Ich nehme an das ein Student A in einer Hochschule in Bayern 3 Semester lang studiert hat, er würde nun in das 4. Semester kommen. Im letzten Semester erteilte anscheinend A der Hochschule eine Einzugsermächtigung, da man durch diese Methode (Lastschriftverfahren) automatisch wieder für das nächste Semester rückgemeldet ist.
A schaute in seine E-Mail der Hochschule rein, als diesem auffiel, dass er eine Mail von der Hochschule bekommen hat ndem es um die bezahlung der Studiengebühren ging.
Dem A fiel auch wohl auf, dass er in keine Gruppe eingetragen wurde, als dieser bei der Hochschule anrief, teilte man ihn in eine Gruppe ein und A meinte, er habe ja der HS eine Einzugsermächtigung erteilt.
Anscheinend bekam A kurze Zeit später ein Exmatrikulationsbescheid, die Begründung war wohl, dass A die Anmeldung unterlassen hat zum Weiterstudium.
Wie könnte A's Widerspruch aussehen?
Exmatrikulation Widersprechen
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Re: Exmatrikulation Widersprechen
Hier geht es um zwei verschiedene Sachen:
Die Rückmeldung, dass weiterstudiert wird.
Die Zahlung von Gebühren.
Entscheidend ist ob die Behauptung
Regelmäßig ist die Rückmeldung eine erforderliche Willenserklärung in vorgeschriebenen Form und Frist. Wurden diese nicht eingehalten, ist man einfach raus.
Die Rückmeldung, dass weiterstudiert wird.
Die Zahlung von Gebühren.
Entscheidend ist ob die Behauptung
tatsächlich zutrifft, was ich bezweifle.mSkill hat geschrieben:da man durch diese Methode (Lastschriftverfahren) automatisch wieder für das nächste Semester rückgemeldet ist.

Regelmäßig ist die Rückmeldung eine erforderliche Willenserklärung in vorgeschriebenen Form und Frist. Wurden diese nicht eingehalten, ist man einfach raus.
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Re: Exmatrikulation Widersprechen
Zahlung und Rückmeldung können auch verbunden sein, hier z.B. mal die Info der Münchner Hochschule für Angewandte Wissenschaften:
Also einfach mal in den Bedingungen der Hochschule nachlesen!Die Rückmeldung erfolgt durch Eintrag in das Lastschriftverfahren oder Überweisung des Gesamtbetrages in Höhe von 472 Euro....