Leistungsbescheinigung §48 BAföG bereits vor dem 3.Semester?

Recht der Studenten, Hochschulprüfungsrecht, Recht der Hochschulmitarbeiter, soweit nicht Arbeits- oder Beamtenrecht

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qobblez
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Leistungsbescheinigung §48 BAföG bereits vor dem 3.Semester?

Beitrag von qobblez »

Hallo,

Studenten müssen bei Bafög-bezug nach dem vierten Semester einen Leistungsnachweis über die erreichten ECTS Punkte erbringen.
Auf einer Uni gibt es Vorgaben darüber was man unter den üblichen Leistungen versteht und die zu erreichende Punktezahl wird ab dem Sommersemester 2016 angehoben.
Ein Student hat die ECTS Punkte nach den bis zum aktuellen Semester noch geltenden Vorgaben bereits in diesem (einem früheren) Semester zusammen und möchte der Uni das entsprechende Formular zusenden und den Nachweis noch in diesem Semester beantragen.

In dem Formblatt steht u. a. folgendes:

Es wird bestätigt, dass die/der Auszubildende die bei geordnetem Verlauf ihrer/seiner Ausbildung bis zum Ende des [] Fachsemesters üblichen Leistungen am [] erbracht hat.

und unter den Hinweisen:
einen nach Beginn des vierten Fachsemesters ausgestellten Nachweis über die bis dahin erworbene Anzahl von Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS), wenn die bei geordnetem Verlauf der Ausbildung bis zum Ende des jeweils erreichten Fachsemesters übliche Zahl an ECTS-Leistungspunkten nicht unterschritten wird.


Der Student schickt der Uni den Antrag zu und dieser kommt noch im alten Semester dort an, der Antrag müsste also bereits ab da an gestellt sein und zu den bis dahin geltenden Bedingungen bewertet werden?
Angenommen der Antrag wird erst im April, also im nächsten Semester bei der Uni bearbeitet und es wird bescheinigt, dass er bis zum Ende des 3. Fachsemesters die Leistungen erbracht hat.

Hätte er dann bereits einen gültigen Nachweis für seinen nächsten BAfögAntrag im Herbst 2016?