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Kostenrechnung
Verfasst: 12.03.18, 18:14
von manneier
In einem Vergleich wurde 1/6 der Kosten mir auferlegt.
In der Abrechnung jedoch wurden mir 2/6 berechnet, bzw vom geleisteten Vorschuss abgezogen.
1/6 sollte ich dann, lt. Gericht, vom Beklagten einklagen.
Ist das inzwischen normal, in Deutschland so abzurechen?
Re: Kostenrechnung
Verfasst: 12.03.18, 18:51
von Stefanie145
Hallo,
der Kläger haftet grundsätzlich für die Kosten des Gerichtsverfahren.
Sofern der Kläger gewinnt, kann er neben einer vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils (bei Geldforderungen) auch einen vollstreckbaren Kostenfestsetzungsbeschluss mit dem von ihm gezahlten (Gerichts-) Kosten erhalten.
Re: Kostenrechnung
Verfasst: 18.03.18, 16:48
von manneier
Stefanie145 hat geschrieben:..auch einen vollstreckbaren Kostenfestsetzungsbeschluss mit dem von ihm gezahlten (Gerichts-) Kosten erhalten.
Zuerst mal Danke
aber ich verstehe es nicht wirklich
Ich habe den Vorschuß in voller Höhe bezahlt, das Gericht hat davon nur 4/6 zurückerstattet.
Heißt das, dass ich bei dem Gericht einen vollstreckbaren Kostenfestsetzungsbeschluss beantragen muss, nur weil dieses Gericht die fehlenden 120,60€ nicht direkt erstatten will und ich den Betrg jetzt beim Beklagten mit "allen Risiken und Nebenwirkungen" einfordern oder einklagen muss?
Danke
Re: Kostenrechnung
Verfasst: 18.03.18, 21:18
von SusanneBerlin
Nein Sie müssen die Kosten nicht mehr einklagen, der "vollstreckbare Kostenfestsetzungsbeschluss" ist doch schon ein vollstreckbarer Titel.