Verfall einer vorausbezahlten Hotelbuchung?

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lerchenzunge
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Verfall einer vorausbezahlten Hotelbuchung?

Beitrag von lerchenzunge »

Hallo

beim Einchecken in einem Hotel habe ich folgende Situation zufällig mitbekommen bei einem anderen Gast und würde mich für die Rechtslage interessieren. (da das ganze in Österreich stattfand, ich den Gast nicht kenne und auch keine weiteren Infos zum konkreten Fall habe, geht es mir nicht um den konkreten Fall, sondern die allgemeine Rechtslage, wie sie in Deutschland in einer solchen Situation gelten würde)

Der Gast hatte ein Zimmer in dem Hotel für eine Woche bestellt und bei Buchung den vollen Betrag bezahlt.
Der Gast reiste aus Übersee an, auf der Anreise kam es zu einer erheblichen Flugverspätung/Anschlußverlust.
Der Gast kam im Hotel erst etwa 24h nach geplanter Ankunftszeit an.

Nun wurde von dem Hotel dem Gast gesagt,
- dass seine Buchung verfallen sei
- dass er keine Rückerstattung erhalte
- aber natürlich gerne gegen Zahlung des (gegenüber der Vorbuchung deutlich teureren) Tagespreises ein Zimmer im Hotel bekommen könne
Der Gast sollte sein Zimmer also quasi doppelt bezahlen!

Meine Frage: ist das so rechtlich zulässig?
Dass eine Reservierung verfällt, wenn der Gast nicht erscheint und auch nicht durch Vorbezahlung abgesichert hat, erscheint mir logisch, aber dass eine bereits bezahlte Buchung und nicht rückerstattbare bei Nichterscheinen des Gastes ebenso einfach verfallen darf, fällt mir schwer zu glauben. Ist das Hotel in dem Fall nicht verpflichtet, das Zimmer für den bezahlten Zeitraum für den Gast bereitzuhalten, ganz egal, wann der Gast das Zimmer tatsächlich bezieht?
nedora
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Re: Verfall einer vorausbezahlten Hotelbuchung?

Beitrag von nedora »

Sehr dreist das Hotel!

Wenn der Gast wirklich bereits den kompletten Betrag bezahlt hat, dann hat er seine Vertragsverpflichtung (=bezhalung des Zimmerpreises) erfüllt.
Das Hotel muss im Gegenzug das Zimmer bereitstellen.
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