Hallo, wir haben hier innerhalb unserer WEG eine Reihenhaussiedlung mit verschiedenen Zuwegen zu den jeweiligen Haustüren. Es gibt aber EINEN Zuweg, der nur zu EINER Haustür führt und auch durch das Grundstück des Bewohners führt. Dieser Weg wird also nur von den Bewohnern benutzt, oder von den jeweiligen Besuchern. Trotzdem ist der Zuweg offiziell Gemeinschaftseigentum. Da die Haustür schwierig zu finden ist, möchten die Bewohner nun am Anfang des Zuweges (schon auf Höhe ihres Grundstücks) ein kleines Gartentörchen installieren, damit dort die Hausnummer installiert werden kann und die Haustür leichter gefunden wird.
Nun die Frage. Theoretisch müssten die Bewohner sich ja eine Genehmigung von der WEG einholen. In diesem Fall bin ich mir rechtlich aber nicht sicher, da diese kleine Veränderung ja keinen Nachteil oder baulichen Nachteil für die WEG bedeuten würde. Und nach dem Kriterium „baulicher Nachteil, ja oder nein" entscheiden die Richter ja bei den Verfahren.
Wie schätzt ihr die Situation ein ?