Nachteile eingetragene Grundschuld, aber Kredit abbezahlt?
Moderator: FDR-Team
Nachteile eingetragene Grundschuld, aber Kredit abbezahlt?
Wenn man einen Hypothekenkredit (z.B. bei eienr Bank) aufnimmt lässt der Kreditgeber dafür im Grundbuch einen Grundschuld eintragen.
Nachdem der dazugehörige Kredit abbezahlt ist kann (aber MUSS NICHT) vom Kreditnehmer die eingetragene Grundschuld wieder aus dem grunndbuch gelöscht werden.
Gelegentlich wird empfohlen diese Grundschuld stehen zu lassen um evtl. Kredite in der Zukunft darauf aufnehmen zu können.
Gibt es irgendwelche Nachteile wenn man die Grundschuld im Grundbuch stehen lässt (bei abbezahltem Kredit)?
Was ist, wenn die kreditgebende Bank Pleite geht? Fällt dann der Grundschuldanspruch in die Insolvenzmasse?
Wie kann ich beweisen, dass der zur Grundschuld gehörende Kredit schon abbezahlt wurde?
Die formale Ausstellung einer Löschungsbewilligung würde ja dabei die Grundschuld-Wiederverwendung zunichte machen.
Nachdem der dazugehörige Kredit abbezahlt ist kann (aber MUSS NICHT) vom Kreditnehmer die eingetragene Grundschuld wieder aus dem grunndbuch gelöscht werden.
Gelegentlich wird empfohlen diese Grundschuld stehen zu lassen um evtl. Kredite in der Zukunft darauf aufnehmen zu können.
Gibt es irgendwelche Nachteile wenn man die Grundschuld im Grundbuch stehen lässt (bei abbezahltem Kredit)?
Was ist, wenn die kreditgebende Bank Pleite geht? Fällt dann der Grundschuldanspruch in die Insolvenzmasse?
Wie kann ich beweisen, dass der zur Grundschuld gehörende Kredit schon abbezahlt wurde?
Die formale Ausstellung einer Löschungsbewilligung würde ja dabei die Grundschuld-Wiederverwendung zunichte machen.
Re: Nachteile eingetragene Grundschuld, aber Kredit abbezahl
Erklären sie doch im nächsten Satz selbst. Die Bank stellt automatisch die Löschungsbewilligung aus.csveni33 hat geschrieben:Wie kann ich beweisen, dass der zur Grundschuld gehörende Kredit schon abbezahlt wurde?
Nö. Es zwingt sie ja niemand mit diesem Dokument sofort zum Notar zu laufen.csveni33 hat geschrieben:ie formale Ausstellung einer Löschungsbewilligung würde ja dabei die Grundschuld-Wiederverwendung zunichte machen.
Hier mal etwas Leselektüre.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Nachteile eingetragene Grundschuld, aber Kredit abbezahl
Diesen Vorteil gibt es.Gelegentlich wird empfohlen diese Grundschuld stehen zu lassen um evtl. Kredite in der Zukunft darauf aufnehmen zu können.
Wenn man keine Planungen bezüglich eines zukünftigen Darlehens hat, dann gerät das Thema schnell mal in Vergessenheit. Irgendwann Mal, z.B. 30 Jahre später wollen dann z.B. die Erben die Immobilie verkaufen. Aufgrund des langen Zeitraumes sind die bereits ausgestellten Löschungsbewilligungen verloren gegangen, die Bank hat ihre Unterlagen bereits vernichtet, d.h. es gibt erhebliche Schwierigkeiten dann die Löschung zu erreichen.Gibt es irgendwelche Nachteile wenn man die Grundschuld im Grundbuch stehen lässt (bei abbezahltem Kredit)?
Wenn es also nicht wenigstens eine geringe Wahrscheinlichkeit gibt, dass in absehbarer Zeit (mehrere Jahre) die Grundschuld zur Absicherung eines neuen Darlehens benötigt wird, würde ich die Löschung empfehlen. Wenn man dann doch wieder eine Grundschuld benötigt, dann entstehen zwar zusätzliche Kosten, die nach meiner Auffassung aber überschaubar sind, da sie nur einen sehr geringen Teil der Darlehenssumme umfassen.
Re: Nachteile eingetragene Grundschuld, aber Kredit abbezahl
Deswegen lässt man sich ja auch nicht die Löschungsbewilligung ausstellen sondern die Rückabtretung.csveni33 hat geschrieben:Die formale Ausstellung einer Löschungsbewilligung würde ja dabei die Grundschuld-Wiederverwendung zunichte machen.
Re: Nachteile eingetragene Grundschuld, aber Kredit abbezahl
[i][quote]nicht die Löschungsbewilligung ausstellen sondern die Rückabtretung.[/quote][/i]
Dann wird daraus Eigentümrgrundschuld.
Ein Notar meinte, diese sei gefährlich. Aber aus welchem Grund ?
[i][b]die Bank hat ihre Unterlagen bereits vernichtet, [/b][/i]
Und was ist, wenn diese Bank nicht mehr existiert ?
Irgendwie muß doch für solche Fälle Lösung sein. Wenn die Begünstigte Bank die Darlehen selbst nicht mehr nachweisen kann.
Dann wird daraus Eigentümrgrundschuld.
