Handwerker - Kosten für "Bestandsaufnahme"
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Handwerker - Kosten für "Bestandsaufnahme"
Hallo,
wir haben folgende Diskussion: ein fiktiver Handwerker verlangt für eine sog. "Bestandsaufnahme" z.b. 200€. Die "Bestandsaufnahme" umfasst die Besichtigung der Baustelle mit dem Ziel, die für die Reparatur notwendigen Materialien zu kalkulieren.
A sagt: Rechnung des Handwerkers ist ok - der arbeitet nicht kostenlos und muss wissen, was er für die Reparatur benötigt.
B sagt: Das ist Akquise. Die ist kostenlos.
Was ist üblich?
wir haben folgende Diskussion: ein fiktiver Handwerker verlangt für eine sog. "Bestandsaufnahme" z.b. 200€. Die "Bestandsaufnahme" umfasst die Besichtigung der Baustelle mit dem Ziel, die für die Reparatur notwendigen Materialien zu kalkulieren.
A sagt: Rechnung des Handwerkers ist ok - der arbeitet nicht kostenlos und muss wissen, was er für die Reparatur benötigt.
B sagt: Das ist Akquise. Die ist kostenlos.
Was ist üblich?
Re: Handwerker - Kosten für "Bestandsaufnahme"
Üblich ist, dass solche Vorleistungen in den EP einkalkuliert werden. Damit stellt sich die Frage nicht.Starwars2001 hat geschrieben:wir haben folgende Diskussion: ein fiktiver Handwerker verlangt für eine sog. "Bestandsaufnahme" z.b. 200€. Die "Bestandsaufnahme" umfasst die Besichtigung der Baustelle mit dem Ziel, die für die Reparatur notwendigen Materialien zu kalkulieren.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Handwerker - Kosten für "Bestandsaufnahme"
Wenn man den Auftrag dann erteilt, wird man das auch bezahlen müssenStarwars2001 hat geschrieben:ein fiktiver Handwerker verlangt für eine sog. "Bestandsaufnahme" z.b. 200€.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Handwerker - Kosten für "Bestandsaufnahme"
Das handhaben doch viele Servicestellen gleichartig: Für die Kontrolle eines defekten Gerätes und den Kostenvoranschlag wird eine Gebühr fällig. Die entfällt dann bei Beauftragung.
Viele Grüße Dig
Re: Handwerker - Kosten für "Bestandsaufnahme"
Hier geht es weder um die Kontrolle eines defekten Gerätes, noch um einen KVA.Dig hat geschrieben:Für die Kontrolle eines defekten Gerätes und den Kostenvoranschlag wird eine Gebühr fällig.
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Re: Handwerker - Kosten für "Bestandsaufnahme"
Siehe § 632 Abs. 2 BGB:
Was anderes könnte dann gelten, wenn der Handwerker bereit ist, die Ergebnisse der Bestandsaufnahme dem Kunden zu überlassen (z. B. damit dieser woanders Angebote einholen kann). Dann wäre das eine Beratungstätigkeit, die selbstverständlich vergütet werden muss.
Wenn die Bestandsaufnahme nur dazu dient, ein Angebot zu erstellen, ist sie - falls nichts anderes vereinbart wurde, z. B. per AGB - kostenlos.Ein Kostenanschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten.
Was anderes könnte dann gelten, wenn der Handwerker bereit ist, die Ergebnisse der Bestandsaufnahme dem Kunden zu überlassen (z. B. damit dieser woanders Angebote einholen kann). Dann wäre das eine Beratungstätigkeit, die selbstverständlich vergütet werden muss.
Re: Handwerker - Kosten für "Bestandsaufnahme"
Geht es hier um eine Bestandsaufnahme für einen KVA oder für den Einkauf der Materialien zum Herstellen des Werks?
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Re: Handwerker - Kosten für "Bestandsaufnahme"
Um den Einkauf der Materialien zum Herstellen des Werks....dann wäre die RG gerechtfertigt.ktown hat geschrieben:Geht es hier um eine Bestandsaufnahme für einen KVA oder für den Einkauf der Materialien zum Herstellen des Werks?
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Re: Handwerker - Kosten für "Bestandsaufnahme"
Hallo,
wenn ich z.B. einen Dachdecker damit beauftrage einen Sturmschaden zu beheben und der kommt, schaut welcher Dachplattentyp und wieviel, holt die beim Fachhandel, baut die ein und stellt einen Rechnung, so muss ich das alles bezahlen.
3/4 h Anfahrt zur Baustelle, 1/4 h zählen, 1/2h Fahrt zum Fachhandel, Einbau, Rückweg, Verteilzeit .....Summe 5 Meisterstunden, macht XX€.
Wenn ich zum Dachdecker sag, sagen Sie mir was es kosten soll in der Form eines Angebotes, zahl ich nichts.
Also beides üblich.
Wie war die Frage??
MfG
uwe
wenn ich z.B. einen Dachdecker damit beauftrage einen Sturmschaden zu beheben und der kommt, schaut welcher Dachplattentyp und wieviel, holt die beim Fachhandel, baut die ein und stellt einen Rechnung, so muss ich das alles bezahlen.
3/4 h Anfahrt zur Baustelle, 1/4 h zählen, 1/2h Fahrt zum Fachhandel, Einbau, Rückweg, Verteilzeit .....Summe 5 Meisterstunden, macht XX€.
Wenn ich zum Dachdecker sag, sagen Sie mir was es kosten soll in der Form eines Angebotes, zahl ich nichts.
Also beides üblich.
Wie war die Frage??
MfG
uwe
Re: Handwerker - Kosten für "Bestandsaufnahme"
Verpflichteter hat geschrieben:Wie war die Frage??
Starwars2001 hat geschrieben:Was ist üblich?
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Re: Handwerker - Kosten für "Bestandsaufnahme"
... es sei denn er verlangt dafürVerpflichteter hat geschrieben:Wenn ich zum Dachdecker sag, sagen Sie mir was es kosten soll in der Form eines Angebotes, zahl ich nichts.
.Starwars2001 hat geschrieben: z.b. 200€.
Klassisches Vertragsrecht. invitatio ad offerendum - Angebot - Annahme.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
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