Über folgenden fiktiven Fall möge diskutiert werden:
Die Universität X (X=eine Stadt) ist Betreiber des Hochschulsports. Auch die Studierenden der Fachhochschule X dürfen an diesem Hochschulsport teilnehmen. Die Fachhochschule X hat dafür einen Kooperationsvertrag mit der Universität X geschlossen und finanziert den Hochschulsport durch Beiträge mit. Soweit, so gut.
Nun entscheidet die Uni X, dass sie exklusiv für ihre Ehemaligen ein besonderes Angebot macht, sodass diese auch nach ihrem Studium am Hochschulsport teilnehmen dürfen. Dieses exklusive Angebot gilt aber nicht für Ehemalige der FH X. Diese dürfen sich allenfalls für eine erhebliche teurere Gasthörerschaft einschreiben, sodass sie auch am Hochschulsport teilnehmen dürfen.
Große Empörung bei den Ehemaligen der FH X. Diese fühlen sich diskriminiert. Schließlich haben sie über ihren Semesterbeitrag den Hochschulsport mitfinanziert und genauso an ihm teilgenommen wie Uni-Studierende. Außerdem könnte der Hochschulsport nicht in diesem breiten Umfang und zu diesem verhältnismäßig günstigen Beitrag angeboten werden ohne den FH-Beitrag / die FH-Kooperation.
Die Uni X wird auf diese Diskriminierung angesprochen und behauptet, sie DÜRFE das gleiche Angebot nicht für die FH-Ehemaligen anbieten, da diese nicht der Uni X angehören würden und man sonst gegen europäisches Beihilferecht verstossen würde!
Liegt hier eine Diskriminierung der FH-Ehemaligen vor? Wäre die Aussage der Uni X korrekt, dass sie das gleiche Angebot nicht für Ehemalige der FH anbieten DARF?
Hochschulsport für Ehemalige, europäisches Beihilferecht
Moderator: FDR-Team
Re: Hochschulsport für Ehemalige, europäisches Beihilferecht
Was sagt den die FH dazu? Diese finanziert doch den Hochschulsport mit und würde damit die Ehemaligen der Uni mit tragen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Hochschulsport für Ehemalige, europäisches Beihilferecht
Die Frage ist doch, was der Kooperationsvertrag umfasst. Die "Nachsorge" für Ehemalige wohl kaum. Oder doch?
Chavah
Chavah
Re: Hochschulsport für Ehemalige, europäisches Beihilferecht
Der Kooperationvertrag sehe tatsächlich nicht die "Nachsorge" der FH-Ehemaligen vor.
Das will die FH aber nun abändern.
Die Uni blockiert und behauptet, sie DÜRFE dieses Angebot auschließlich für ihre eigenen Uni-Ehemaligen anbieten, sonst würde sie gegen eurpäisches Beihilferecht verstossen. Die FH-Ehemaligen hätten schließlich keine Zughörigkeit zur Uni. Private Fitnessstudios könnten sich dann bei der Uni beschweren, dass sie den FH-Ehemaligen ihre Mitgliedschaften nicht mehr so gut verkaufen könnten.
Das will die FH aber nun abändern.
Die Uni blockiert und behauptet, sie DÜRFE dieses Angebot auschließlich für ihre eigenen Uni-Ehemaligen anbieten, sonst würde sie gegen eurpäisches Beihilferecht verstossen. Die FH-Ehemaligen hätten schließlich keine Zughörigkeit zur Uni. Private Fitnessstudios könnten sich dann bei der Uni beschweren, dass sie den FH-Ehemaligen ihre Mitgliedschaften nicht mehr so gut verkaufen könnten.
Re: Hochschulsport für Ehemalige, europäisches Beihilferecht
Also ich verstehe die Logik nicht. Wenn es ein Verstoß gäbe, wobei ich mich frage auf welcher Basis dies erfolgen würde, dann liegt der auch schon bei den Ehemaligen der Uni vor.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
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"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Re: Hochschulsport für Ehemalige, europäisches Beihilferecht
Wäre eine solche beispielhafte Begründung der Uni X wie die folgende für euch denn logisch und juristisch nachvollziehbar?:
"Die Entscheidung, ob ehemalige Studierende der FH am Hochschulsport teilnehmen dürfen oder nicht, liegt nicht in unserer Hand. Hier von einer Diskriminierung zu Sprechen passt nicht auf
den Sachverhalt zu. Grundsätzlich ist das eine rechtliche Zuordnung, dass die Ehemaligen der FH nicht am HSP teilnehmen dürfen, da es sich hier beihilferechtlich um Externe handelt. Diese dürfen nicht am
Hochschulsport teilnehmen, da er ausnahmslos den Angehörigen der Uni und der FH vorbehalten ist. An diesen EU-rechtlichen Gegebenheiten kann weder die FH noch die Uni etwas ändern.
Zu dem anderen Punkt, der noch angesprochen wurde: Die Student*innen -sowie die Bedienstete- der FH dürfen über ihren finanziellen Beitrag am Hochschulsport der Uni teilnehmen. Dieser
finanzielle Beitrag, der von den aktiven Studierenden getragen wird, ist aber nicht der entscheidende Punkt, sondern die Zugehörigkeit zu der Organisation UNI/ FH und die damit zusammenhängende Regelung
über das Beihilferecht.
Wie gesagt, die Entscheidung, dass ehemalige Student*innen der FH nicht am Hochschulsport teilnehmen dürfen, liegt nicht in unserer Gewalt. Generell liegt uns nichts daran irgendwelche Gruppen aus
dem Hochschulsport auszuschließen."
"Die Entscheidung, ob ehemalige Studierende der FH am Hochschulsport teilnehmen dürfen oder nicht, liegt nicht in unserer Hand. Hier von einer Diskriminierung zu Sprechen passt nicht auf
den Sachverhalt zu. Grundsätzlich ist das eine rechtliche Zuordnung, dass die Ehemaligen der FH nicht am HSP teilnehmen dürfen, da es sich hier beihilferechtlich um Externe handelt. Diese dürfen nicht am
Hochschulsport teilnehmen, da er ausnahmslos den Angehörigen der Uni und der FH vorbehalten ist. An diesen EU-rechtlichen Gegebenheiten kann weder die FH noch die Uni etwas ändern.
Zu dem anderen Punkt, der noch angesprochen wurde: Die Student*innen -sowie die Bedienstete- der FH dürfen über ihren finanziellen Beitrag am Hochschulsport der Uni teilnehmen. Dieser
finanzielle Beitrag, der von den aktiven Studierenden getragen wird, ist aber nicht der entscheidende Punkt, sondern die Zugehörigkeit zu der Organisation UNI/ FH und die damit zusammenhängende Regelung
über das Beihilferecht.
Wie gesagt, die Entscheidung, dass ehemalige Student*innen der FH nicht am Hochschulsport teilnehmen dürfen, liegt nicht in unserer Gewalt. Generell liegt uns nichts daran irgendwelche Gruppen aus
dem Hochschulsport auszuschließen."
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