Familie H haben eine Wohnung gekauft und haben mit Hilfe von Gutachter festgestellt, dass die Familie für TG und aussen Stellplatz bezahlt haben jedoch sind die Aussen Stellplätze nicht Wohnungen oder Familien zugeteilt in der Teilungserklärung.
In jedem einzelnen Kaufvertrag wird ein Stellplatz die zum Kauf stehende Wohnung zugeteilt aber das ist auch alles.
Was muss passieren, damit die Käufer tatsächlich auch die alleinige recht hat auf ihren Stellplatz aussen ohne wenn und aber zu parken?