Vermessung

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Rainer Weißbach
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Vermessung

Beitrag von Rainer Weißbach »

Hallo an Alle,
wer zahlt bei einem Kauf die Vermessungskosten ? Der Neue Eigentümer, der Verkäufer oder der Makler

MfG Rainer
SusanneBerlin
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Re: Vermessung

Beitrag von SusanneBerlin »

Halli,

das ist Verhandlungssache, aber der Makler wird es nicht sein.
Grüße, Susanne
ktown
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Re: Vermessung

Beitrag von ktown »

Primär würde ich mal sagen.

Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen. :wink:
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
SusanneBerlin
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Re: Vermessung

Beitrag von SusanneBerlin »

Ist das verkaufte Grundstück ein Teil eines größeren Grundstücks, das erst abgetrennt werden muss, oder wieso ist eine Vermessung von Nöten?
Grüße, Susanne
Rainer Weißbach
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Re: Vermessung

Beitrag von Rainer Weißbach »

Hallo Susanne.
Grundstück ist ges. 1680 qm und jede Partei hat die hälfte gekauft über Makler , Notar und Eintrag ins Grundbuch. Da steht nun 1/2 Eigentümer A und 1/2 Eigentümer B als Gesamteigentümer.

Guten Rutsch ins Neue
Rainer
SusanneBerlin
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Re: Vermessung

Beitrag von SusanneBerlin »

Ja dann sind beide Käufer gemeinschaftlich Eigentümer des gesamten Grundstücks. Das Grundstück mit seinen Grenzen ist doch durch die Flurnummer und Einzeichnung in der Katasterkarte bestimmt. Theoretisch und praktisch müssten auch die Grenzsteine aufzufinden sein, deren Position man ebenfalls der Katasterkarte entnehmen kann.
und jede Partei hat die hälfte gekauft
Nein, das stimmt nicht. Beide Parteien haben das gesamte Grundstück gemeinschaftlich gekauft. Jedem gehört ein ideller hälftiger Anspruch an jedem Quadratzentimeter, an jedem Grashalm.

Nochmal die Frage: Was soll da vermessen werden, warum halten Sie eine Vermessung für erforderlich, und wer will eine Vermessung?
Grüße, Susanne
ktown
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Re: Vermessung

Beitrag von ktown »

SusanneBerlin hat geschrieben:an jedem Grashalm
Na hoffentlich wird sich dann nicht darüber gestritten, wer die obere und wer die untere Hälfte abmäht. :lachen:
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SusanneBerlin
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Re: Vermessung

Beitrag von SusanneBerlin »

Nochmal die Frage: Was soll da vermessen werden, warum halten Sie eine Vermessung für erforderlich, und wer will eine Vermessung?
Die Antwort auf obige Fragen erübrigt sich eigentlich.

Im Kaufvertrag enthält anscheinen nichts über eine Verpflichtung des Verkäufers, Vermessungkosten zu tragen, somit ist der Verkäufer raus.

Wenn man mit dem Makler nichts vereinbart hat, dass der Makler eine Vermessung zahlen soll, ist der Makler auch raus.

Es ist jetzt das gemeinsame Grundstück von A und B; wenn A und/oder B da irgendwas vermessen lassen möchten, dann zahlen sie das selbst.
Grüße, Susanne
ktown
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Re: Vermessung

Beitrag von ktown »

Vermutlich wollen sie den Weg aus dem anderen Beitrag einmessen... :wink:
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khmlev
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Re: Vermessung

Beitrag von khmlev »

Die erste Frage ist, ob der Grundbesitz überhaupt baurechtlich teilbar ist. Es wird schon seinen Grund haben, warum die jetzt bestehenden Besitzverhältnisse so sind, wie sie sind.

Mit der Vermessung ist es dann im Übrigen auch nicht getan. Damit jeder auch Alleineigentümer "seiner" Teilfläche wird, müssen A und B noch zum Notar und einen Übertragungsvertrag abschließen. Es fallen neben den Vermessungskosten also auch noch Notar- und Gerichtskosten an. Sofern Ausgleichszahlungen erfolgen, könnte auch noch Grunderwerbsteuer anfallen. Haben A und B den Grundbesitz mit Grundpfandrechten belastet, muss die jeweilige Bank auch noch zustimmen und den jeweiligen anderen Grundbesitz aus der Mithaftung entlassen. Umsonst wird die Bank, wenn sie sich darauf einlässt, das auch nicht tun.

Kurzum: Die Frage, wer die Kosten der Vermessung trägt, ist mit Sicherheit nicht die wichtigste Frage bei dieser Problematik. Da sind noch etliche andere Fragen vorher zu klären.
Gruß
khmlev
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Rainer Weißbach
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Re: Vermessung

Beitrag von Rainer Weißbach »

Hallo Susanne und khmlev ,
sicher gibt es dazu noch Fragen, aber ich bleibe unparteiisch-da ich beide gut kenne
Es sind zwei grundverschiedene Eigentümer des Ganzen, jeder hat sein eigenes Wochenendhaus auf je 830 qm darauf gebaut. Beide haben eine optische Grenze gezogen mit Zaun und Hecke (sprich in der Mitte des Grundstückes). Das aber geschah schon 1969 von den Alteigentümern. Jetzt hadern eine Alteigentümerin und ein Neueigentümer wegen besagten Wegerecht, was er nicht unterschrieben hat. Seine Partnerin möchte nicht, das fremde Personen das eigene Grundstücksteil betreten. Es gab vorher zwei getrennte Eingänge. Nur aus Bequemlichkeit wird das fremde Grundstück durchschritten, obwohl zwei Eingänge vorhanden waren/sind

So, nun rutscht gut rein und bleiben Sie gesund
Rainer
CruNCC
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Re: Vermessung

Beitrag von CruNCC »

Seine Partnerin möchte nicht, das fremde Personen das eigene Grundstücksteil betreten.
Nochmal: rein rechtlich gibt ein weder einen "eigenen Grundstücksteil" noch kann das "fremde" Grundstück überschritten werden. Jedem gehört die Häflte an jedem Qudratmeter des Grundstücks.

Man hätte sich vor dem Kauf über die rechtlichen Auswirkungen informieren müssen.
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