Verzugzinsen zu bezahlen?
Moderator: FDR-Team
Verzugzinsen zu bezahlen?
Guten Tag (sorry mein für Deutsch),
Verkäufer verkauft sein Haus an Käufer für € 300.000,-. Falligkeitsdatum für zahlung des Kaufpreis ist 1.8.2018.
Käufer bekommt der Schlüssel am 1.8.2018 aber dann ist die Kaufpreis noch nicht gezahlt wegen die Bank von Verkäufer; die hatten die benotigte Unterlagen noch nicht fertig und der Notar kann darum die Zahlung nicht fertigen.
Alles dauert lange und am 1.9.2018 wird dan endlich die Kaufpreis minus hypothekschuld an Verkäufer gezahlt also ein Monat zu spät. In das Kaufvertrag ist vereinbart das die Verzugzinsen 4,08% pro Jahr sein sollte.
Sollte hier für einen Monat Verzugzinsen bezahlt worden und wer bezahlt das?
Verkäufer verkauft sein Haus an Käufer für € 300.000,-. Falligkeitsdatum für zahlung des Kaufpreis ist 1.8.2018.
Käufer bekommt der Schlüssel am 1.8.2018 aber dann ist die Kaufpreis noch nicht gezahlt wegen die Bank von Verkäufer; die hatten die benotigte Unterlagen noch nicht fertig und der Notar kann darum die Zahlung nicht fertigen.
Alles dauert lange und am 1.9.2018 wird dan endlich die Kaufpreis minus hypothekschuld an Verkäufer gezahlt also ein Monat zu spät. In das Kaufvertrag ist vereinbart das die Verzugzinsen 4,08% pro Jahr sein sollte.
Sollte hier für einen Monat Verzugzinsen bezahlt worden und wer bezahlt das?
Re: Verzugzinsen zu bezahlen?
Wenn der Käufer die freiwillig zahlen will, wird ihn keiner daran hindern. Ansonsten abwarten ob der Verkäufer die fordert.
Wenn das passiert, sind diese vom Käufer zu tragen. Ob der ggf einen Anspruch gegen die Bank hat, muss der Käufer selber prüfen und auch diesen ggf auch selber von der Bank einklagen. Das braucht aber den Verkäufer nicht zu interessieren, der hält sich nur an den Käufer. Und diesem gegenüber dürfte er auch gute Karten haben im Klagefall.
Wenn das passiert, sind diese vom Käufer zu tragen. Ob der ggf einen Anspruch gegen die Bank hat, muss der Käufer selber prüfen und auch diesen ggf auch selber von der Bank einklagen. Das braucht aber den Verkäufer nicht zu interessieren, der hält sich nur an den Käufer. Und diesem gegenüber dürfte er auch gute Karten haben im Klagefall.
Re: Verzugzinsen zu bezahlen?
Kein Verzug ohne Verschulden. Wenn es also der Verkäufer zu vertreten hat, dass die Zahlung nicht möglich ist, liegt kein Verzug vor. Dann sind auch keine Verzugszinsen zu zahlen.Belg77 hat geschrieben:Guten Tag (sorry mein für Deutsch),
Verkäufer verkauft sein Haus an Käufer für € 300.000,-. Falligkeitsdatum für zahlung des Kaufpreis ist 1.8.2018.
Käufer bekommt der Schlüssel am 1.8.2018 aber dann ist die Kaufpreis noch nicht gezahlt wegen die Bank von Verkäufer; die hatten die benotigte Unterlagen noch nicht fertig und der Notar kann darum die Zahlung nicht fertigen.
Alles dauert lange und am 1.9.2018 wird dan endlich die Kaufpreis minus hypothekschuld an Verkäufer gezahlt also ein Monat zu spät. In das Kaufvertrag ist vereinbart das die Verzugzinsen 4,08% pro Jahr sein sollte.
Sollte hier für einen Monat Verzugzinsen bezahlt worden und wer bezahlt das?
Ggf. wird der Notar das dementsprechend aufklären.
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Re: Verzugzinsen zu bezahlen?
Wenn die Bank des Käufers den Kaufpreis erst nach dem 1.8. zur Verfügung stellt, würde ich Ihnen zustimmen, der TE führt aber aus:ExDevil67 hat geschrieben:Wenn der Käufer die freiwillig zahlen will, wird ihn keiner daran hindern. Ansonsten abwarten ob der Verkäufer die fordert.
