Kann mir jemand sagen, welche Möglichkeiten ich versuchen könnte, wenn im Zuges eines Hauskaufs eine noch existierende Gläubigerbank keine Löschbewilligung sendet?
Konkret geht es um Folgendes:
- Ich habe ein Einfamilienhaus gekauft. Der Kaufvertrag wurde am 10.01.2019 durch Verkäufer und mir (Käufer) unterschrieben. Wir sind uns einig.
- Der notarielle Kaufvertrag wurde am 30.01.2019 beglaubigt kopiert und ging u.a. bei mir am 01.02.2019 ein.
- Gemäß Kaufvertrag ist die Zahlung erst dann fällig, wenn mir der Notar bestätigt hat, dass noch vier offene Zahlungsvoraussetzungen gegeben sind.
- Drei dieser vier Voraussetzungen wurden am 07.02.2019 erledigt.
Im Grundbuch ist von Verkäuferseite noch eine Belastung eingetragen (Verkäufer hat ein Darlehen noch nicht getilgt). Die Zahlungsvoraussetzung ist erst dann gegeben, wenn beim Notar grundbuchfähige Löschunterlagen vorliegen. D.h. die noch existierende Gläubigerbank muss an den Notar eine Löschbewilligung senden, damit ich (endlich) den Kaufpreis bezahlen kann.
Meine Nachfragen beim Notar werden stets mit „die Zahlungsvoraussetzungen sind noch nicht erfüllt, da eine Löschbewilligung noch nicht eingegangen ist“, beantwortet – Danke, Kaufvertrag lesen kann ich selbst!
Der Verkäufer hat mehrfach bei der (seiner) Gläubigerbank nachgefragt. Der Blumenstraß an verschiedenen Antworten:
- Zuständige Person nicht da/man wisse nicht Bescheid
- Löschbewilligung könne erst ausgestellt werden, wenn bezahlt ist (man musste der Bank dann erklären, dass erst bezahlt werden kann, wenn Löschbewilligung verfügbar!!)
- Man wusste nichts über den Vorgang, kümmere sich nun aber sofort..(3x mit Zeitprognose 2 Tage, jeweils im wöchentlichen Abstand)
- Der darf mir (eigentlich) keine Auskunft geben
- Auf Bitten und drängeln rückte er eine Zeitprognose von 1 Woche raus (ist jetzt 2 Wochen her)
Vielen Dank und Grüße,
bendo