Gebühren für die Rückabwicklung in einem online Geschäft ?
Moderator: FDR-Team
Gebühren für die Rückabwicklung in einem online Geschäft ?
Hallo,
wenn man den Artikel aus einem online Geschäft, bzw. einen Artikel online kauft, und der nicht zum angestrebten Zweck passt, kann man den - meinte ich bis jetzt - gegen Erstattung des Kaufpreises (Rückversand frei Haus) zurück schicken.
Kann ein Verkäufer dann dafür eine Gebühr in Höhe von mehr als 20 % des nicht unerheblichen Kaufpreises verlangen, die er dann in Abzug bringt?
Grüße
wenn man den Artikel aus einem online Geschäft, bzw. einen Artikel online kauft, und der nicht zum angestrebten Zweck passt, kann man den - meinte ich bis jetzt - gegen Erstattung des Kaufpreises (Rückversand frei Haus) zurück schicken.
Kann ein Verkäufer dann dafür eine Gebühr in Höhe von mehr als 20 % des nicht unerheblichen Kaufpreises verlangen, die er dann in Abzug bringt?
Grüße
Re: Gebühren für die Rückabwicklung in einem online Geschäft ?
Wenn nicht eine individuelle Herstellung erfolgte, dann können max. die Rücksendekosten zum Tragen kommen. Einzig, wenn die Sache über den üblichen Rahmen in Gebrauch genommen wurde, kann eine Entschädigung gefordert werden. Diese kann, meines Erachtens jedoch nicht pauschaliert werden.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Gebühren für die Rückabwicklung in einem online Geschäft ?
Hallo
nein - KEINE Anfertigung, gängiges Produkt, Markenartikel, deutscher Vertriebs-Lieferant
und auch nur ausgepackt (Luftpolsterfolie) gemessen und wieder verpackt
Grüße
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- FDR-Mitglied
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Re: Gebühren für die Rückabwicklung in einem online Geschäft ?
Waren die Maße denn nicht angegeben im Angebot?
Es könnte auch noch relevant sein, ob der Käufer als Verbraucher oder Unternehmer gehandelt hat, ob er den angestrebten Zweck dem Verkäufer mitgeteilt hatte, und wann genau die Rücksendung erfolgte.
Re: Gebühren für die Rückabwicklung in einem online Geschäft ?
das ging über eine Fa.
- und die Maße waren angegeben, aber es wurde ein schlichter Additionsfehler gemacht
- und die Maße waren angegeben, aber es wurde ein schlichter Additionsfehler gemacht
Re: Gebühren für die Rückabwicklung in einem online Geschäft ?
D.h. der Verkäufer hat an eine Firma gesendet? Dann gilt kein Verbraucherrecht und man sollte einen Blick in die AGB des Verkäufers werfen. Wenn dort von einer Gebühr bei Rücksendung die Rede ist, kann er sie durchaus fordern.
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
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Re: Gebühren für die Rückabwicklung in einem online Geschäft ?
Wurden nun die Maße durch eine Firma angegeben oder handelt es sich hier nun um ein Vertrag zwischen zwei Gewerbetreibenden?
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Re: Gebühren für die Rückabwicklung in einem online Geschäft ?
Vertrag zwischen zwei Gewerbetreibenden
Grüße
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Re: Gebühren für die Rückabwicklung in einem online Geschäft ?
Dann sind wir hier im falschen Forum (Verbraucherrecht).
Man müsste sich ansehen, was im Vertrag steht.
Das hier:
ist schon richtig, aber eben nur für Verbraucher. § 312 BGB:wenn man den Artikel aus einem online Geschäft, bzw. einen Artikel online kauft, und der nicht zum angestrebten Zweck passt, kann man den - meinte ich bis jetzt - gegen Erstattung des Kaufpreises (Rückversand frei Haus) zurück schicken.
(1) Die Vorschriften der Kapitel 1 und 2 dieses Untertitels sind auf Verbraucherverträge anzuwenden, bei denen sich der Verbraucher zu der Zahlung eines Preises verpflichtet.
Re: Gebühren für die Rückabwicklung in einem online Geschäft ?
Moderationsbeitrag
Re: Gebühren für die Rückabwicklung in einem online Geschäft ?
Wenn es B2B ist, dann sind meine Ausführungen alle falsch.
Im Vertragsverhältnis zwischen B2B ist alles frei verhandelbar. Daher kann der Verkäufer auch eine Gebühr für die Rücknahme verlangen.
Im Vertragsverhältnis zwischen B2B ist alles frei verhandelbar. Daher kann der Verkäufer auch eine Gebühr für die Rücknahme verlangen.
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Re: Gebühren für die Rückabwicklung in einem online Geschäft ?
Auch wenn der Händler sich verrechnet hat?
Wenn sich natürlich der Kunde vermessen hat, sieht es wieder anders ausund die Maße waren angegeben, aber es wurde ein schlichter Additionsfehler gemacht
Re: Gebühren für die Rückabwicklung in einem online Geschäft ?
Dann wäre zu prüfen ob die falschen Maße Teil der vereinbarten Produkteigenschaften sind und dann dürfte es auch bei B2B einen Unterschied machen ob man den Artikel kommentarlos zurückschickt oder mit dem Verkäufer im Vorfeld klärt wie mit der Lieferung des falschen Artikels umgegangen wird.Niemand2000 hat geschrieben: ↑30.11.22, 09:55 Auch wenn der Händler sich verrechnet hat?und die Maße waren angegeben, aber es wurde ein schlichter Additionsfehler gemacht
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