Betrugsvorwurf und verletzte Persönlichkeitsrechte

Recht der Studenten, Hochschulprüfungsrecht, Recht der Hochschulmitarbeiter, soweit nicht Arbeits- oder Beamtenrecht

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Grotius
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Betrugsvorwurf und verletzte Persönlichkeitsrechte

Beitrag von Grotius »

Hi,

bin bei einer Google-Suche zu diversen rechtlichen Themen (aber nicht zu diesem Beitragsthema) zufällig über dieses interessante Forum gestolpert, und nach einigem rumstöbern, wollte ich es mal mit einer Frage bereichern :)

Folgende Situation: Einem Studenden wird während einer Prüfung von der Aufsicht Betrug vorgeworfen. Die Aufsicht nimmt sich den Block des Studenten. Dieser verbietet der Aufsicht in dem Block herumzublättern, unter dem Hinweis, dass sich darin persönliche Aufzeichnungen befinden. Die Aufsicht fängt trotzdem an den Schreibblock durch zu schauen, und kurz darauf beginnt auch eine weitere Aufsichtsperson den Block durch zu schauen. Gleichzeitig weist der Prüfling zum wiederholten male. aber vergeblich, darauf hin, dass darin persönliche Aufzeichnungen sind und er nicht will, dass die Aufsichtspersonen seinen Schreibblock durchblättern.

Der Student ist nun der Meinung, dass die Aufsicht sein "Recht auf das geschriebene Wort" verletzt hat (welches Recht wohl vom Verfassungsgericht aus §1 GG hergeleitet wird).

Die Aufsicht ist der Meinung, dass sie keinerlei Rechte verletzt hat, weil sie im Rahmen des Üblichen gehandelt hat.

Fragen: -Wer von beiden hat Recht? Ist tatsächlich dieses Recht verletzt worden, oder (noch) andere, oder keins?
-Würde die Aufsicht oder die Uni für eine etwaige Verletzung belangt?
-Welche rechtlichen Möglichkeiten hat die Aufsicht bzw. der Student?
-Was wäre der schlimmstmögliche Ausgang für die jeweiligen Parteien?

Viele Grüße
Grotius