Seite 1 von 2

Stellplatz bezahlt aber nicht in der Teilungserklärung erwäh

Verfasst: 03.10.17, 15:19
von Lexi2012
Familie H haben eine Wohnung gekauft und haben mit Hilfe von Gutachter festgestellt, dass die Familie für TG und aussen Stellplatz bezahlt haben jedoch sind die Aussen Stellplätze nicht Wohnungen oder Familien zugeteilt in der Teilungserklärung.
In jedem einzelnen Kaufvertrag wird ein Stellplatz die zum Kauf stehende Wohnung zugeteilt aber das ist auch alles.

Was muss passieren, damit die Käufer tatsächlich auch die alleinige recht hat auf ihren Stellplatz aussen ohne wenn und aber zu parken?

Re: Stellplatz bezahlt aber nicht in der Teilungserklärung e

Verfasst: 03.10.17, 18:02
von khmlev
Wird die Zuweisung des Stellplatzes zu einer Wohnung in das Wohnungsgrundbuch der jeweiligen Wohnung eingetragen, ist alles wieder in Ordnung. Der Eintragungsantrag sollte im Kaufvertrag enthalten sein.

Eine gängige Praxis, dass die Zuweisung von Stellplätzen nicht in der Teilungserklärung direkt erfolgt, sondern erst im Kaufvertrag. So können sich die Käufer "Ihren" Stellplatz selbst aussuchen.

Diese Praxis sollte einem Gutachter aber geläufig sein.

Re: Stellplatz bezahlt aber nicht in der Teilungserklärung e

Verfasst: 03.10.17, 21:32
von ktown
Ist es zwingend erforderlich, dass jedem Eigentümer ein definierter Stellplatz zugewiesen wird?

Re: Stellplatz bezahlt aber nicht in der Teilungserklärung e

Verfasst: 03.10.17, 21:37
von Lexi2012
Nicht jede Wohnung hat ein aussen Stellplatz und zusätzlich gibt es keine öffentliche Parkplätze in der Straße

Re: Stellplatz bezahlt aber nicht in der Teilungserklärung e

Verfasst: 03.10.17, 21:39
von khmlev
Lexi2012 hat geschrieben:aussen Stellplatz bezahlt haben jedoch sind die Aussen Stellplätze nicht Wohnungen oder Familien zugeteilt in der Teilungserklärung.
Ich verstehe den Sachverhalt so, dass noch das Sondernutzungsrecht an einem Aussenstellplatz erworben wurde. Da die Zuweisung dieses Sondernutzungsrechts in der Teilungserklärung noch nicht erfolgt ist, muss es im Kaufvertrag erfolgen. Nur so ist sichergestellt, dass die Zuweisung auch gegenüber den weiteren Eigentümern ihre Wirkung entfaltet.

Re: Stellplatz bezahlt aber nicht in der Teilungserklärung e

Verfasst: 04.10.17, 09:20
von Verpflichteter
Hallo,

aus meiner Sicht hilft da ein Kaufvertrag nicht, dieser regelt Käufer-Verkäufer.
Es wird darauf hinaus laufen, dass die Teilungserklärung entsprechend geändert wird und Eingang in das Grundbuch findet.

MfG
uwe

Re: Stellplatz bezahlt aber nicht in der Teilungserklärung e

Verfasst: 04.10.17, 09:51
von khmlev
In dem von mir beschriebenen Verfahren behält sich der teilende Eigentümer (=Verkäufer) in der Teilungserklärung das Recht vor, dass er die Sondernutzungsrechte an den Außenstellplätzen erst zu einem späteren Zeitpunkt zuweist.

Beim Abverkauf des Wohnungseigentums sucht sich der Käufer dann "seinen" Stellplatz aus und die erforderliche Zuweisung des Stellplatzes wird im Kaufvertrag durch den Verkäufer bewilligt und beantragt.

Es erfolgt sodann die Eintragung der Zuweisung des Sondernutzungsrechts an dem bestimmten Stellplatz in das jeweilige Wohnungsgrundbuch.

Dieses Verfahren ist jedenfalls im rheinischen Notariat gängige und bewährte Praxis und entspricht den Wünschen von Verkäufer und Käufer.