Wenn das passiert, sind diese vom Käufer zu tragen. Ob der ggf einen Anspruch gegen die Bank hat, muss der Käufer selber prüfen und auch diesen ggf auch selber von der Bank einklagen. Das braucht aber den Verkäufer nicht zu interessieren, der hält sich nur an den Käufer. Und diesem gegenüber dürfte er auch gute Karten haben im Klagefall.
@belg77 War es so, dass der Käufer den Kaufpreis auf das Notaranderkonto bezahlt und das rechtzeitig spätestens zum 1.8.? Bzw. was war im Kaufvertrag vereinbart, auf welches Konto der Käufer spätestens am 1.8. zu bezahlen hat? Wenn sich der Käufer an die vertragliche Vereinbarung gehalten hat, dann muss er m.E. keine Verzugszinsen bezahlen.belg77 hat geschrieben:dann ist die Kaufpreis noch nicht gezahlt wegen die Bank von Verkäufer; die hatten die benotigte Unterlagen noch nicht fertig und der Notar kann darum die Zahlung nicht fertigen.
Grüße, Susanne
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Re: Verzugzinsen zu bezahlen?
Der 01.08 war der vereinbarte bzw. geplante Übergabetermin. Die Kaufpreisfälligkeit (bitte genau im Vertrag nachlesen) ist oder kann sein (Nach Mitteilung/Zahlungsaufforderung des Notars).
Es kann also sein, dass die Voraussetzungen (fehlende Mitteilung) noch nicht erfüllt/waren.
Daher ist die Schlüsselübergabe ohne die Kaufpreisübergabe nicht unkritisch und ggf zu früh passiert.
Ob die Finanzierende Bank schon bereitstellungszinsen verlangt für das noch nicht abgerufenen Geld, ist eine Frage der Vereinbarung die getroffen wurde. Das Händeln die Banken m.W. recht unterschiedlich. Im Zweifel kann man eigentlich immer mit dem Notar reden, der einen auch aufklärt.
@Belg77 Sicher das eine Hypothek vorliegt? Heute wird häufiger eine "Grundschuld" verwendet. D.h. der Verkäufer verpflichtet sich das Haus/Objekt/Grundstück Lastenfrei zu übergeben.
Manchmal sind Banken für die Lastenfreistellung sagen wir mal etwas träge. Und dann kann das mal dauern. Da kann aber weder Käufer noch Verkäufer was zu. (Gut der Verkäufer ist zwar ein Kunde der Bank, aber auch die Macht des Kunden reicht erst einmal nur bis zur Beschwerde oder Reklamation.
Es kann also sein, dass die Voraussetzungen (fehlende Mitteilung) noch nicht erfüllt/waren.
Daher ist die Schlüsselübergabe ohne die Kaufpreisübergabe nicht unkritisch und ggf zu früh passiert.
Ob die Finanzierende Bank schon bereitstellungszinsen verlangt für das noch nicht abgerufenen Geld, ist eine Frage der Vereinbarung die getroffen wurde. Das Händeln die Banken m.W. recht unterschiedlich. Im Zweifel kann man eigentlich immer mit dem Notar reden, der einen auch aufklärt.
@Belg77 Sicher das eine Hypothek vorliegt? Heute wird häufiger eine "Grundschuld" verwendet. D.h. der Verkäufer verpflichtet sich das Haus/Objekt/Grundstück Lastenfrei zu übergeben.
Manchmal sind Banken für die Lastenfreistellung sagen wir mal etwas träge. Und dann kann das mal dauern. Da kann aber weder Käufer noch Verkäufer was zu. (Gut der Verkäufer ist zwar ein Kunde der Bank, aber auch die Macht des Kunden reicht erst einmal nur bis zur Beschwerde oder Reklamation.
Re: Verzugzinsen zu bezahlen?
Sorry,
aber ich habe immer noch nicht verstanden, wo die Zinsen nun entstanden sind.
Beim Käufer als Bereitstellungszinsen, oder beim Käufer, weil zwischen geplanten Kauftermin und realem Kauftermin 1 Monat das bestehende Darlehen nicht bedient wurde?
aber ich habe immer noch nicht verstanden, wo die Zinsen nun entstanden sind.
Beim Käufer als Bereitstellungszinsen, oder beim Käufer, weil zwischen geplanten Kauftermin und realem Kauftermin 1 Monat das bestehende Darlehen nicht bedient wurde?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Verzugzinsen zu bezahlen?
