Worin besteht die Leistung einer Gaststätte?
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Worin besteht die Leistung einer Gaststätte?
Gästin geht in eine Gaststätte und bestellt. Sie sitzt allein am Tisch und wird angequakt. Deutlich aber freundlich sagt sie dem Herrn, dass sie in Ruhe gelassen werden möchte. Dieser ignoriert das und setzt sich zu ihr. Darauf holt sie die Bedienung und fordert, dass diese Person von ihrem Tisch entfernt wird. Bedienung ist völlig überfordert, Inhaber ist angeblich nicht da, die Polizei zu holen, weigert sich die Bedienung. Daraufhin wird Gästin sehr laut, alle anderen Gäste hören es schauen herüber usw. usf. Erst daraufhin verschwindet der Mann.
Der Frau ist der Nachmittag verhagelt. Ein Trinkgeld gibt es natürlich nicht. ABER: Ist Gästin eigentlich verpflichtet, den gesamten Rechnungsbetrag zu zahlen oder hat sie Anspruch auf Schadenersatz?
Also: Ist eine Gaststätte (Restaurant etc.) nur ein Ort, an dem man ohne selbst kochen / einkaufen zu müssen, Getränke und Speisen verzehren kann oder ist in dem Preis auch das Entspannen mit inbegriffen?
(Natürlich könnte es auch ein Gast sein, der von einer Frau belästigt wird)
Der Frau ist der Nachmittag verhagelt. Ein Trinkgeld gibt es natürlich nicht. ABER: Ist Gästin eigentlich verpflichtet, den gesamten Rechnungsbetrag zu zahlen oder hat sie Anspruch auf Schadenersatz?
Also: Ist eine Gaststätte (Restaurant etc.) nur ein Ort, an dem man ohne selbst kochen / einkaufen zu müssen, Getränke und Speisen verzehren kann oder ist in dem Preis auch das Entspannen mit inbegriffen?
(Natürlich könnte es auch ein Gast sein, der von einer Frau belästigt wird)
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Echt? Kein Scherz?? Na Gut.
Ich könnte mir vorstellen, dass es keinen Anspruchin darauf gibt, eine Tischin für sich alleine zu haben und Entspannungin ist wohl auch nicht Bestandteilin der Vereinbarungin zwischen Wirtin und Gästin. Kluge Wirtinnen geben aber bei solchen Situationinnen einen aus
Zu Schadenersatzin die Standardrückfragin: Welcher Schadenin ist entstanden?
Ansonsten kann man die anderen infeminine Gästin, wenn sie denn beleidigend oder herwürdigend war, wegen Belästigungin anzeigen. Aber ob das deswegen zum Prozeßin kommt.......?
Edit. Hab´s mal kurz überarbeitet. Man(n)(inn) (m/w) will ja nicht diskriminieren....
Ich könnte mir vorstellen, dass es keinen Anspruchin darauf gibt, eine Tischin für sich alleine zu haben und Entspannungin ist wohl auch nicht Bestandteilin der Vereinbarungin zwischen Wirtin und Gästin. Kluge Wirtinnen geben aber bei solchen Situationinnen einen aus
Zu Schadenersatzin die Standardrückfragin: Welcher Schadenin ist entstanden?
Ansonsten kann man die anderen infeminine Gästin, wenn sie denn beleidigend oder herwürdigend war, wegen Belästigungin anzeigen. Aber ob das deswegen zum Prozeßin kommt.......?
Edit. Hab´s mal kurz überarbeitet. Man(n)(inn) (m/w) will ja nicht diskriminieren....
Zuletzt geändert von Tastenspitz am 22.05.09, 18:22, insgesamt 1-mal geändert.
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Topicstarter
Das zeigt nur wieder einmal, dass missglückte Gesetze unglückliche Folgen haben.Questor hat geschrieben:ich will ja nicht gegen den Antidiskriminierungsparagraphen verstoßen
Es heißt der Gast - auch, wenn es sich um eine Frau handelt.
Es heißt die Person - auch, wenn es sich um einen Mann handelt.
Es heißt das Mitglied - unabhängig davon, ob es sich um eine Frau oder um einen Mann handelt.
Wird nun die ganze Menschheit ständig diskriminiert?
Gruß,
moro
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Topicstarter
Nein, nein, da müssen Sie sich irren, es heißt bestimmt "die Gästin" Da bin ich ganz sicher....moro hat geschrieben:Das zeigt nur wieder einmal, dass missglückte Gesetze unglückliche Folgen haben.Questor hat geschrieben:ich will ja nicht gegen den Antidiskriminierungsparagraphen verstoßen
Es heißt der Gast - auch, wenn es sich um eine Frau handelt.
Es heißt die Person - auch, wenn es sich um einen Mann handelt.
Es heißt das Mitglied - unabhängig davon, ob es sich um eine Frau oder um einen Mann handelt.
Wird nun die ganze Menschheit ständig diskriminiert?
Gruß,
moro
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Topicstarter
Weil die Frau "angequakt" wird und der quakende Gast an ihrem Tisch sich auf eine freundliche Ansprache hin nicht entfernt, soll die Polizei gerufen werden?Questor hat geschrieben:Gästin geht in eine Gaststätte und bestellt. Sie sitzt allein am Tisch und wird angequakt. Deutlich aber freundlich sagt sie dem Herrn, dass sie in Ruhe gelassen werden möchte. Dieser ignoriert das und setzt sich zu ihr. Darauf holt sie die Bedienung und fordert, dass diese Person von ihrem Tisch entfernt wird. Bedienung ist völlig überfordert, Inhaber ist angeblich nicht da, die Polizei zu holen, weigert sich die Bedienung. Daraufhin wird Gästin sehr laut, alle anderen Gäste hören es schauen herüber usw. usf. Erst daraufhin verschwindet der Mann.
Das wäre doch ziemlich blödsinnig, oder?
Die Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht könnte m. E. schon vorliegen, wenn sich das Personal nicht hinreichend darum kümmert, dass Gäste nicht angepöbelt werden. Das hängt aber doch sehr von der Art der "Gaststätte" und von der Art der Pöbelei ab. Wäre es der Dame aus diesem Grunde etwa nicht mehr zuzumuten gewesen, in der Gaststätte zu speisen und hätte sie ihren Aufenthalt deswegen abgebrochen, dann hätte schon ein Schadensersatzanspruch entstehen können.
Ein Anspruch wegen der Verschlechterung der Laune oder wegen entgangenem Genuss ist aber abzulehnen. Dafür fehlt es an einer speziellen Regelung.
Das sehe ich auch so. Ausserdem, es kommt immer sehr auf die indiviiduellen Umstände an.Beitragsschreiber hat geschrieben: Die Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht könnte m. E. schon vorliegen, wenn sich das Personal nicht hinreichend darum kümmert, dass Gäste nicht angepöbelt werden. Das hängt aber doch sehr von der Art der "Gaststätte" und von der Art der Pöbelei ab................
Angenommen, die "Dame" ist eine Prostituierte und der "Belästiger" ein ehemaliger Freier......tja........oder die Dame hat die "Belästitung" selbst provoziert und verursacht mit ihrer Körpersprache (Blickt zu einem Gast herüber, flirtet.......lächelt.......gibt Signale...........)
Der "Aufgeforderte" näherte sich ihr und sie spielt plötzlich die "erschrockene Jungfrau".
Sowas erlebe ich immer wieder. Wenn Mädels dumm angemacht werden, sind sie meist selbst schuld, weil sie mit dem Feuer spielen und gar nicht wissen, dass sie da manchmal Schneebretter lostreten. "Gästinnen ticken nun mal ganz anders als Gästerer"
(Questor, ich danke Dir für deinen humovrvollen Beitrag. Recht soll auch Spass machen zwischendurch....ist trocken genug)
Gruss Phönix.
Gruß
Phö-nixe
[size=67]Zitat @ Dipl.-Sozialarbeiter: F[b]D[/b]R heißt [i]"Forum [u]deutsches[/u] Recht"[/i] und F[b]G[/b]R = [i]"Forum g[u]efühltes[/u] Recht"[/i]...:lol:[/size]
Phö-nixe
[size=67]Zitat @ Dipl.-Sozialarbeiter: F[b]D[/b]R heißt [i]"Forum [u]deutsches[/u] Recht"[/i] und F[b]G[/b]R = [i]"Forum g[u]efühltes[/u] Recht"[/i]...:lol:[/size]
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Topicstarter
Für solche Sprüche muss man doch zumindest 5 Euro in irgendeine Spendenkasse werfen, oder?Phoenix3 hat geschrieben:Wenn Mädels dumm angemacht werden, sind sie meist selbst schuld, weil sie mit dem Feuer spielen und gar nicht wissen, dass sie da manchmal Schneebretter lostreten.
Wie ist da eigentlich die Rechtslage?
Ich wäre für einen entsprechenden Passus in den Foren-AGB.
Und das hier:
erinnert mich - wenn ich es als Ihre Signatur lese - irgendwie an die Werbung der Zeitung mit den vier großen Buchstaben.Phoenix3 hat geschrieben:Manche Wahrheiten sollen nicht, manche brauchen nicht,
manche müssen gesagt werden. ( Wilhelm Busch )
Wusste, doch dass Dir Wilhem Busch gefällt aber ich finde, ihn mit einer Werbung aus folgender Presse zu vergleichen, wird ihm trotzdem nicht gerecht.......Beitragsschreiber hat geschrieben:Und das hier:erinnert mich - wenn ich es als Ihre Signatur lese - irgendwie an die Werbung der Zeitung mit den vier großen Buchstaben.Phoenix3 hat geschrieben:Manche Wahrheiten sollen nicht, manche brauchen nicht,
manche müssen gesagt werden. ( Wilhelm Busch )
http://www.welt.de/
http://www.zeit.de/index
Gruß
Phö-nixe
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Phö-nixe
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