Ein Notar meinte, diese sei gefährlich. Aber aus welchem Grund ?
[i][b]die Bank hat ihre Unterlagen bereits vernichtet, [/b][/i]
Und was ist, wenn diese Bank nicht mehr existiert ?
Irgendwie muß doch für solche Fälle Lösung sein. Wenn die Begünstigte Bank die Darlehen selbst nicht mehr nachweisen kann.
Re: Nachteile eingetragene Grundschuld, aber Kredit abbezahl
In diesem Fall sollte man sich eine löschungsfähige Quittung ausstellen lassen.Deswegen lässt man sich ja auch nicht die Löschungsbewilligung ausstellen sondern die Rückabtretung.
Dann gibt es einen Rechtsnachfolger.Und was ist, wenn diese Bank nicht mehr existiert ?
Nicht die Bank muss das Darlehen nachweisen, sondern der Eigentümer die Zahlung.Wenn die Begünstigte Bank die Darlehen selbst nicht mehr nachweisen kann.
Re: Nachteile eingetragene Grundschuld, aber Kredit abbezahl
Da findet sich dann schon eine Lösung. Das ist jedoch aufwendig, teuer und langwierig. Das Ganze trifft dann ggf. irgendeinen Erben, der es dann ausbaden darf, dass der ursprüngliche Eigentümer ein paar Euro sparen wollte.Irgendwie muß doch für solche Fälle Lösung sein.
Für den einen kann sie gefährlich sein und für den anderen nützlich (siehe Link von ktown in der ersten Antwort).Ein Notar meinte, diese sei gefährlich. Aber aus welchem Grund ?
Außerdem spart das nur dann Geld, wenn man sie wieder nutzen kann. Wenn die Eigentümergrundschuld später gelöscht werden muss, dann verursacht das Mehrkosten gegenüber einer sofortigen Löschung.
Ich bleibe daher dabei, dass man die Grundschuldeintragung löschen lassen sollte, wenn man weit und breit keine Verwendung mehr dafür hat.
Re: Nachteile eingetragene Grundschuld, aber Kredit abbezahl
Genau. Man muss halt für sich wissen, was man und wann man es will.hambre hat geschrieben:Ich bleibe daher dabei, dass man die Grundschuldeintragung löschen lassen sollte, wenn man weit und breit keine Verwendung mehr dafür hat.
Re: Nachteile eingetragene Grundschuld, aber Kredit abbezahl
Der Notar könnte die Briefgrundschuld gemeint haben, denn die kann tatsächlich gefährlich werden, wenn sie in falsche Hände fällt. Es kommt nicht selten vor, dass eine Briefgrundschuld verloren geht. Bei einem Verkauf muss dann die verlorengegangene Briefgrundschuld öffentlich aufgeboten werden, was recht teuer ist und ein Dreivierteljahr dauern kann.
Üblich ist mehr die Buchgrundschuld. Diese ist eigentlich ungefährlich. Die einzige Gefahr könnte sein, dass in der Zweckbestimmungserklärung die Grundschuld nicht nur für das Immobiliendarlehen haftet (das mitunter schon lange abbezahlt ist) sondern für die gesamte Geschäftsverbindung, auch für künftige Schulden, auch für die Schulden des Ehepartners - was vor allem dann ärgerlich wird, wenn eine Scheidung ansteht.
Üblich ist mehr die Buchgrundschuld. Diese ist eigentlich ungefährlich. Die einzige Gefahr könnte sein, dass in der Zweckbestimmungserklärung die Grundschuld nicht nur für das Immobiliendarlehen haftet (das mitunter schon lange abbezahlt ist) sondern für die gesamte Geschäftsverbindung, auch für künftige Schulden, auch für die Schulden des Ehepartners - was vor allem dann ärgerlich wird, wenn eine Scheidung ansteht.
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Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
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Re: Nachteile eingetragene Grundschuld, aber Kredit abbezahl
I
Dann muss ein Aufgebotsverfahren beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden, das bei einem Verkauf eine erhebliche Verzögerung bedeutet.
Das erlebe ich immer wieder - die Eigentümer/Erben sind der Meinung, dass die Kredite getilt wurden und daher die Immobilie lastenfrei ist. Die Überraschung ist groß, wenn man dann feststellt, dass die Grundschulden noch im Grundbuch eingetragen sind. Die Beschaffung der Löschungsunterlagen kann sich schwierig gestalten.Wenn man keine Planungen bezüglich eines zukünftigen Darlehens hat, dann gerät das Thema schnell mal in Vergessenheit. Irgendwann Mal, z.B. 30 Jahre später wollen dann z.B. die Erben die Immobilie verkaufen. Aufgrund des langen Zeitraumes sind die bereits ausgestellten Löschungsbewilligungen verloren gegangen, die Bank hat ihre Unterlagen bereits vernichtet, d.h. es gibt erhebliche Schwierigkeiten dann die Löschung zu erreichen.
Nicht die Briefgrundschuld geht verloren, sondern der Grundschuldbrief kann verlorengehen.Es kommt nicht selten vor, dass eine Briefgrundschuld verloren geht.
Dann muss ein Aufgebotsverfahren beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden, das bei einem Verkauf eine erhebliche Verzögerung bedeutet.