Ist im Magisterstudiengang ein Nebenfachwechsel als Studiengangswechsel zu bewerten bzw. ist dies seitens der Uni zulässig?
§ 3 Freiheit von Kunst und Wissenschaft, Forschung, Lehre und Studium Abs. 4 besagt in einem Landeshochschulgesetz:
Die Freiheit des Studiums umfasst, unbeschadet der Studienpläne und Prüfungsordnungen, insbesondere die freie Wahl von Lehrveranstaltungen, das Recht, innerhalb eines Studienganges Schwerpunkte nach eigener Wahl zu bestimmen, sowie die Erarbeitung und Äußerung wissenschaftlicher und künstlerischer Meinungen. Beschlüsse der zuständigen Hochschulorgane in Fragen des Studiums sind insoweit zulässig, als sie sich auf die Organisation und ordnungsgemäße Durchführung des Lehr- und Studienbetriebs und auf die Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Studiums beziehen.
Wenn das Hauptfach im Magisterstudium oder wegen mir auch das Kernfach im Bachelorstudiengang behalten wird, aber nur das Nebenfach (Magister, evtl. sogar nur 1 von 2 Nebenfächern) oder Beifach (Bachelor) gewechselt wird, ist das doch kein kompletter Studiengangswechsel? Es ist ein "Nebenfachwechsel" wie der Name eigentlich sagt.
Gerade wenn nur ein von 2 Nebenfächern im Magister gewechselt wird, ist dies eine minimale Interessensverschiebung, die evtl. 2 Jahre Studienzeit in Anspruch nimmt bzw. genommen hätte.
Nun untersagt aber eine Uni schon seit 8 Jahren Nebenfachwechsel in Magisterstudiengängen. War oder ist dies überhaupt zulässig?
Nebenfachwechsel gleich Studiengangswechsel
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