Es geht um die Verzugszinsen die dem Verkäufer zustehen weil der Käufer nicht wie vereinbart am 1.8 gezahlt hat. Für solche Fälle wird afaik vom Notar automatisch eine Klausel eingebaut in den Kaufvertrag das in solchen Fällen Verzugszinsen fällig werden. Müssen halt nur vom Verkäufer auch gefordert werden.
Re: Verzugzinsen zu bezahlen?
OK danke.
Wenn aber die Bank des Verkäufers die Verspätung verursacht hat, dann kann doch im Vertragsverhältnis Käufer vs. Verkäufer nichts verlangt werden?
Wenn aber die Bank des Verkäufers die Verspätung verursacht hat, dann kann doch im Vertragsverhältnis Käufer vs. Verkäufer nichts verlangt werden?
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Re: Verzugzinsen zu bezahlen?
Richtig, das hatte ich bisher überlesen das es die Bank des Verkäufers gewesen sein soll die die nötigen Unterlagen nicht zeitgerecht bereitgestellt hat.
In dem Fall würde ich auch dazu tendieren das der Käufer keine Zinsen zahlen muss.
In dem Fall würde ich auch dazu tendieren das der Käufer keine Zinsen zahlen muss.
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Re: Verzugzinsen zu bezahlen?
UndBelg77 hat geschrieben: dann ist die Kaufpreis noch nicht gezahlt wegen die Bank von Verkäufer; die hatten die benotigte Unterlagen noch nicht fertig und der Notar kann darum die Zahlung nicht fertigen.
die Schilderung spricht m.E. genau dem Fall wie bereits von mir angeführt:Belg77 hat geschrieben:Alles dauert lange und am 1.9.2018 wird dann endlich der Kaufpreis minus hypothekschuld an Verkäufer gezahlt- also ein Monat zu spät. Im Kaufvertrag ist vereinbart das die Verzugzinsen 4,08% pro Jahr sein sollten.
Der Verkäufer genauer die Bank des Verkäufers schaffte es nicht rechtzeitig die Lastenfreistellung zu bewerkstelligen, daher konnte der Notar die Kreditauszahlung an den Verkäufer nicht veranlassen bzw. freigeben (weil noch nicht alle Voraussetzungen erfüllt waren).
Damit ist auch kein "Verzug" eingetreten also auch keine 4,08% Verzugszinsen.
Irgendwann waren die Voraussetzungen erfüllt und der Kaufpreis (abzüglich der wahrscheinlich noch offenen Lasten) ist an den Verkäufer von der kreditgebenden Bank des Käufers angewiesen worden.
Re: Verzugzinsen zu bezahlen?
Danke für Ihre Antworten.
Falls das Geld von 1.8.2018 bis 1.9.2018 bei der Notar war: hat der Notar dann für eine Monat zinsen erhalten von seinen Bank? Sollte der Notar dann (gesetzlich?) die Zinsen für ein Monat erstatten an Verkäufer?
Falls das Geld von 1.8.2018 bis 1.9.2018 bei der Notar war: hat der Notar dann für eine Monat zinsen erhalten von seinen Bank? Sollte der Notar dann (gesetzlich?) die Zinsen für ein Monat erstatten an Verkäufer?
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Re: Verzugzinsen zu bezahlen?
Ist denn tatsächlich das Geld "zwischengeparkt" worden?Notarandenkonto? Das muß nicht zwingend sein!!!Belg77 hat geschrieben:Danke für Ihre Antworten.
Falls das Geld von 1.8.2018 bis 1.9.2018 bei der Notar war: hat der Notar dann für eine Monat zinsen erhalten von seinen Bank? Sollte der Notar dann (gesetzlich?) die Zinsen für ein Monat erstatten an Verkäufer?
Es kann ja wie schon erwähnt sogar andersherum sein. Die Bank des Käufers erhebt schon Zinsen oder sogar Bereitstellungszinsen (weil der Kredit noch nicht abgerufen wurde)
Re: Verzugzinsen zu bezahlen?
Wie der Name schon sagt, "Verzugs"-Zinsen sind nur zu zahlen, wenn Verzug vorgelegen hat.Belg77 hat geschrieben:Danke für Ihre Antworten.
Falls das Geld von 1.8.2018 bis 1.9.2018 bei der Notar war: hat der Notar dann für eine Monat zinsen erhalten von seinen Bank? Sollte der Notar dann (gesetzlich?) die Zinsen für ein Monat erstatten an Verkäufer?
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