Anteil GbR Schenkung und Nießbrauch, wer steht im Briefkopf?

Recht der Unternehmen und Einzelfirmen, Handelsvertreterrecht, Provisionsrecht, Franchiserecht

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Jutta
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Anteil GbR Schenkung und Nießbrauch, wer steht im Briefkopf?

Beitrag von Jutta »

Hallo,
vielleicht könnt ihr mir helfen, ich bin da unsicher:

Es sei eine vermögensverwaltende GbR, die ein Mietshaus besitzt und vermietet.

Ein Gesellschafter verschenkt seinen Anteil an seinen Sohn, behält sich den Nießbrauch vor und im Notarvertrag sei der Passus aufgenommen "der Nießbraucher behält sich vor, dass er das Stimmrecht in gewöhnlichen Angelegenheiten allein ausüben darf und in außergewöhnlichen und Grundlagenbeschlüssen nur gemeinsam mit dem Erwerber"

In Wohnungsmietverträgen tritt ein anderer Gesellschafter als Bevollmächtigter auf und unterschreibt diese allein.
Bei Gewerbemietverträgen mit längerer Laufzeit wurde vom Steuerberater empfohlen, dass explizit alle GbR-Gesellschafter im Kopf genannt werden und auch unterschreiben.

Nun fragen sich die Gesellschafter, wer jetzt hier genannt werden muss und unterschreiben muss:
Der Sohn, da er ja formell jetzt Gesellschafter ist oder der Vater, der sich ja das Stimmrecht vorbehalten hat.

Nach meinem Verständnis müsste der Sohn genannt werden, der Vater könnte aber unterschreiben, aber das ist ja auch irgendwie nicht richtig.

Habt ihr Ideen, wie es richtig ist?
Gruß
Jutta
Tastenspitz
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Re: Anteil GbR Schenkung und Nießbrauch, wer steht im Briefkopf?

Beitrag von Tastenspitz »

Ist es denn laut GBR Vertrag zulässig, seinen Anteil abzugeben aber das Stimmrecht zu behalten? Bin kein Experte, aber..... Hä? :?
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ExDevil67
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Re: Anteil GbR Schenkung und Nießbrauch, wer steht im Briefkopf?

Beitrag von ExDevil67 »

Ich würde noch einen Schritt weitergehen und Fragen ob das überhaupt gesetzlich zulässig wäre das ein Nicht-Gesellschafter wie ein Gesellschafter agiert. Hat irgendwie was von wasch mich aber mach mich nicht nass.
Jutta
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Re: Anteil GbR Schenkung und Nießbrauch, wer steht im Briefkopf?

Beitrag von Jutta »

Hm :?

Angenommen, der Vertrag (Schenkung + Nießbrauch) wäre von einem Notar gemacht, der auch den ursprünglichen GbR-Vertrag gemacht hat.

Daher haben die anderen Gesellschafter sich über die grundsätzliche Zulässigkeit keine Gedanken gemacht.
Gruß
Jutta
Tastenspitz
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Re: Anteil GbR Schenkung und Nießbrauch, wer steht im Briefkopf?

Beitrag von Tastenspitz »

Dann kann der Notar hier auch die Konsequenzen hinreichend erläutern, die aus seinem Pamphlet resultieren.
Ich sehe es so, dass die GbR per Mehrheitsbeschluss dem Nicht-Mehr-Eigentümer jederzeit sein Stimmrecht entziehen könnte, selbst wenn - und da habe ich wie gesagt Zweifel - es so möglich wäre. Klingt für mich nach einer Vereinbarung zu Lasten Dritter solange die GbR hier nicht zustimmt.
Was möglich wäre, ist eine Vertretungsvollmacht des Gesellschafters zur Absimmung an den Nicht-Mehr-Eigentümer. Das sollte gehen, wenn der Gesellschafter nicht anwesend ist.
Und zur Ausgangsfrage nach dem Briefkopf. Es schreibt die GbR. Von daher sind nmE. die Gesellschafter zu benennen.
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