Guten Morgen allerseits!
Mal angenommen, auf einer Part-Meile gab es immer wieder Vorfälle und Schlägereien. Die Auflage des Ordnugsamtes an die betreffenden Wirte, für Ruhe und Ordnung zu sorgen hat ein paar Monate erfolgreich funktioniert.
Nun sind zwei Wirte dort, die das zusätzliche Sicherheitspersonal nicht mehr zahlen
wollen. Die Sicherheitsfirma weigert sich nun weiter für Ruhe zu sorgen.
Das Ordungsamt möchte nun alle Gaststätten dieser Party-Meile mit schmerzhaften Sperrzeiten belegen, obwohl die anderen Wirte weiter darauf bedacht sind, den eingeschlagenen Kurs beizubehalten und weiter für Ruhe und Sicherheit zu sorgen. Teilweise durch Bereitstellung von eigenem Sicherheitspersonal, oder durch Übernahme der fehlenden "Beiträge" der Wirte, die sich weigern.
Ist so eine Kollektiv-Maßnahme rechtens, obwohl sich alle Wirte (bis auf diese zwei) an die Auflagen halten??? Was kann man weiter dagegen tun? Klagen???
Vielen Dank für eure Hilfe und Ratschläge.
Kollektivmaßnahme des Ordnungsamtes rechtens?
Moderator: FDR-Team
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- Wohnort: Hamm
Das kommt m.E. nach darauf an, was zwischen den Gastronomen vertraglich vereinbart wurde, wenn überhaupt und wie es dann mit der Vertragserfüllungspflicht bestellt ist, wer Hauptpächter ist, oder ob jeder zu gleichen Anteilen ein "Mitbestimmungsrecht" hat und jeder für sich einen Pachtvertrag hat.
Dazu müsste man mehr wissen, was da vereinbart wurde.
Eine Klage selbst ist nicht das Problem, eher, auf welcher Rechtsgrundlage diese basiert.
Können Sie noch mehr Angaben zum Fall machen, gerade die vertragsrechtlichen Sachverhalte gäben Aufschluss über die Möglichkeiten. (Gibt es z.B. Gesellschafterverträge oder handelt es sich um einen Zusammenschluss von Gastronomen
innerhalb eines Vereins ? usw.)
Dazu müsste man mehr wissen, was da vereinbart wurde.
Eine Klage selbst ist nicht das Problem, eher, auf welcher Rechtsgrundlage diese basiert.
Können Sie noch mehr Angaben zum Fall machen, gerade die vertragsrechtlichen Sachverhalte gäben Aufschluss über die Möglichkeiten. (Gibt es z.B. Gesellschafterverträge oder handelt es sich um einen Zusammenschluss von Gastronomen
innerhalb eines Vereins ? usw.)
Gruß
Phö-nixe
[size=67]Zitat @ Dipl.-Sozialarbeiter: F[b]D[/b]R heißt [i]"Forum [u]deutsches[/u] Recht"[/i] und F[b]G[/b]R = [i]"Forum g[u]efühltes[/u] Recht"[/i]...:lol:[/size]
Phö-nixe
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