Hallo,
folgender Fall: Ein Student arbeitet während seines Studiums sehr intensiv und ist dadurch ein Semester früher fertig, als seine Kommilitonen.
Der zuständige Professor zögert jedoch die Begutachtung/Benotung der Abschlussarbeit so lange hinaus, dass dem Studenten das gewonnene Semester dadurch wieder verloren geht. Der Einstieg ins Berufsleben ist für ihn ohne Nachweis eines Studiums nicht machbar. Und eben diesen Nachweis kann die Uni nicht ohne das Ergebnis der Abschlussarbeit ausstellen.
Der Professor ist dafür bekannt, dass er Abschlussarbeiten oft sehr lange "bearbeitet". Im vorliegenden Fall gilt für ihn laut Prüfungsordnung eine Frist von sechs Wochen. Allerdings ist diese Frist als KANN-Bestimmung formuliert ("...sollte nicht länger als sechs Wochen...").
Wie kann sich der Student dagegen wehren, wenn diese Frist nun trotz Mahnungen um mehr als das Doppelte (13-14 Wochen) überschritten worden ist? Wie ist da die Rechtslage?
Kann sich ein Student DAGEGEN wehren?
Moderator: FDR-Team
Praktisch kann man da nicht viel machen. Leider...
Bei den wenigen Stellen, bei denen das tatsächlich notwendig ist reicht üblicher Weise auch eine Bescheinigung, dass Bestanden wurde. Das kann man dem Prüfer meist abnötigen dem Prüfungsamt zu bescheinigen...Der Einstieg ins Berufsleben ist für ihn ohne Nachweis eines Studiums nicht machbar.
...fleißig wie zwei Weißbrote
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Na ja, ob bestanden ist, weiss man ja erst nach Benotung der Abschlussarbeit, und abgesehen davon will der zukünftige Arbeitgeber ja auch vielleicht wissen, wie bestanden wurde.
Ich würde mich schriftlich an den Studiendekan und parallel dazu an das Prüfungsamt wenden. Wenn keine Reaktion kommt, an den Dekan, und dann an den Rektor. Das ist m.E. der offizielle richtige Weg.
Chavah
Ich würde mich schriftlich an den Studiendekan und parallel dazu an das Prüfungsamt wenden. Wenn keine Reaktion kommt, an den Dekan, und dann an den Rektor. Das ist m.E. der offizielle richtige Weg.
Chavah
Ergänzung: Die Begutachtung der Abschlussarbeit beeinflusst zu 30 Prozent die Endnote. Daher ist sie für eine Bewerbung in diesem Fall durchaus wichtig.
Danke für die Antworten. Ich ahnte schon, dass die (Rechts-)Lage da recht aussichtslos ist. Man kann im vorliegenden Fall davon ausgehen, dass der Student die in Antwort 2 von Chavah erwähnten Stellen schon besucht hat und diese ebenfalls nur ratlos mit den Schultern zucken.
Danke für die Antworten. Ich ahnte schon, dass die (Rechts-)Lage da recht aussichtslos ist. Man kann im vorliegenden Fall davon ausgehen, dass der Student die in Antwort 2 von Chavah erwähnten Stellen schon besucht hat und diese ebenfalls nur ratlos mit den Schultern zucken.
Das ist Blödsinn. Ein Bestanden kann man sich auch bereits bevor es eine Note gibt vom Prüfer atestieren lassen, so dieser einverstanden ist...Na ja, ob bestanden ist, weiss man ja erst nach Benotung der Abschlussarbeit,
Das würde ich nicht machen. Erstens ist es unwahrscheinlich, dass es dadurch merklich schneller geht und zweitens hat das sicherlich keinen positiven Effekt auf die Note. Dann eher den Prof auf nen Bier einladen und ihm die eigene Situation erklären. Das bringt mehr...Ich würde mich schriftlich an den Studiendekan und parallel dazu an das Prüfungsamt wenden. Wenn keine Reaktion kommt, an den Dekan, und dann an den Rektor. Das ist m.E. der offizielle richtige Weg.
Chavah
...fleißig wie zwei Weißbrote
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Das kommt auf die Prüfungsordnung an, ob man vorher weiss, dass bestanden ist oder nicht. Wir wissen nicht, was er wo studiert. Im übrigen kann der Dekan durchaus eine Frist setzen und im Rahmen der Dienstaufsicht dafür sorgen, dass die Korrektur zügig erfolgt.
Abgesehen davon, ich würde nie jemanden mit der Bescheinigung "Examen bestanden" einstellen. Ich hätte schon Interesse an der Note. Und meist gibt es ja genug Bewerber, die Noten vorweisen können, wo also keine "Lücke" im beruflichen Werdegang vorliegt.
Chavah
Abgesehen davon, ich würde nie jemanden mit der Bescheinigung "Examen bestanden" einstellen. Ich hätte schon Interesse an der Note. Und meist gibt es ja genug Bewerber, die Noten vorweisen können, wo also keine "Lücke" im beruflichen Werdegang vorliegt.
Chavah