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Bewertung von Aufgaben aberkennen?

Verfasst: 07.06.15, 11:57
von maniaxx
Hallo,

betrachten wir folgenden fiktiven Fall:

Auf einer Hochschule in Bayern gibt es eine Internetplattform zu den verschiedenen Kursen in die man sich unabhängig von der Anmeldung zu dem Fach auf der Hochschule auch nochmal anmelden muss um z. B. Skripte oder Aufgaben herunterladen zu können. Im Wintersemester trägt sich ein Student für einen Kurs des letzten Sommersemesters ein, da er diesen dann nach dem Wintersemester belegt und zu diesem Zeitpunkt noch keine Anmeldung für Kurse des nächsten Semesters möglich sind er sich aber trotzdem schonmal einen Überblick über die Inhalte verschaffen will.
Schließlich kommt er in das Folgesemester und macht diesen Kurs.

In diesem Fach sind während des Semesters verschiedene Aufgaben die über Programme auf der Internetplattform geöffnet werden zu bearbeiten und die Lösungen dort einzutragen. Diese werden dann nach den Abgabeterminen bewertet.
Ein Student muss jetzt verschiedene Multiple Choice Aufgaben bearbeiten.
Dieselben Aufgaben waren in diesem Kurs auch schon im Vorjahr zu lösen. Da der Student auf der Seite jetzt in dem Kurs dieses Jahres und zusätzlich noch in dem Kurs aus dem Vorjahr über einen Zugang verfügt, kann er sich die Aufgaben aus beiden Jahrgängen anzeigen lassen.
Zusätzlich lässt sich in dem des Vorjahres auch bereits die Lösung mit anzeigen. Nachdem er nun das Programm erneut von dem aktuellen Kurs aus öffnet hat er keine Probleme mehr fast alle Fragen korrekt zu beantworten.
In dem Onlinesystem ist es nachvollziehbar wann welcher Student welche Aufgaben zu welchem Jahr bearbeitet hat.

Können ihm die Bewertungen für die Aufgaben auch wieder aberkannt werden da er sich anscheinend auf unkonventionelle Art vorher die Lösung hat anzeigen lassen?

Re: Bewertung von Aufgaben aberkennen?

Verfasst: 07.06.15, 12:08
von PurpleRain
maniaxx hat geschrieben:Können ihm die Bewertungen für die Aufgaben auch wieder aberkannt werden da er sich anscheinend auf unkonventionelle Art vorher die Lösung hat anzeigen lassen?
Dazu sollte der Student vielleicht die Prüfungsordnung lesen, Stichwort "ohne fremde Hilfe".

Re: Bewertung von Aufgaben aberkennen?

Verfasst: 07.06.15, 12:16
von kingofthehill
Plagiatsrechtliche Fragen gehen immer vom subjektiven Charakter aus. Hat der Student A gewusst und willentlich die Fragen kopiert? Nach dieser Aufgabenstellung würde ich sagen: Eindeutig ja. Die Leistung kann selbstverständlich wieder aberkannt werden. Fraglich ist, ob das System dies überhaupt registriert.

Da es sich, so wie ich das verstanden habe, nur um eine Studienleistung, nicht aber um eine Prüfungsleistung handelt, dürften die Konsequenzen, wenn dies raus kommt auch eher überschaubar bleiben. Dazu sollte Student A jedoch die Prüfungsordnung bzw. eher die Studienordnung zu Rate ziehen.

Re: Bewertung von Aufgaben aberkennen?

Verfasst: 07.06.15, 12:26
von PurpleRain
kingofthehill hat geschrieben:Da es sich, so wie ich das verstanden habe, nur um eine Studienleistung, nicht aber um eine Prüfungsleistung handelt,
:shock: Die Lage ist bereits schlimmer als ich dachte: Die Studienleistung erschöpft sich neuerdings im Ausfüllen von für jedes Semester identischen Multiple-Choice-Abfragen :cry:

Also zu meiner Zeit, mit den Diplom-Studiengängen haben wir, zumindest in Physik, noch gut 60-80 Wochenstunden gerackert.

Re: Bewertung von Aufgaben aberkennen?

Verfasst: 07.06.15, 12:30
von Elektrikör
Hallo,

und TROTZDEM klappt´s nicht mit den 100%:
maniaxx hat geschrieben: ... hat er keine Probleme mehr fast alle Fragen korrekt zu beantworten.

MfG

Re: Bewertung von Aufgaben aberkennen?

Verfasst: 07.06.15, 12:56
von maniaxx
Vom System her lässt es sich schon anzeigen. Angenommen die Aufgaben werden innerhalb von weniger Wochen nach der Bearbeitung von den Übungsleitern angeschaut, korrigiert und die erreichte Punktzahl auf der Webseite angezeigt. Kann es dann trotzdem gegen Ende des Semesters wieder heissen, dass es ja jetzt aberkannt wird da man nochmal nachgesehen und festgestellt hat, dass sich ja auch welche einfach in den Vorjahreskurs eingetragen haben und die Aufgaben zuerst dort ausgefüllt haben?

Re: Bewertung von Aufgaben aberkennen?

Verfasst: 07.06.15, 18:39
von kingofthehill
maniaxx hat geschrieben:Kann es dann trotzdem gegen Ende des Semesters wieder heissen, dass es ja jetzt aberkannt wird da man nochmal nachgesehen und festgestellt hat, dass sich ja auch welche einfach in den Vorjahreskurs eingetragen haben und die Aufgaben zuerst dort ausgefüllt haben?
Wie ich schon schrieb: wahrscheinlich ja.

Die Frage ist, ob das System speichert, in welchen Kurs man eingeschrieben war und ob es speichert, dass man sich die Antworten zu den Fragen angeschaut hat. Die Hochschule, die so deppert ist, hats ja vielleicht auch nicht anders verdient, als dass sie betrogen wird. Fraglich bliebe, ob die ganze Sache ein Betrugsversuch im eigentlichen Sinne ist. Wenn man sich in den Onlinekurs ohne Probleme einschreiben und die Ergebnisse einsehen kann. Das müsste durchgeprüft werden.

Re: Bewertung von Aufgaben aberkennen?

Verfasst: 08.06.15, 08:27
von maniaxx
In welchem Kurs man eingeschrieben ist wird auf jeden Fall gespeichert, auch das Ergebnis der richtigen/falschen Antworten. Die Lösung wird wahrscheinlich mit dem Programm auf den Rechner heruntergeladen, da man sich diese nach jeder gemachten Antwort mit einem klick auf einen Button anzeigen lassen kann.
Auf der Internetplattform kann man sich mit seinen Zugangsdaten einloggen und in die Kurse eintragen, für manche braucht man dazu noch ein Passwort, das in der Vorlesung bekannt gegeben wird. Bei dem Kurs des Studenten war das nicht der Fall.