Zum Drittversuch gezwungen - Jetzt schon Anwalt?

Recht der Studenten, Hochschulprüfungsrecht, Recht der Hochschulmitarbeiter, soweit nicht Arbeits- oder Beamtenrecht

Moderator: FDR-Team

Lou*
Topicstarter
noch neu hier
Beiträge: 1
Registriert: 25.03.18, 13:55

Zum Drittversuch gezwungen - Jetzt schon Anwalt?

Beitrag von Lou* »

Guten Tag,
folgender fiktiver Fall:
Person X befindet sich momentan in einer sehr schwierigen Lage und ist sich nicht sicher ob sie direkt einen Anwalt einschalten soll.
Und zwar ist sie gerade dabei ihre Bachelorarbeit zu schreiben und wollte ein ToR beantragen für eine Uni-Bewerbung. Dabei wurde ihr nebenbei mitgeteilt, dass sie sich zwingend noch zu einem Drittversuch einer Klausur anmelden muss.
Dabei handelt es sich um einen Kurs, den sie sich nach der Orientierungsphase selbst ausgesucht hat, um seine späteren Chancen zu verbessern. Die Durchfallquote der Klausur (Mathe 2) ist eine der höchsten an der gesamten Uni und sie hat sich wirklich reingehängt, es aber leider nicht geschafft. Sie wollte dann ein anderes Modul wählen, wurde aber von Mitstudenten darauf aufmerksam gemacht, dass er einen Zweitversuch wagen kann und dann immer noch ein anderes Modul wählen könnte. Ihr war bekannt, dass man in der Orientierungsphase nach einem misslungenen Zweitversuch zwingend einen Joker ziehen muss und in den Drittversuch muss. Deshalb hat sie mehrere Stellen der Uni angeschrieben und nachgefragt wie das bei Wahlmodulen in der Profilierungsphase ist, um sich abzusichern. Ihr wurde jedoch keine Auskunft gegeben, sondern sie sollte in die Sprechstunde. Dort wurde der Person klipp und klar gesagt, dass sie gefahrlos in den Zweitversuch gehen kann und nicht in den Drittversuch muss, falls sie scheitert, da es sich um ein Wahlmodul NACH der Orientierungsphase handelt. Leider hat sie es nicht schriftlich. Sie hat dann noch mit einer Mitstudentin in derselben Situation gesprochen, die auch diese Information erhalten hat. Leider hat sie damals (trotz Tutor und Vorbereitungsseminar) auch diese Prüfung nicht geschafft. Sie hat dann ein anderes Modul belegt und sehr gut bestanden. Jetzt ist sie wie gesagt kurz vor ihrem Abschluss und schwer damit beschäftigt, ihre Zukunft zu planen und jetzt behauptet eine Dame vom Prüfungsamt, dass er doch zwingend diese Prüfung noch einmal schreiben muss. Die Mitstudentin von PErson X wurde noch einmal kontaktiert, die damals in der gleichen Situation war. Sie ist jetzt in der Fachschaft und hat uns mitgeteilt, dass das Thema in der Fachschaft bekannt ist und mitlerweile wohl wirklich klar ist, dass man in den Drittversuch muss, die Ansprechpartner im Prüfungsamt aber jahrelang falsche Informationen herausgegeben haben. Die Fachschaft würde uns das auch bestätigen, dass das so bekannt ist. Die Prüfungsordnung selbst ist leider nicht ganz eindeutig was das angeht.
Person X hat dann direkt die Dame vom Prüfungsamt angerufen am Freitag und hat mit ihr gesprochen. Trotz sehr höflicher Ansprache hat die Dame ihn komplett runtergeputzt. Es schien, dass das nicht das erste mal war, dass sie damit konfrontiert wurde, dass die Informationen falsch herausgegeben wurden. Sie hat der Person dann mitgeteilt, dass sie ihren Fall schriftlich schildern soll und dann am Dienstag zu ihr kommen soll, damit sie das an den Prüfungsausschuss weitergeben kann. Person X ist jetzt extrem verzweifelt, auch weil sie nicht glauben, dass von Seiten des Prüfungsamtes viel Unterstützung zu erwarten ist.
Ein dritter Versuch der Prüfungs kommt erst einmal nicht in Frage, weil ein Durchfallen hieße, dass sie direkt exmatrikuliert würde und sie glaubt nicht, dass sie die Prüfung schaffen würde. Im allergrößten Notfall würde die Person dann wohl sehen, dass sie an einer anderen Uni in einem höheren Fachsemester noch einmal einen Anlauf nimmt.

Natürlich ist es auch eine sehr ungünstige Situation, weil sich die Person eigentlich jetzt auf seine Bachelorarbeit konzentrieren muss und die Zeit rennt. Jetzt ist meine Frage: Wäre es in diesem fiktiven Fall schon sinnvoll, einen Anwalt einzuschalten und könnte der überhaupt irgendwas machen? Person X hat ihren Fall schon niedergeschrieben und ist sich unsicher, ob sie es erst einmal damit im "Guten" versuchen soll. Andererseits rennt die Zeit. Könnte ein Anwalt z.B. eine Frist setzen, damit sich die Entscheidung nicht wochenlang hinzieht?

Ich wäre sehr dankbar für eine Einschätzung!

Mit freundlichen Grüßen

Louisa