Fallbeispiel: Eine Studentin im Auslandsstudium hat das erste Studienjahr wiederholt und nur für dieses Wiederholungsjahr in Deutschland Bafög beantragt und bewilligt bekommen. Für die Bewilligung der Weiterzahlung im nächsten Studienjahr verlangt die Vergabestelle die Vorlage der Leistungsnachweise per Semester.
Frage: Hat die Vergabestelle das Recht auf Einsichtnahme in alle Leistungsnachweise seit Studienbeginn oder nur für den Zeitraum, in dem Bafög bisher beantragt und ausgezahlt worden ist?
Leistungsnachweise bei Bafög ab Studienbeginn oder ab Erstantrag?
Moderator: FDR-Team
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