ktown hat geschrieben:Konstruktiv ist alles möglich. Ich denke nicht, dass B nach belieben ein Sanierungswillen von A damit blockieren kann, indem er den Zutritt auf seine Seite verweigert.
Das hat B auch gar nicht vor, bzw. möchte nicht mit irgendwelchen "Tricks" arbeiten. Und ihm ist auch daran gelegen, dass da keine Tücher zwischen (A) und (B) zerschnitten werden. Unterm Strich ist es aber so, dass (A) und (B) unterschiedliche Dinge möchten, für die es keinen Kompromiss gibt. Daher soll das geltende Recht entscheiden.
- (A) möchte ein neues, völlig anders aussehendes Geländer und auf Grund des Gesamtbildes (B) davon überzeugen "mitzumachen".
- (B) möchte aber das aktuelle Geländer behalten und auf keine Gelder für etwas investieren, was er überhaupt nicht geändert haben möchte.
- (A) würde dann auch bereit sein, das derzeitige Geländer in der Mitte zu trennen, müsste dafür aber eben einen neuen Abschluss für das verbleibende Stück von (B) installieren lassen. Würde (A) auch auf eigene Kosten machen.
- (B) möchte aber auch nicht, dass in der Mitte rumgeschnibbelt wird, weil zum einen das Gesamtbild damit zerstört wäre und zum anderen nie gewährleistet werden kann, dass nach dem "Schnitt" das Erscheinungsbild seiner Hälfte leidet (neue Scheibe, neuer Abschluss). Außerdem fände (B) 2 unterschiedliche Geländer optisch ebenfalls blöd.
- Die Idee, dass (A) ja, wenn (A) unbedingt ein neues Geländer möchte, auch die Kosten für die Erneuerung des Geländers auf dem Grundstück von (B) übernehmen könnte fällt ebenfalls flach, da die Geschmäcker so dermaßen unterschiedlich sind. (A) würde das aber eh nicht machen und erst Recht nicht, wenn es sich nicht um das favorisierte Geländer von (A) handeln würde.
Bei allem was ich hier bisher gelesen habe, käme ich zu dem Entschluss: Keine Chance für (A). Auch keine Chance dafür, das Geländer in der Mitte zu kappen und dort auf eigene Kosten mit einem neuen Abschluss zu versehen. Richtig?