Überparteilichkeit der Verwalterin - Wahl Eigentümerbeirat

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huiala
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Überparteilichkeit der Verwalterin - Wahl Eigentümerbeirat

Beitrag von huiala »

Hallo zusammen,

bin neu hier und poste meinen ersten Fall:

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft steht die Neuwahl des Eigentümerbeirats an. Es gibt 4 Kandidaten. Kandidatin D ist persönlich verhindert, lässt ihre Kandidatur per Vollmacht erklären.

Kandidaten A und D haben bis dahin dem Eigentümerbeirat angehört. Von beiden liegt das Votum vor, nicht weiter in dem Gremium zusammenarbeiten zu wollen, d.h. entweder A oder D.

Dem von der Verwalterin erstellten Protokoll der Eigentümerversammlung entnimmt sich, dass "auf Nachfrage" die Kandidaten A bis D "zur Verfügung" stünden.

Sodann werden die Abstimmungsergebnisse zu den einzelnen Kandidaten in der Reihenfolge A bis C aufgeführt - als jeweils mit absoluter Mehrheit (alle gleiche Stimmenzahl) gewählt.

Es heißt anschließend weiter: da damit 3 Kandidaten gewählt seien, erfolge zu Kandidat D keine Abstimmung.

Die Reihenfolge der Abstimmungen ist möglicherweise entsprechend der Nennung der Kandidaten erfolgt. Entsprechend der alphabetischen Folge (ABC aufsteigend) der Nachnamen der Kandidaten hätte die Abstimmungsreihenfolge genau andersherum lauten müssen, D an erster Stelle.

Meine Fragen zum Fall:

- Ist es (ohne ausdrückliche Beschlussfassung) zulässig, die Abstimmung zu den Kandidaten in der nicht-alphabetischen Reihenfolge aufzurufen?

- Ist es zulässig, über Kandidat D gar nicht mit der Begründung abstimmen zu lassen, dass mit drei gewählten Beiratsmitgliedern der Beirat bereits gewählt sei? (Immerhin hätte, theoretisch, D eine gleich hohe oder größere Zustimmung erhalten können, wie/als die anderen Kandidaten.)

- Sofern mindestens eine der beiden Fragen zu verneinen wäre, ergäbe sich daraus ein beim Gericht mit hinreichender Erfolgsaussicht darstellbarer Anfechtungsgrund gegen die protokollierten Beschlussergebnisse, jeweils Kandidat A bis C sei zum Mitglied des Eigentümerbeirats gewählt worden - auch wenn, davon sei auszugehen, angesichts der Mehrheitsverhältnisse in der Sitzung Kandidat D keine wirkliche Chance gehabt hätte, an welcher Stelle der Abstimmungsfolge auch immer, die absolute Stimmenmehrheit zu erhalten.

Der hinter der Frage liegende Vorwurf besteht in der Missachtung des Überparteilichkeitsgebots seitens der Verwalterin, die es zugelassen bzw. betrieben hat, eine möglicherweise auch von ihr selbst bevorzugte Konstellation der Beiratszusammensetzung herauskommen zu lassen.

Wie ist die Rechtslage?

Vielen Dank,
huiala
Tobis F
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Re: Überparteilichkeit der Verwalterin - Wahl Eigentümerbeir

Beitrag von Tobis F »

huiala hat geschrieben:Sodann werden die Abstimmungsergebnisse zu den einzelnen Kandidaten in der Reihenfolge A bis C aufgeführt - als jeweils mit absoluter Mehrheit (alle gleiche Stimmenzahl) gewählt.
Es heißt anschließend weiter: da damit 3 Kandidaten gewählt seien, erfolge zu Kandidat D keine Abstimmung.
Womit gem. § 29 WEG der Beirat (bestehend aus 3 Mitgliedern) gewählt und es besteht somit keine Notwendigkeit noch über D bis x abzustimmen. Schließlich ist es kein Wahl nach dem Mehrheitsprinzip.

huiala hat geschrieben:Die Reihenfolge der Abstimmungen ist möglicherweise entsprechend der Nennung der Kandidaten erfolgt. Entsprechend der alphabetischen Folge (ABC aufsteigend) der Nachnamen der Kandidaten hätte die Abstimmungsreihenfolge genau andersherum lauten müssen, D an erster Stelle.

Meine Fragen zum Fall:
- Ist es (ohne ausdrückliche Beschlussfassung) zulässig, die Abstimmung zu den Kandidaten in der nicht-alphabetischen Reihenfolge aufzurufen?
Gegenfrage: Wo steht geschrieben das die Abstimmungsreihenfolge nach alphabetischer Reihenfolge erfolge müsse? Sie könnte auch nach der Wohnungsnummer, Stockwerksnummer, Länge der Zugehörigkeit zur WEG, ...................... geschehen.
Und wer sagt das, wäre über D an erster Stelle abgestimmt worden, er eine Mehrheit erhalten hätte?

huiala hat geschrieben:- Ist es zulässig, über Kandidat D gar nicht mit der Begründung abstimmen zu lassen, dass mit drei gewählten Beiratsmitgliedern der Beirat bereits gewählt sei? (Immerhin hätte, theoretisch, D eine gleich hohe oder größere Zustimmung erhalten können, wie/als die anderen Kandidaten.)
Meiner Ansicht nach ist hier alles o.K.

huiala hat geschrieben:Der hinter der Frage liegende Vorwurf besteht in der Missachtung des Überparteilichkeitsgebots seitens der Verwalterin, die es zugelassen bzw. betrieben hat, eine möglicherweise auch von ihr selbst bevorzugte Konstellation der Beiratszusammensetzung herauskommen zu lassen.
Vorwerfen und unterstellen kann man jedem alles, die Frage ist nur ob es zu beweisen wäre, und hier zudem ob die Abstimmung in der getätigten Reihenfolge rechtswidrig war (was ich persönlich verneinen würde).
ISpeech
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Re: Überparteilichkeit der Verwalterin - Wahl Eigentümerbeir

Beitrag von ISpeech »

Aus meiner Sicht lief das Wahlverfahren nicht nach rechtsstaatlichen und demokratischen Prinzipien ab. Bei einer Kampfabstimmung müssten m.E. Wahlmodalitäten festgelegt werden, so dass jeder Kandidaten die gleichen Chancen bekommt. Dies wäre möglich, wenn einzeln abgestimmt wird und die Kandidaten mit den meisten Stimmen gewählt sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Eine Bedingung dergestalt "A oder D" ist nicht zulässig. Entweder ist man gewählt oder nicht. Und wenn es einem nicht passt, muss man eben zurücktreten bzw. die Wahl nicht annehmen.
khmlev
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Re: Überparteilichkeit der Verwalterin - Wahl Eigentümerbeir

Beitrag von khmlev »

ISpeech hat geschrieben:Aus meiner Sicht lief das Wahlverfahren nicht nach rechtsstaatlichen und demokratischen Prinzipien ab.
Die Berufung auf „demokratische Grundprinzipien“ geht fehl. Die rechtliche Verfassung der Eigentümergemeinschaft ist mit der eines Vereins oder einer politischen Partei nicht vergleichbar (vgl. BayOblG FGPrax 2001, 82; BGH NJW 1974, 183). Die Bestellung des Verwaltungsbeirats muss nur gem. § 21 Abs. 3 ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen.
BeckOK WEG/Munzig WEG § 29 Rn. 29-30

Jetzt lässt sich trefflich streiten, ob der der Wahlablauf und damit die Bestellung des Beirats ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht.
Gruß
khmlev
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ISpeech
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Re: Überparteilichkeit der Verwalterin - Wahl Eigentümerbeir

Beitrag von ISpeech »

[quote="khmlev]Die Berufung auf „demokratische Grundprinzipien“ geht fehl. [/quote]

schau mal LG Düsseldorf vom 06.05.2004 (Az.: 19 T 42/04)
auch das OLG Hamburg vom 28.1.2005 (2 Wx 44/04) nimmt Bezug auf das "Verständnis zum demokratischem Wahlverhalten"

[quote="khmlev]Jetzt lässt sich trefflich streiten, ob der der Wahlablauf und damit die Bestellung des Beirats ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht.[/quote]

Ich würde demnach die eigentliche Wahl nicht unter den Rechtsbegriff "ordnungsgemäßer Verwaltung" zählen.
huiala
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Re: Überparteilichkeit der Verwalterin - Wahl Eigentümerbeir

Beitrag von huiala »

Danke, für alle Stellungnahmen. Fast alles dabei, was an Positionen sagbar scheint. Allein keine wirkliche Ermutigung, der Verwalterin ihre Versammlungsleitung einigermaßen gerichtssicher ankreiden zu können.

Interessant, @ISpeech, Deine Recherche bzgl. Demokratie-Verpflichtung der Akteure im WEG-Recht. Ich denke (fühle) dennoch, dass der Prüfstein ordnungsgemäßer Verwaltung jedenfalls die Entscheidung, nicht nach Alphabet abstimmen zu lassen, passieren lassen wird. Hinsichtlich der Gar-nicht-mehr-zur Abstimmung-Aufrufung des Kandidaten D, nachdem die ersten drei Miteigentümer gewählt worden waren (mit dieser Begründung), möchte ich allerdings immer noch Einhalt rufen (auch nach Gefühl).

Der mögliche Einwand bliebe, dass die vollzogene Abstimmung auch über D nach aller Einschätzung der Dynamik bis dahin am Ergebnis nichts geändert hätte. Aber was taugen noch Wahlprognosen. Und: dürfte sich eine Verwalterin davon tatsächlich leiten lassen? In jedem Verein würde es wohl als unlautere Einflussnahme der Sitzungsleitung auf eine Wahlentscheidung gewertet werden müssen.

Nichts desto trotz, noch kein Schlusswort und weiter gespannt auf neue Aspekte: nach hinreichender Anfechtungschance schaut es bis hierher nicht aus.

Schade für D, schlecht für Gemeinschaft und Eigentum.

Danke, nochmals.
fodeure
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Re: Überparteilichkeit der Verwalterin - Wahl Eigentümerbeir

Beitrag von fodeure »

Die Frage ist doch auch, was man mit einer Anfechtung erreichen will. Zumindest dann, wenn der Beirat auf unbestimmte Zeit gewählt wurde.

Bei einer erfolgreichen Anfechtung erreicht man dann möglicherweise, daß ein neuer Beirat gewählt werden muß, aber natürlich nicht, daß Kandidat D dann dem Beirat angehört. Bis eine solche Anfechtung durch ist, dauert es und dann ist die nächste Eigentümerversammlung auch nicht mehr weit, in der man sowieso dann einen neuen Beirat wählen kann.

In der Versammlung läßt man dann über ein anderes Abstimmverfahren abstimmen und erspart sich damit am Ende Zeit, Streß und Geld. Wenn die Eigentümerversammlung dann trotzdem dieses etwas merkwürdige Abstimmverfahren befürwortet, dann kann sich Kandidat D an einer Hand abzählen, wie groß seine Chancen auf eine Wahl tatsächlich sind.
huiala
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Re: Überparteilichkeit der Verwalterin - Wahl Eigentümerbeir

Beitrag von huiala »

Danke @fodeure, D vielleicht doch Beirat werden zu lassen, wäre sicherlich kein sinnenhaftes Ziel hinter einer Anfechtungsklage, jedenfalls die Mühe nicht wert. Wie ich versucht habe, es in der Konsequenz der Ordnungsgemäßheit bzw. Nichtanfechtung der hier zur Rede stehenden Beschlussfassung auszudrücken: ein (offensichtlich) parteilicher Verwalter schadet der Gemeinschaft und dem Eigentum. Mit einer erfolgreichen Anfechtungsklage könnte hier die Hoffnung verbunden werden, ihn wieder auf den schmalen Grat der Überparteilichkeit zu führen - ihm wenigstens deutlich zu machen, dass sein Versäumnis dieser Mitte nicht unbemerkt und ungeahndet bleibt.

Begründung: nehmen wir an, die Information hatte ich nicht gegeben, die Beschlussfassung sei mit denkbar knapper Mehrheit der Stimmen aller Eigentümer erfolgt. Das (jedenfalls in meinen Augen nicht anders lesbare) Signal der Verwalterin an alle, schaut her, ich stelle mich an die Seite dieser knappen Mehrheit, verschärft die Uneinigkeit innerhalb der Gemeinschaft, statt sie zu verringern. Zu Letzterem bedürfte es m.E. der Gewissheit aller, es mit einer Sachwalterin des Ganzen und entsprechend aller Interessen zu tun zu haben und sich darauf verlassen zu können. In meinen Augen ist das Kerntugend jeder erfolgreichen (Konflikt-)Moderation.

Abgesehen davon, dass das kritisierte Vorgehen der Verwalterin auch von einer persönlichen Vorteilserwartung (z.B. ich halte mir D auf Abstand, ist bequemer für mich) nicht gerade frei zu sprechen wäre.

Aber, wie gesagt, ich kann hier nur aus meinem Gefühl heraus argumentieren, nicht mit Rechtskenntnis. Deshalb habe ich mich an dieses Forum gewandt.

Vielen Dank
huiala
Verpflichteter
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Re: Überparteilichkeit der Verwalterin - Wahl Eigentümerbeir

Beitrag von Verpflichteter »

Hallo huialla,

wie bereits ausführlich ausgeführt, es gibt keine Gesetzesnorm für eine Beiratswahl.
Will die WEG eine, so kann sie sich diese selbst erlassen.
Geheime Wahl,
Stimmzettel,
Wahlurne,
Wahlkabine,
Internationales Wahlbeobachterteam,
Eidestattliche Erklärung von Putin, dass er sich nicht einmischt,
usw.

Wie läufts:
Verwalter trägt vor: alter Beirat tritt wieder an, hat da einer was dagegen???
Nein????
Beschlußverkündung: Beirat wurde einstimmig wieder gewählt.
Klappe zu, Affe tot.


Hier gibt es vier Kandidaten von denen einer nicht persönlich erscheint, jedoch erklärt, wenn der A, dann er auf keinen Fall.

Ja spinn ich, so ein Verwalter ist doch nicht ganz blöd.
Frage: was hält die Gemeinschaft von A, ok, ja, Mehrheit, läuft ja super.
Und der B? auch einen Mehrheit toll weiter so.
C ebenso eine Mehrheit

Pflicht erfüllt, da bringt eine Kür nichts mehr.

Sicher wird bei einer Beiratswahl manipuliert.
Was meinst du wieviel Verwalter sich denken: ....wenn der Stinkstiefel auch noch Beirat wird, dann gebe ich die Verwaltung dran.....


Wenn man dem Verwalter etwas verdeutlichen will, kann man es ihm sagen, gleich auf der Versammlung, dort ist das richtige Forum.

Kandidatin D ist persönlich verhindert, lässt ihre Kandidatur per Vollmacht erklären.
Und was gab die Vollmacht sonst noch her?
Konnte der Bevollmächtigte eine Wahl auch annehmen oder ablehnen und was, wenn der A auf jeden Fall gewählt wäre.

So wie es ich mir darstellt, wäre der Verwalter mit dem Klammerbeutel gepudert, hätte er anders gehandelt.

MfG
uwe
huiala
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Re: Überparteilichkeit der Verwalterin - Wahl Eigentümerbeir

Beitrag von huiala »

Danke, @Verpflichteter, für den Beitrag.
Verpflichteter hat geschrieben:Sicher wird bei einer Beiratswahl manipuliert.
Verpflichteter hat geschrieben:So wie es ich mir darstellt, wäre der Verwalter mit dem Klammerbeutel gepudert, hätte er anders gehandelt.
Erstes will ich gern annehmen, Zweites könnte ich als Kalkül nachvollziehen - nur meine Frage war gewesen, ob solcherart Praxis ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht.
khmlev
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Re: Überparteilichkeit der Verwalterin - Wahl Eigentümerbeir

Beitrag von khmlev »

huiala hat geschrieben:nur meine Frage war gewesen, ob solcherart Praxis ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht.
khmlev hat geschrieben:Jetzt lässt sich trefflich streiten, ob der der Wahlablauf und damit die Bestellung des Beirats ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht.
Gruß
khmlev
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Re: Überparteilichkeit der Verwalterin - Wahl Eigentümerbeir

Beitrag von Verpflichteter »

Hallo
nur meine Frage war gewesen, ob solcherart Praxis ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht
Mein Antwort es eindeutig, ja.

Vergiss, dass es einen Verwalter gibt.
Die Eigentümergemeinschaft triff sich und macht das was sie für richtig hält nach ihren eigenen Spielregeln.
Wenn einem das nicht gefällt, Wortmeldung und sagen: so ja nicht.

Wer das nicht bringt, hat halt Pech, nicht nur in der WEG sondern in seinem ganzen Leben.
Ist die Versammung beendet, soll auch Ende sein. Nachkarten bringt doch nichts mehr.
Und wer nicht dabei war, soll erst recht die Klappe halten.


Dass sich dabei menschliche Abgründe auftun können, so sind die die Menschen.
nur meine Frage war gewesen, ob solcherart Praxis ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht
Wenn man diese Frage beantworten wollte, müsste man beginnen, beim Einladungsprotokoll, bis zum exakten Wortlaut des Protokolles, über Zeugenvernehmung, das gesamte juristischer Repertoire durchziehen inkl. Haare spalten und Paragraphen reiten.

Wenn einem die Antwort auf diese Frage 1000€ wert ist, nur zu, klagen.
Dafür bekommt man die unterschiedliche Rechtsansicht von zwei Rechtsanwälten und die eines Richters.
Reicht noch nicht, noch mal 1.500€
und noch mal.

Passt einem das Urteil immer noch nicht, kann man mit dem stolzen Gefühl leben, dass man eben selber der bessere Mensch ist.

Als Trost,
was willst du mit einem Beirat = zahnloser Papiertiger.

Gründe einen Zweitbeirat und taufe ihn Verwaltungsrat. Kann auch unter dem Begriff Opposition laufen. Kann man auch einen Oppositionsführer wählen wenn man es braucht.

Entspricht auch ordentlicher Verwaltung.


MfG
uwe
huiala
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Re: Überparteilichkeit der Verwalterin - Wahl Eigentümerbeir

Beitrag von huiala »

Ok, @Verpflichteter, ein klares Wort, bin nicht zufrieden aber überzeugt, Danke - und nochmal an alle,

schöne Grüße
huiala
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