Worin besteht die Leistung einer Gaststätte?

Moderator: FDR-Team

Questor
Topicstarter

Worin besteht die Leistung einer Gaststätte?

Beitrag von Questor »

Gästin geht in eine Gaststätte und bestellt. Sie sitzt allein am Tisch und wird angequakt. Deutlich aber freundlich sagt sie dem Herrn, dass sie in Ruhe gelassen werden möchte. Dieser ignoriert das und setzt sich zu ihr. Darauf holt sie die Bedienung und fordert, dass diese Person von ihrem Tisch entfernt wird. Bedienung ist völlig überfordert, Inhaber ist angeblich nicht da, die Polizei zu holen, weigert sich die Bedienung. Daraufhin wird Gästin sehr laut, alle anderen Gäste hören es schauen herüber usw. usf. Erst daraufhin verschwindet der Mann.

Der Frau ist der Nachmittag verhagelt. Ein Trinkgeld gibt es natürlich nicht. ABER: Ist Gästin eigentlich verpflichtet, den gesamten Rechnungsbetrag zu zahlen oder hat sie Anspruch auf Schadenersatz?
Also: Ist eine Gaststätte (Restaurant etc.) nur ein Ort, an dem man ohne selbst kochen / einkaufen zu müssen, Getränke und Speisen verzehren kann oder ist in dem Preis auch das Entspannen mit inbegriffen?

(Natürlich könnte es auch ein Gast sein, der von einer Frau belästigt wird)
Questor
Topicstarter

Beitrag von Questor »

Schieb. Das war keine spaßfrage...
Tastenspitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24760
Registriert: 05.07.07, 08:27

Beitrag von Tastenspitz »

Echt? Kein Scherz?? Na Gut.

Ich könnte mir vorstellen, dass es keinen Anspruchin darauf gibt, eine Tischin für sich alleine zu haben und Entspannungin ist wohl auch nicht Bestandteilin der Vereinbarungin zwischen Wirtin und Gästin. Kluge Wirtinnen geben aber bei solchen Situationinnen einen aus :wink:
Zu Schadenersatzin die Standardrückfragin: Welcher Schadenin ist entstanden?
Ansonsten kann man die anderen infeminine Gästin, wenn sie denn beleidigend oder herwürdigend war, wegen Belästigungin anzeigen. Aber ob das deswegen zum Prozeßin kommt.......?

Edit. Hab´s mal kurz überarbeitet. Man(n)(inn) (m/w) will ja nicht diskriminieren.... 8)
Zuletzt geändert von Tastenspitz am 22.05.09, 18:22, insgesamt 1-mal geändert.
Adromir
FDR-Moderator
Beiträge: 7030
Registriert: 30.10.05, 09:20
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

Beitrag von Adromir »

Gästin? :shock:
Geist ist Geil!
Questor
Topicstarter

Beitrag von Questor »

Adromir hat geschrieben:Gästin? :shock:
Naja, ich will ja nicht gegen den Antidiskriminierungsparagraphen verstoßen. Und da meist Frauen belästigt werden......

Gast, Gästin....... :oops:
moro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 2284
Registriert: 19.06.05, 11:42

Beitrag von moro »

Questor hat geschrieben:ich will ja nicht gegen den Antidiskriminierungsparagraphen verstoßen
Das zeigt nur wieder einmal, dass missglückte Gesetze unglückliche Folgen haben.

Es heißt der Gast - auch, wenn es sich um eine Frau handelt.
Es heißt die Person - auch, wenn es sich um einen Mann handelt.
Es heißt das Mitglied - unabhängig davon, ob es sich um eine Frau oder um einen Mann handelt.

Wird nun die ganze Menschheit ständig diskriminiert?

Gruß,
moro
Questor
Topicstarter

Beitrag von Questor »

moro hat geschrieben:
Questor hat geschrieben:ich will ja nicht gegen den Antidiskriminierungsparagraphen verstoßen
Das zeigt nur wieder einmal, dass missglückte Gesetze unglückliche Folgen haben.
Es heißt der Gast - auch, wenn es sich um eine Frau handelt.
Es heißt die Person - auch, wenn es sich um einen Mann handelt.
Es heißt das Mitglied - unabhängig davon, ob es sich um eine Frau oder um einen Mann handelt.
Wird nun die ganze Menschheit ständig diskriminiert?
Gruß,
moro
Nein, nein, da müssen Sie sich irren, es heißt bestimmt "die Gästin" :P Da bin ich ganz sicher.... 8)
Beitragsschreiber
Topicstarter

Beitrag von Beitragsschreiber »

Questor hat geschrieben:Gästin geht in eine Gaststätte und bestellt. Sie sitzt allein am Tisch und wird angequakt. Deutlich aber freundlich sagt sie dem Herrn, dass sie in Ruhe gelassen werden möchte. Dieser ignoriert das und setzt sich zu ihr. Darauf holt sie die Bedienung und fordert, dass diese Person von ihrem Tisch entfernt wird. Bedienung ist völlig überfordert, Inhaber ist angeblich nicht da, die Polizei zu holen, weigert sich die Bedienung. Daraufhin wird Gästin sehr laut, alle anderen Gäste hören es schauen herüber usw. usf. Erst daraufhin verschwindet der Mann.
Weil die Frau "angequakt" wird und der quakende Gast an ihrem Tisch sich auf eine freundliche Ansprache hin nicht entfernt, soll die Polizei gerufen werden?
Das wäre doch ziemlich blödsinnig, oder?

