Hallo Zusammen,
wir planen eine alten, leerstehenden Fabrik als Event Location zu nutzen. Wir haben fast 10 Jahre Erfahrung im Partybusiness, bisher aber ausschlieslich in bereits bestehenden Locations wie Clubs, Stadthallen oder ähnlichem.
Nun gibt es in Bezug auf die nötigen Genehmigungen einige Differenzen. Der Leiter des Ordnungsamtes, der neu ist in dieser Position, wollte, dass wir über das LAndratsamt gehen. Dort wurde uns gesagt, die Gemeinde kann pro Jahr 2 Veranstaltungen in einer Off Location selbst genehmigen, ohne grosses Prozedere (Abklärung mit Feuerwehr, Polizei, Statiker, Licht und Tontechniker fanden bereits statt, von dieser Seite gibt es keine Probleme).
Allerdings hatte uns der Vorgänger im Ordnungsamt gesagt, er können uns für jeweils 2 Veranstaltungen im Voraus eine Genehmigung erteilen. Wenn diese durch sind, können wir einfach wieder einen neuen Antrag stellen und erhalten wieder eine Genehmigung für zwei Veranstaltungen. Alles ziemlich "unkompliziert", solange Feuerwehr, Polizei usw keine Beanstandungen haben.
Weiss jemand, wie dies rechtlich wirklich geregelt ist. Wie viel kann die Gemeinde absegnen, wann muss das LAndratsamt einspringen? Wo sind diese Richtlinien verankert? Das ganze wäre in Baden Würtemberg...
Vielen Dank für euer Feedback!!
Veranstaltung in einer OFF Location
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Re: Veranstaltung in einer OFF Location
Dürfte eher ein Problem der Stadt sein, was sie meint, genehmigen zu dürfen. Sie muss vermutlich ganix genehmigen bzw hat genug Fallstricke in Form von Feuerwehr und Sicherheitsbestimmungen.superdisco hat geschrieben:Weiss jemand, wie dies rechtlich wirklich geregelt ist.
Eine Diskussion in der Form "ihr dürft 2 Veranstaltungen genehmigen, also müsst ihr das jetzt auch" wäre meiner Meinung nach kontraproduktiv, - wenn es darum geht.
hws
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