H kauft eine Wohnung und weiß auch welche es ist weil einen Teilungserklärung existiert.
Zur Wohnung hinzu einen TG Stellplatz dessen Lokalisation eindeutig ist.
Dann gibt es noch Außenstellplätze von denen ein Gutachter meint, H hätte ein Sondernutzungsrecht daran erworben.
Warum sollte der TG-Stellplatz bereits zugewiesen sein, der Außenstellplatz hingegen nicht??????
Erinnert mich irgendwie an unsere WEG.
Bauträger verkauft vor der Grundsteinlegung bereits Wohnungen mit und ohne TG Stellplatz. Laut Plan soll es auch Außenstellplätze geben.
Die Käufer erwerben Wohnungen ohne TG-Stellplatz, mit einem TG-Stellplatz und mit zwei TG Stellplätzen.
Irgendwann will der Bauträger die Teilungserklärung im Grundbuch eintragen lassen.
Grundbuchamt sagt nein. Es müssen auch die noch nicht verkauften TG-Stellplätze eindeutig einem SE zugewiesen sein.
Also wird einen Teilungserklärung ohne Stellplätze im Grundbuch eingetragen.
Zum Schluss gibt es einen Wohnung und zwei TG Stellplätze zum Sonderpreis.
Weil niemand Interesse an einem Außenstellplatz hatte, wurden diese laut Plan und Verkaufsprospekt vorhandenen Plätze nie errichtet.
Der Bauträger unterlässt es nach Verkauf der letzten Wohnung die Teilungserklärung im Grundbuch richtig zu stellen. Mit dem Ergebnis, die TG ist "nur" Gemeinschaftseigentum.
Nach Jahren verkauf jemand seine stellplatzlose Wohnung weiter und der Käufer will sein Auto in die TG stellen, gehört ja zur WEG

Nach weiteren Jahren und zahlreichen Wohnungsverkäufen kommt ein Notar auf die Idee, nein einen Kaufvertrag über Wohnung mit TG macht er nicht, weil ja die Teilungserklärung keinen Stellplatz in der TG hergibt.
Also wurde nach Jahrzehnten die Teilungserklärung entsprechend geändert, sodass die Wohnungen die mit TG Stellplatz verkauft wurden, auch ein Sondernutzungsrecht an der TG eingetragen bekamen.
MfG
uwe