Re: Stellplatz bezahlt aber nicht in der Teilungserklärung e

Verfasst: 04.10.17, 10:15
von Tobis F
khmlev hat geschrieben:In dem von mir beschriebenen Verfahren.............
Und was hat das zwangsläufig mit der Situation des Fragestellers zu tun?

Re: Stellplatz bezahlt aber nicht in der Teilungserklärung e

Verfasst: 04.10.17, 10:36
von Tobis F
khmlev hat geschrieben:
Lexi2012 hat geschrieben:Da die Zuweisung dieses Sondernutzungsrechts in der Teilungserklärung noch nicht erfolgt ist, muss es im Kaufvertrag erfolgen. Nur so ist sichergestellt, dass die Zuweisung auch gegenüber den weiteren Eigentümern ihre Wirkung entfaltet.
Demnach könnte ich also auch den Kölner-Dom, oder die Wohnung von Nachbarn verkaufen, Hauptsache es steht in irgendeinem Kaufvertrag? ;-)

Re: Stellplatz bezahlt aber nicht in der Teilungserklärung e

Verfasst: 04.10.17, 11:15
von Jdepp
Tobis F hat geschrieben:
khmlev hat geschrieben:
Lexi2012 hat geschrieben:Da die Zuweisung dieses Sondernutzungsrechts in der Teilungserklärung noch nicht erfolgt ist, muss es im Kaufvertrag erfolgen. Nur so ist sichergestellt, dass die Zuweisung auch gegenüber den weiteren Eigentümern ihre Wirkung entfaltet.
Demnach könnte ich also auch den Kölner-Dom, oder die Wohnung von Nachbarn verkaufen, Hauptsache es steht in irgendeinem Kaufvertrag? ;-)
Klar kann ich das. Ob ich das Eigentum daran verschaffen kann is ne andere Frage.

Re: Stellplatz bezahlt aber nicht in der Teilungserklärung e

Verfasst: 04.10.17, 11:18
von Jdepp

Re: Stellplatz bezahlt aber nicht in der Teilungserklärung e

Verfasst: 04.10.17, 11:29
von khmlev
Tobis F hat geschrieben:
khmlev hat geschrieben:In dem von mir beschriebenen Verfahren.............
Und was hat das zwangsläufig mit der Situation des Fragestellers zu tun?
Weil vermutlich genau dieser Sachverhalt auf die Situation des Fragestellers zutrifft.

Re: Stellplatz bezahlt aber nicht in der Teilungserklärung e

Verfasst: 04.10.17, 11:44
von Lexi2012
Falls die Teilungserklärung doch noch geändert werden muss, würde das bedeuten, dass jeder Eigentümer beim Notar erscheinen müssen und kann eine Abnahme vom Gemeinschafts und oder Sondereigentum überhaupt erfolgen vor die Eintragung in der Teilungserklärung?

Re: Stellplatz bezahlt aber nicht in der Teilungserklärung e

Verfasst: 04.10.17, 12:00
von Jdepp
Wenn Sondernutzungsrechte tatsächlich erst noch begründet werden müssten, müssten nicht nur die anderen Eigentümer zustimmen, sondern je nach Ausgestaltung evtl. auch vorhandene Grundbuchgläubiger (§ 5 Abs. 4 WEG).

Re: Stellplatz bezahlt aber nicht in der Teilungserklärung e

Verfasst: 04.10.17, 12:03
von khmlev
Lexi2012 hat geschrieben:Falls die Teilungserklärung doch noch geändert werden muss, würde das bedeuten, dass jeder Eigentümer beim Notar erscheinen müssen
Kommt auf die Teilungserklärung und den/die Kaufverträge an. Regelmäßig behält sich bei Teilungserklärungen, welche mit einer Bauträgermaßnahme zusammenhängen, der teilende Eigentümer das Recht vor, weitere Sondernutzung Hotel zu bestellen und die Teilungserklärung zu ändern. Dann muss nur der teilende Eigentümer zum Notar.
Lexi2012 hat geschrieben:und kann eine Abnahme vom Gemeinschafts und oder Sondereigentum überhaupt erfolgen vor die Eintragung in der Teilungserklärung?
Theoretisch können Verkäufer und Käufer jederzeit die Abnahme erklären.