Die Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht könnte m. E. schon vorliegen, wenn sich das Personal nicht hinreichend darum kümmert, dass Gäste nicht angepöbelt werden. Das hängt aber doch sehr von der Art der "Gaststätte" und von der Art der Pöbelei ab. Wäre es der Dame aus diesem Grunde etwa nicht mehr zuzumuten gewesen, in der Gaststätte zu speisen und hätte sie ihren Aufenthalt deswegen abgebrochen, dann hätte schon ein Schadensersatzanspruch entstehen können.

Ein Anspruch wegen der Verschlechterung der Laune oder wegen entgangenem Genuss ist aber abzulehnen. Dafür fehlt es an einer speziellen Regelung.
Phönix3
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 2531
Registriert: 21.02.08, 21:16

Beitrag von Phönix3 »

Beitragsschreiber hat geschrieben: Die Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht könnte m. E. schon vorliegen, wenn sich das Personal nicht hinreichend darum kümmert, dass Gäste nicht angepöbelt werden. Das hängt aber doch sehr von der Art der "Gaststätte" und von der Art der Pöbelei ab................
Das sehe ich auch so. Ausserdem, es kommt immer sehr auf die indiviiduellen Umstände an.
Angenommen, die "Dame" ist eine Prostituierte und der "Belästiger" ein ehemaliger Freier......tja........oder die Dame hat die "Belästitung" selbst provoziert und verursacht mit ihrer Körpersprache (Blickt zu einem Gast herüber, flirtet.......lächelt.......gibt Signale...........)
Der "Aufgeforderte" näherte sich ihr und sie spielt plötzlich die "erschrockene Jungfrau".
Sowas erlebe ich immer wieder. Wenn Mädels dumm angemacht werden, sind sie meist selbst schuld, weil sie mit dem Feuer spielen und gar nicht wissen, dass sie da manchmal Schneebretter lostreten. "Gästinnen ticken nun mal ganz anders als Gästerer" :wink:
(Questor, ich danke Dir für deinen humovrvollen Beitrag. Recht soll auch Spass machen zwischendurch....ist trocken genug)
Gruss Phönix.
Gruß
Phö-nixe

[size=67]Zitat @ Dipl.-Sozialarbeiter: F[b]D[/b]R heißt [i]"Forum [u]deutsches[/u] Recht"[/i] und F[b]G[/b]R = [i]"Forum g[u]efühltes[/u] Recht"[/i]...:lol:[/size]
Beitragsschreiber
Topicstarter

Beitrag von Beitragsschreiber »

Phoenix3 hat geschrieben:Wenn Mädels dumm angemacht werden, sind sie meist selbst schuld, weil sie mit dem Feuer spielen und gar nicht wissen, dass sie da manchmal Schneebretter lostreten.
Für solche Sprüche muss man doch zumindest 5 Euro in irgendeine Spendenkasse werfen, oder? :evil:
Wie ist da eigentlich die Rechtslage? :ironie:
Ich wäre für einen entsprechenden Passus in den Foren-AGB. :P

Und das hier:
Phoenix3 hat geschrieben:Manche Wahrheiten sollen nicht, manche brauchen nicht,
manche müssen gesagt werden. ( Wilhelm Busch )
erinnert mich - wenn ich es als Ihre Signatur lese - irgendwie an die Werbung der Zeitung mit den vier großen Buchstaben.
Phönix3
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 2531
Registriert: 21.02.08, 21:16

Beitrag von Phönix3 »

Beitragsschreiber hat geschrieben:Und das hier:
Phoenix3 hat geschrieben:Manche Wahrheiten sollen nicht, manche brauchen nicht,
manche müssen gesagt werden. ( Wilhelm Busch )
erinnert mich - wenn ich es als Ihre Signatur lese - irgendwie an die Werbung der Zeitung mit den vier großen Buchstaben.
Wusste, doch dass Dir Wilhem Busch gefällt :D aber ich finde, ihn mit einer Werbung aus folgender Presse zu vergleichen, wird ihm trotzdem nicht gerecht.......
http://www.welt.de/
http://www.zeit.de/index
Gruß
Phö-nixe

[size=67]Zitat @ Dipl.-Sozialarbeiter: F[b]D[/b]R heißt [i]"Forum [u]deutsches[/u] Recht"[/i] und F[b]G[/b]R = [i]"Forum g[u]efühltes[/u] Recht"[/i]...:lol:[/size]
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen