Viele Hotels haben Verträge mit kommerziellen Betreibern von Hotspots, um ihren Gästen WLAN-Internetzugänge anbieten zu können. Jetzt ist ein Hotel unzufrieden mit der Leistung "seines" Betreibers "XY" und möchte die Sache trotz noch laufenden Vertrages selbst in die Hand nehmen. Im Vertrag mit dem Hotspot-Betreiber findet sich eine Klausel, die verständlicherweise Konkurrenz für Betreiber "XY" in dem Hotel ausschließen soll:
Der Betrieb von weiteren Anlagen Dritter nach IEEE 802.11x oder einer neueren von "XY" geplanten oder eingesetzten Technik ist ausgeschlossen.
Heißt das, das Hotel darf selbst als Anbieter tätig werden, ohne vertragsbrüchig zu werden, da ja kein Dritter (jemand anders als die beiden Vertragspartner) ins Spiel kommt?
Verträge mit Hotspot-Betreibern
Moderator: FDR-Team
Verträge mit Hotspot-Betreibern
Vielen Dank für Hilfe!
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snipsnasp
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