Ist das seriös?

Moderator: FDR-Team

khmlev
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Re: Ist das seriös?

Beitrag von khmlev »

Was erwarten Sie jetzt vom Forum?
Eine Einschätzung, ob der Verkäufer ohne Arglist oder Vorsatz gehandelt hat?
Gruß
khmlev
- out of order -
Altbauer
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Re: Ist das seriös?

Beitrag von Altbauer »

Was im Kaufvertrag steht, ist eine Angelegenheit zwischen Verkäufer und Käufer.
Den Nachbarn muss das nicht interessieren.

Wichtig ist die Angabe und die Beschreibung des Flurstückes.
Im Liegenschaftskataster müsste sich doch wohl darüber alles finden lassen ?

Wenn irgendwann einmal ein Bach verlegt wurde. Kann damit auch eine Änderung der Flurstücke einhergehen.
Muss aber nicht. (Warum sollte nicht ein Bach nach Verlegung eben durch mein Grundstück verlaufen ,
anstatt wie vorher an der Grundstücksgrenze.

Wegen der Penetranz des gegnerischen Anwaltes sollte man auf einen eigenen Anwalt nicht verzichten.
Das kostet zwar Geld, kann aber einen verlorenen Prozess ersparen.
mokka2016
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Re: Ist das seriös?

Beitrag von mokka2016 »

khmlev hat geschrieben:Was erwarten Sie jetzt vom Forum?
Eine Einschätzung, ob der Verkäufer ohne Arglist oder Vorsatz gehandelt hat?
Dass der Verkäufer ohne Arglist und ohne Vorsatz gehandelt hat, das weiß ich ja.

Ich wollte einfach nur ein paar Meinungen und Einschätzungen zu dem Fall, die ich ja auch bekommen habe. Vielen DAnk dafür! Den Anwalt habe ich bereits kontaktiert.
Baden-57
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Re: Ist das seriös?

Beitrag von Baden-57 »

Warum un­pro­fes­si­o­nell Vorgehen eines Anwaltes?
Der RA hat die Rechte seines Mandanten zu vertreten und ist gesetzlich nicht verpflichtet, die Angaben auf Wahrheitsgehalt zu prüfen.
Noch nie darüber nachgedacht, dass bei Gerichtsgefahren i.d.R. mindestens eine Partei lügt? :shock: :shock: :shock:
Der Anwalt wird so lange im Vertrag etwas suchen, bis er was findet und nach der alten Redensart:"wenn ich jemanden körperlich treffen möchte, finde ich selbst in der Wüste noch einen Stein" wird hat gesucht.

Da gibt es, (außer sinnlos zu palavern :ironie: ) drei :christmas Möglichkeiten: nicht reagieren, selber reagieren oder über Anwalt sich äußern.
mokka2016
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Re: Ist das seriös?

Beitrag von mokka2016 »

Baden-57 hat geschrieben:Warum un­pro­fes­si­o­nell Vorgehen eines Anwaltes?
Der RA hat die Rechte seines Mandanten zu vertreten und ist gesetzlich nicht verpflichtet, die Angaben auf Wahrheitsgehalt zu prüfen.
Noch nie darüber nachgedacht, dass bei Gerichtsgefahren i.d.R. mindestens eine Partei lügt? :shock: :shock: :shock:
Der Anwalt wird so lange im Vertrag etwas suchen, bis er was findet und nach der alten Redensart:"wenn ich jemanden körperlich treffen möchte, finde ich selbst in der Wüste noch einen Stein" wird hat gesucht.

Da gibt es, (außer sinnlos zu palavern :ironie: ) drei :christmas Möglichkeiten: nicht reagieren, selber reagieren oder über Anwalt sich äußern.
Naja, unprofessionell insofern als dass gleich mit Strafanzeige gedroht wird, was ja, meinem laienhaften Rechtsverständnis nach, nicht nötig wäre, um eine Schadensersatzforderung durch zu setzen oder? Es scheint generell ganz gerne praktiziert zu werden, mit Strafanzeige zu drohen um zivilrechtliche Ansprüche durchzusetzen. Wenn ich das richtig verstanden habe, könnte man das dem Anwalt auch durchaus als Nötigung auslegen. Außerdem fand ich die Formulierung des Schreibens sehr aggressiv und meiner Auffassung sehr aufgebauscht. Es standen Dinge drin, die für den Sachverhalt überhaupt nicht relevant waren. Ich bin natürlich Laie und kenne mich in der Branche nicht aus, aber so oder so, finde ich, spricht das nicht gerade für den Anwalt. Deshalb unprofessionell, meine Meinung.
ktown
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Re: Ist das seriös?

Beitrag von ktown »

mokka2016 hat geschrieben:Wenn ich das richtig verstanden habe, könnte man das dem Anwalt auch durchaus als Nötigung auslegen.
Wo ist hier der Tatbestand der Nötigung?
mokka2016 hat geschrieben:Außerdem fand ich die Formulierung des Schreibens sehr aggressiv und meiner Auffassung sehr aufgebauscht.
Ja und? Es zeigt doch die entsprechende Wirkung bei Ihnen. :wink:
mokka2016 hat geschrieben:Ich bin natürlich Laie
Ja und das weiß die Gegenseite.

Eigentlich wurde diesbezüglich schon alles gesagt.
ExDevil67 hat geschrieben:So weit ich weiß ist Kaufgegenstand das Grundstück xy Eintragen im Grundbuch Entenhausen Flurnummer schießmichtot. Das hat er ja auch unstrittig bekommen, und im Zweifel hätte er ja auch vorher nachmessen können.
Und die Drohung mit der Strafanzeige, würde ich entspannt sehen. Anzeige kann zunächst jeder gegen jeden wegen allem (un)möglichen erstatten. Was hinterher rauskommt ist was anderes, zumal die ihm keinen Cent bringt.
Sie sagen ja selbst.
mokka2016 hat geschrieben: Hierbei scheint die Tatsache, dass das Grundstück auch wirklich so groß ist, wie im Kaufvertrag angegeben keine Rolle zu spielen, sondern die Tatsache, dass es in seiner Vorstellung bis zum Zaun geht und das nun, laut Nachbarn, doch nicht so ist.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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