Hausrecht
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Re: Hausrecht
Der Gast weigert sich das Lokal zu verlassen. Also wird er nach Aufforderung mittels körperlichem Einsatz nach draußen befördert. Wenn der Gast verletzt wird, stellt sich die Frage warum. Zunächst einmal, weil er nicht freiwillig gegangen ist und dadurch erst der Einsatz der Security/Wirt/sonstwer erforderlich war. Sonst wäre nichts passiert.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
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Re: Hausrecht
Falls das Hausverbot wegen der Beschwerde aufgrund eines möglichen Verstoßes des Gastwirtes gegen das Niedrigpreisgebot des § 6 GastG erfolgte, wäre es gleichwohl rechtmäßig.
Der Gast hätte lediglich die Möglichkeit, sich hinterher bei der zuständigen Gaststättenbehörde zu beschweren.
Der Gast hätte lediglich die Möglichkeit, sich hinterher bei der zuständigen Gaststättenbehörde zu beschweren.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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