Wie liest man einen Grundbuchauszug
Moderator: FDR-Team
-
Topicstarter - FDR-Mitglied
- Beiträge: 114
- Registriert: 27.07.07, 07:27
Wie liest man einen Grundbuchauszug
A möchte gegen den oder die Eigentümer eines Hauses klagen. Um die Identität seiner potentiellen Gegner zu erfahren, beantragt er über seinen RA einen Grundbuchauszug. Dieser enthält 4 Seiten. Auf jeder Seite sind einige durchgestrichenene Namen und jeweils ein nicht durchgestrichener Name. Bedeutet dies, dass das Haus 4 Eigentümer gehört?
Re: Wie liest man einen Grundbuchauszug
In der Regel wird im Grundbuch nicht durchgestrichen sondern unterstrichen! Alles, was nicht unterstrichen ist, sollte aktuell sein.
Eigentümer stehen in der ersten Abteilung des Grundbuchs
Eigentümer stehen in der ersten Abteilung des Grundbuchs
Grüßle
Elyss
Elyss
Re: Wie liest man einen Grundbuchauszug
So ist es.Elyss hat geschrieben:In der Regel wird im Grundbuch nicht durchgestrichen sondern unterstrichen! Alles, was nicht unterstrichen ist, sollte aktuell sein.
Eigentümer stehen in der ersten Abteilung des Grundbuchs
Einträge, die gelöscht werden, werden gerötet, d.h. rot unterstrichen.
Rot unterstrichen heißt: Gilt nicht mehr.
Auf Kopien ist die Farbe rot nicht als rot, sondern als schwarz sichtbar.
Es gelten also nur Einträge, die nicht unterstrichen sind.
MfG
Lucky
Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar.
Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 3862
- Registriert: 07.09.06, 15:05
Re: Wie liest man einen Grundbuchauszug
Nein.
Die Rötungen entfalten keine rechtsbegründende Wirkung, sondern dienen lediglich der optischen Verdeutlichung nicht mehr aktueller EIntragungen. Durchstreichungen kommen in Form der sogenannten "Buchhalternase" auch gelegentlich vor (also ein Strich ober-, einer unterhalb der zu rötenden Eintragung, die durch einen diagonalen Querstrich miteinander verbunden sind.)
Ob etwas nicht mehr aktuell ist, hängt allein vom Text ab. Also in Abteilung I gilt z. B. in aller Regel das, was unter der letzten lfd. Nr. eingetragen ist. In Abteilungen II und III sind Rechte nur dann wirklich gelöscht, wenn sie nicht nur gerötet sind, sondern auch deren Löschung eingetragen wurde (oder die Rechte durch Nichtübertragung bei Umbuchung des Grundstücks in ein anderes Grundbuch stillschweigend nicht ins neue Grundbuch mit übernommen wurden.)
Wichtig ist dabei immer, dass man gleichzeitig alle Spalteneintragungen zur jeweiligen lfd. Nr. im Kontext (gegebenenfalls unter Rückgriff auf die in Bezug genommenen Urkunden in der Grundakte) liest. Daraus ergibt sich dann auch die jeweilige Grundlage von Veränderungen.
Die Rötungen entfalten keine rechtsbegründende Wirkung, sondern dienen lediglich der optischen Verdeutlichung nicht mehr aktueller EIntragungen. Durchstreichungen kommen in Form der sogenannten "Buchhalternase" auch gelegentlich vor (also ein Strich ober-, einer unterhalb der zu rötenden Eintragung, die durch einen diagonalen Querstrich miteinander verbunden sind.)
Ob etwas nicht mehr aktuell ist, hängt allein vom Text ab. Also in Abteilung I gilt z. B. in aller Regel das, was unter der letzten lfd. Nr. eingetragen ist. In Abteilungen II und III sind Rechte nur dann wirklich gelöscht, wenn sie nicht nur gerötet sind, sondern auch deren Löschung eingetragen wurde (oder die Rechte durch Nichtübertragung bei Umbuchung des Grundstücks in ein anderes Grundbuch stillschweigend nicht ins neue Grundbuch mit übernommen wurden.)
Wichtig ist dabei immer, dass man gleichzeitig alle Spalteneintragungen zur jeweiligen lfd. Nr. im Kontext (gegebenenfalls unter Rückgriff auf die in Bezug genommenen Urkunden in der Grundakte) liest. Daraus ergibt sich dann auch die jeweilige Grundlage von Veränderungen.
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)