischen zwei Gewerbetreibenden
Grüße
Evariste
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 5871
Registriert: 31.12.15, 17:20

Re: Gebühren für die Rückabwicklung in einem online Geschäft ?

Beitrag von Evariste »

pilo hat geschrieben: 30.11.22, 08:33 Vertrag zwischen zwei Gewerbetreibenden
Grüße
Dann sind wir hier im falschen Forum (Verbraucherrecht).

Man müsste sich ansehen, was im Vertrag steht.

Das hier:
wenn man den Artikel aus einem online Geschäft, bzw. einen Artikel online kauft, und der nicht zum angestrebten Zweck passt, kann man den - meinte ich bis jetzt - gegen Erstattung des Kaufpreises (Rückversand frei Haus) zurück schicken.
ist schon richtig, aber eben nur für Verbraucher. § 312 BGB:
(1) Die Vorschriften der Kapitel 1 und 2 dieses Untertitels sind auf Verbraucherverträge anzuwenden, bei denen sich der Verbraucher zu der Zahlung eines Preises verpflichtet.
ktown
FDR-Moderator
Beiträge: 30099
Registriert: 31.01.05, 08:14
Wohnort: Auf diesem Planeten

Re: Gebühren für die Rückabwicklung in einem online Geschäft ?

Beitrag von ktown »

Moderationsbeitrag
pilo hat geschrieben: 30.11.22, 08:33 Vertrag zwischen zwei Gewerbetreibenden
Grüße
Was hat es dann im Verbraucherrecht zu suchen? Habe es mal verschoben.
ktown
FDR-Moderator
Beiträge: 30099
Registriert: 31.01.05, 08:14
Wohnort: Auf diesem Planeten

Re: Gebühren für die Rückabwicklung in einem online Geschäft ?

Beitrag von ktown »

Wenn es B2B ist, dann sind meine Ausführungen alle falsch.
Im Vertragsverhältnis zwischen B2B ist alles frei verhandelbar. Daher kann der Verkäufer auch eine Gebühr für die Rücknahme verlangen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Niemand2000
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 3453
Registriert: 02.07.08, 18:42

Re: Gebühren für die Rückabwicklung in einem online Geschäft ?

Beitrag von Niemand2000 »

Auch wenn der Händler sich verrechnet hat?
und die Maße waren angegeben, aber es wurde ein schlichter Additionsfehler gemacht
Wenn sich natürlich der Kunde vermessen hat, sieht es wieder anders aus
ExDevil67
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 8332
Registriert: 17.01.14, 09:25

Re: Gebühren für die Rückabwicklung in einem online Geschäft ?

Beitrag von ExDevil67 »

Niemand2000 hat geschrieben: 30.11.22, 09:55 Auch wenn der Händler sich verrechnet hat?
und die Maße waren angegeben, aber es wurde ein schlichter Additionsfehler gemacht
Dann wäre zu prüfen ob die falschen Maße Teil der vereinbarten Produkteigenschaften sind und dann dürfte es auch bei B2B einen Unterschied machen ob man den Artikel kommentarlos zurückschickt oder mit dem Verkäufer im Vorfeld klärt wie mit der Lieferung des falschen Artikels umgegangen wird.
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen