Stellplatz bezahlt aber nicht in der Teilungserklärung erwäh

Moderator: FDR-Team

Verpflichteter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 1708
Registriert: 08.01.09, 20:04

Re: Stellplatz bezahlt aber nicht in der Teilungserklärung e

Beitrag von Verpflichteter »

Die Fragestellung finde ich etwas verwirrend.

H kauft eine Wohnung und weiß auch welche es ist weil einen Teilungserklärung existiert.
Zur Wohnung hinzu einen TG Stellplatz dessen Lokalisation eindeutig ist.
Dann gibt es noch Außenstellplätze von denen ein Gutachter meint, H hätte ein Sondernutzungsrecht daran erworben.

Warum sollte der TG-Stellplatz bereits zugewiesen sein, der Außenstellplatz hingegen nicht??????

Erinnert mich irgendwie an unsere WEG.

Bauträger verkauft vor der Grundsteinlegung bereits Wohnungen mit und ohne TG Stellplatz. Laut Plan soll es auch Außenstellplätze geben.
Die Käufer erwerben Wohnungen ohne TG-Stellplatz, mit einem TG-Stellplatz und mit zwei TG Stellplätzen.

Irgendwann will der Bauträger die Teilungserklärung im Grundbuch eintragen lassen.
Grundbuchamt sagt nein. Es müssen auch die noch nicht verkauften TG-Stellplätze eindeutig einem SE zugewiesen sein.
Also wird einen Teilungserklärung ohne Stellplätze im Grundbuch eingetragen.

Zum Schluss gibt es einen Wohnung und zwei TG Stellplätze zum Sonderpreis.

Weil niemand Interesse an einem Außenstellplatz hatte, wurden diese laut Plan und Verkaufsprospekt vorhandenen Plätze nie errichtet.

Der Bauträger unterlässt es nach Verkauf der letzten Wohnung die Teilungserklärung im Grundbuch richtig zu stellen. Mit dem Ergebnis, die TG ist "nur" Gemeinschaftseigentum.

Nach Jahren verkauf jemand seine stellplatzlose Wohnung weiter und der Käufer will sein Auto in die TG stellen, gehört ja zur WEG :shock: Dumm gelaufen.

Nach weiteren Jahren und zahlreichen Wohnungsverkäufen kommt ein Notar auf die Idee, nein einen Kaufvertrag über Wohnung mit TG macht er nicht, weil ja die Teilungserklärung keinen Stellplatz in der TG hergibt.

Also wurde nach Jahrzehnten die Teilungserklärung entsprechend geändert, sodass die Wohnungen die mit TG Stellplatz verkauft wurden, auch ein Sondernutzungsrecht an der TG eingetragen bekamen.

MfG
uwe
Lexi2012
Topicstarter
Interessierter
Beiträge: 9
Registriert: 03.10.17, 15:03

Re: Stellplatz bezahlt aber nicht in der Teilungserklärung e

Beitrag von Lexi2012 »

Hi Uwe.

Sagen wir es mal so. Der Bauherr von Familie H hat nicht besonders gut aufgepasst was im Vertrag und Teilungserklärung steht. Beim Bau noch weniger also würde die Stellplätze oben / aussen zwar verkauft und im Kaufvertrag vermerkt. Aber nicht in der Teilungserklärung
Verpflichteter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 1708
Registriert: 08.01.09, 20:04

Re: Stellplatz bezahlt aber nicht in der Teilungserklärung e

Beitrag von Verpflichteter »

Es gibt also eine Teilungserklärung.
Z.B. mit einem TE von 500/10.000 und dem SE, im Bauplan mit der Bezeichnung XY, dazu ein Kellerabteil im Plan bezeichnet mit K0.1, weiter dazu einen TG Stellplatz mit der Ziffer F im Bauplan.
So steht es auch im Kaufvertrag.

Dann gibt es da noch Außenstellplätze.
Was steht dann dazu im Kaufvertrag.

MfG
uwe
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen