Hallo,
man muß ja im Hotel immer so einen Meldeschein ausfüllen. Angeblich sei dies melderechtliche Pflicht.
Jetzt habe ich mal nachgesehen, ob das wirklich Pflicht ist und bin erstaunt. Nach den Meldegesetzen scheint es keine Pflicht zu sein.
Als Beispiel habe ich mal das Meldegesetz BW heruagesucht.
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/po ... focuspoint
In § 23 I steht meines Erachtens, dass man erst ab einer Wohndauer von 2 Monaten eine Meldepflicht hat. Auch in den übrigen Meldegesetzen steht es ähnlich.
Eine Übersicht gibts hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Meldegesetz
Weiß jemand vielleicht mehr?
Oder machen die Hotels das aus Spaß?
Danke,
Linus
Meldepflicht im Hotel? Besteht sie wirklich?
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Re: Meldepflicht im Hotel? Besteht sie wirklich?
Das ist richtig.Linus_Pauling hat geschrieben:man muß ja im Hotel immer so einen Meldeschein ausfüllen....
In § 23 I steht meines Erachtens, dass man erst ab einer Wohndauer von 2 Monaten eine Meldepflicht hat. Auch in den übrigen Meldegesetzen steht es ähnlich.
Aber in § 23 Abs. 1 steht gar nichts von einem Meldeschein. Da geht es um die Anmeldung bei der Meldebehörde.
Der (besondere) Meldeschein ist in § 23 Abs. 2 geregegelt und der ist nach dieser Vorschrift am Tage der Ankunft handschriftlich auszufüllen und zu unterschreiben.
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Hallo,
mE werfen Sie zwei Sachen durcheinander.
Der allgemeinen Meldepflicht im Sinne des Melderechts (hier § 15)unterliegt man erst mit einem längeren Aufenthalt und muß sich deswegen erst später bei der Meldebehörde anmelden.
Im Beherbergungsbetrieb unterliegt man aber der besonderen Meldepflicht nach dem Absatz 2 der erwähnten Regelung , solange man sich weniger als die angesprochenen zwei Monate dort aufhält.
Diese Frist beginnt beim Umzug in einen anderen Beherbergungsbetrieb von vorne zulaufen.
Nicht in jedem Bundesland gilt im Übrigen die zweimonatige Frist,Hessen hat sie auf sechs Monate erweitert.
Grüße
Ronny
mE werfen Sie zwei Sachen durcheinander.
Der allgemeinen Meldepflicht im Sinne des Melderechts (hier § 15)unterliegt man erst mit einem längeren Aufenthalt und muß sich deswegen erst später bei der Meldebehörde anmelden.
Im Beherbergungsbetrieb unterliegt man aber der besonderen Meldepflicht nach dem Absatz 2 der erwähnten Regelung , solange man sich weniger als die angesprochenen zwei Monate dort aufhält.
Diese Frist beginnt beim Umzug in einen anderen Beherbergungsbetrieb von vorne zulaufen.
Nicht in jedem Bundesland gilt im Übrigen die zweimonatige Frist,Hessen hat sie auf sechs Monate erweitert.
Grüße
Ronny

Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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Hm,
ich habe den Absatz 2 im Zusammenhang mit Absatz 1 gelesen und dachte, dass "die beherbergten Personen" aus Absatz 2 die des Absatzes 1 sind.
Scheint aber wohl für alle beherbergten Personen überhaupt zu gelten. Etwas mißverständlich das Gesetz oder? Hm.. Na gut..
Die Masterfrage ist jetzt, ob eine Reha-Klinik, die die (gesunde) Ehefrau eines Patienten über Nacht aufnimmt und dafür einen pauschalen Satz für Übernachtung und Essen berechnet, auch unter das Meldegesetz fällt und somit auch einen Meldeschein ausfüllen muß. Die Klinik ist in dem Moment m.E. doch zu beurteilen wie ein Hotel oder?
Was sagt die Gemeinde?
ich habe den Absatz 2 im Zusammenhang mit Absatz 1 gelesen und dachte, dass "die beherbergten Personen" aus Absatz 2 die des Absatzes 1 sind.
Scheint aber wohl für alle beherbergten Personen überhaupt zu gelten. Etwas mißverständlich das Gesetz oder? Hm.. Na gut..
Die Masterfrage ist jetzt, ob eine Reha-Klinik, die die (gesunde) Ehefrau eines Patienten über Nacht aufnimmt und dafür einen pauschalen Satz für Übernachtung und Essen berechnet, auch unter das Meldegesetz fällt und somit auch einen Meldeschein ausfüllen muß. Die Klinik ist in dem Moment m.E. doch zu beurteilen wie ein Hotel oder?
Was sagt die Gemeinde?
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Auch dafür dürfte es eine Regelung geben welche sinngemäß sagt:Die Masterfrage ist jetzt, ob eine Reha-Klinik, die die (gesunde) Ehefrau eines Patienten über Nacht aufnimmt und dafür einen pauschalen Satz für Übernachtung und Essen berechnet, auch unter das Meldegesetz fällt und somit auch einen Meldeschein ausfüllen muß. Die Klinik ist in dem Moment m.E. doch zu beurteilen wie ein Hotel oder?
Solange jemand eine Wohnung im Inland hat, ist er im Krankenhaus nicht meldepflichtig.
Ich suche jetzt nicht die für BW raus, in Hessen ists der § 28 HMG.
Im Absatz 2 der Krankenhausregelung ist eine ähnliche Vorgehensweise festgelegt, wie in der Hotelgeschichte.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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