ab wann fallen Kurzzeitvermietungen unter das Beherbergungsrecht ?

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pidy05
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ab wann fallen Kurzzeitvermietungen unter das Beherbergungsrecht ?

Beitrag von pidy05 »

Ein Appartementhaus mit 10 Appartements mit häufigem Mieterwechsel in Universitätsnähe. Ist es möglich, in den Zeiten von Leerständen ( zwischen Ein- und Auszügen ) auch Mieter anzunehmen, die eine Unterkunft für nur eine paar Tage oder Wochen ( unter 1 Monat ) suchen? Bis zu welcher Höhe wäre dies ggf. möglich, ohne dass es steuerrechtlich zu einer umsatzsteuerpflichtigen, gewerblichen Vermietung wird? Gibt es zeitliche oder einnahmemäßig limitierte Grenzen bei der kurzzeitigen Zwischenvermietung?
winterspaziergang

Re: ab wann fallen Kurzzeitvermietungen unter das Beherbergungsrecht ?

Beitrag von winterspaziergang »

pidy05 hat geschrieben: 14.04.21, 20:34 Gibt es zeitliche oder einnahmemäßig limitierte Grenzen bei der kurzzeitigen Zwischenvermietung?
Keine Ahnung, aber in den Forenregeln gibt es Limits. Zu denen gehört, nicht ein und dieselbe Frage in -hier- vier oder fünf verschiedene Unterforen zu stellen.

Oder:
Was ein Glück, dass man für das Appartement keine Einrichtung mehr benötigt, sonst wäre der Beitrag auch noch ins Verbraucherforum abgesetzt worden. :ironie:
ExDevil67
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Re: ab wann fallen Kurzzeitvermietungen unter das Beherbergungsrecht ?

Beitrag von ExDevil67 »

Und dann gibt es noch ein Gesetz das die Beratung in Einzelfällen denen vorbehält die ihre Eignung nachgewiesen haben.
Und jemand der ein Haus mit 10 Wohneinheiten vermietet, sollte auch über das nötige Kleingeld verfügen diese bezahlen zu können. Zumal das immer noch günstiger kommen dürfte als Bußgelder, Geldstrafen oder was einem noch so blühen kann wenn kann wenn man gegen Bau-,Gewerbe-, Steuerrecht, oder was noch alles in Frage kommen kann, verstößt.
pidy05
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Re: ab wann fallen Kurzzeitvermietungen unter das Beherbergungsrecht ?

Beitrag von pidy05 »

10 Wohneinheiten: 320 qm insgesamt, Studentenappartements: bin eben ein Hochkapitalist. Danke für die Unterstützung.
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