Pacht für Campingplatz

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sharon
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Pacht für Campingplatz

Beitrag von sharon »

Folgendes Szenario: Auf einem Campingplatz in Deutschland ist seit Jahren ein Dauerstellplatz gepachtet. Wegen Corona wurden einige normalerweise frei verfügbare Angebote geschlossen (z.B. Schwimmbad). Einige Zeit durften tagsüber notwendige Arbeiten an den Stellplätzen erledigt werden, ein Übernachten dort (im eigenen Wohnwagen) war jedoch nicht erlaubt. Und mehrere Monate durfte der gesamte Platz überhaupt nicht betreten werden. Das heißt, man konnte nicht zu seinem eigenen Wohnwagen gelangen.

Wie wirkt sich das auf die jährliche Pachtzahlung aus? Muss die gesamte Pacht gezahlt werden, da der Betreiber des Campingplatzes die Einschränkungen und Komplettschließungen nicht zu verantworten hatte? Wenn nicht - wie hoch sollten/müssten die Erstattungen bei der Pacht sein? Wie ist hier die Rechtslage?

Über sachliche Antworten würde ich mich freuen
Gruß
Sharon
ExDevil67
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Re: Pacht für Campingplatz

Beitrag von ExDevil67 »

Also eine fixe, gerichtsfeste Formel wüsste ich dafür nicht. Da dürfte es auch mangels vergleichbarer Fälle auch keine Urteil geben an denen man sich orientieren könnte.
Wenn müsste man wohl im Detail ausrechnen was wie lange an Leistungen (nicht) angeboten wurde und für jede Leistung einen anteiligen Tagespreis bestimmen um daraus die Minderung zu bekommen.

Es sollte einem aber auch klar sein, der Verpächter wird trotz der Einschränkungen Kosten und wegen der Einschränkungen Mindereinnahmen gehabt haben. Wenn er jetzt also noch in größeren Stil Pacht erstatten müsste, kann es passieren das man am Ende dann ohne Dauerstellplatz dasteht.
Froggel
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Re: Pacht für Campingplatz

Beitrag von Froggel »

Ich denke, es kommt unter anderem ja auch darauf an, wie der Pachtvertrag gestaltet ist. Es ist ein Unterschied, ob in dem Vertrag steht, dass lediglich ein Gelände zum Abstellen des Wohnwagens gepachtet wird, oder ob das zeitweilige Bewohnen mit Vertragsinhalt ist.
Ich bin kein Jurist.
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FM
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Re: Pacht für Campingplatz

Beitrag von FM »

Bei einem Campingplatz ist typischer Weise auch das Campen und nicht nur das Abstellen Teil der Leistung.

Ich frage mich allerdings: da das ja keine ganz kurzfristige Situation war, warum hat der Kunde den Vertrag nicht gekündigt, wenn er schon weiß, dass er einen Teil der Leistungen nun auf absehbare Zeit nicht nutzen kann? Anders als etwa beim Fitnesscenter ist die Leistung aber auch nicht völlig entfallen. Das deutet darauf hin, dass man als Kunde eben auch die verbleibenden Leistungen wie das Abstellen für so wertvoll hielt, dass sie die unveränderte Mietzahlung rechtfertigen.
ExDevil67
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Re: Pacht für Campingplatz

Beitrag von ExDevil67 »

FM hat geschrieben: 03.03.21, 20:37 Ich frage mich allerdings: da das ja keine ganz kurzfristige Situation war, warum hat der Kunde den Vertrag nicht gekündigt,
Da hat jemand anscheinend keine Ahnung vom campen. ;)

In so einem Fall ist man minimal "seinen" Platz mit "seinen" Nachbarn los die man ggf schon aus der eigenen Kindheit kennt. Das wäre der Minimalschaden wenn man dafür einen anderen Dauerplatz mieten kann.
Mit Pech muss man sich aber auf der Warteliste für einen Dauerplatz am Ende wie jeder andere anstellen und warten bis einer frei wird und man dran ist bei der Vergabe.
FM
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Re: Pacht für Campingplatz

Beitrag von FM »

Dann hat man sich ja auch dafür entschieden, dass es einem das wert ist.
Zafilutsche
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Re: Pacht für Campingplatz

Beitrag von Zafilutsche »

Meiner bescheiden Meinung nach, muß beachtet werden, das es sich hier nicht um einen Mietvertrag sondern eben um einen "Pachtvertrag" geht.
D.h. der Pächter kann "Die Früchte" des gepachteten Feldes nutzen und verwerten.
Das das Gelände zeitweise durch den Pächter nicht betreten werden konnte, war letztlich der ausgerufenen Pandemie und den zu treffenden Schutzvorkehrungen (Verordnungen) geschuldet. Wahrscheinlich mußte der Grundstückeigentümer unterbinden, dass Personen aus verschiedenen Haushalten sich dort treffen konnten.
Daher wäre m.E. zu prüfen, wenn ein Schadenersatz im Raum stehen würde, wer eine mögliche Pflichtsverletzung begangen haben könnte.
Wobei mir da die Phantasie fehlt was die Pflichtsverletzung sein könnte. :oops:
Bei manchen Staaten gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat. [Freiheit f. Assange]
sharon
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Re: Pacht für Campingplatz

Beitrag von sharon »

Habt vielen Dank für die ganzen Antworten. Anscheinend gibt es keine eindeutige Regelung, das habe ich schon befürchtet.

Was das Kündigen angeht: Man pachtet den Platz und stellt dann einen Wohnwagen mit (meist) festangebautem Vorzelt hin. Dazu eine Terrasse, evtl. einen Schuppen etc. Es ist also etwas, das man langfristig nutzt. Bei einer Kündigung muss man alles wieder abbauen. Da macht man nicht einfach so.

LG
Sharon
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