Seite 1 von 1

Grundbesitzerhaftpflichtversicherung - 2 Eigentümer

Verfasst: 13.06.19, 22:25
von o0Julia0o
hi, wenn einer von 2 Eigentümern (nicht verwand oder verheiratet) durch eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung oder PHV das Grundstück absichert, reicht das dann aus. Oder müssen beide Eigentümer das in ihrer PHV absichern bzw. beide eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für das Grundstück abschließen?

Re: Grundbesitzerhaftpflichtversicherung - 2 Eigentümer

Verfasst: 17.06.19, 15:37
von webmaster76
Die beiden Eigentümer bilden eine Eigentümergemeinschaft und diese schließt eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ab. Ich gehe mal davon aus, dass die beiden sich einig sind und das ohne formalen Beschluss "auf Zuruf" funktioniert.

Re: Grundbesitzerhaftpflichtversicherung - 2 Eigentümer

Verfasst: 17.06.19, 16:37
von o0Julia0o
Muss eine solche Eigentümergemeinschaft notariell beglaubigt werden? Oder im Grundbuch eingetragen werden?

Re: Grundbesitzerhaftpflichtversicherung - 2 Eigentümer

Verfasst: 17.06.19, 18:03
von khmlev
Sie steht im Grundbuch, zB. als Bruchteilsgemeinschaft.

Re: Grundbesitzerhaftpflichtversicherung - 2 Eigentümer

Verfasst: 17.06.19, 18:19
von SusanneBerlin
o0Julia0o hat geschrieben: 17.06.19, 16:37 Muss eine solche Eigentümergemeinschaft notariell beglaubigt werden? Oder im Grundbuch eingetragen werden?
Es gilt auch bei der Eigentümergemeinschaft: Eigentümer ist, wer im Grundbuch steht.
Stehen zwei (oder mehr) Personen als Eigentümer einer Immobilie im Grundbuch, dann sind sie eine Eigentümergemeinschaft.

Steht nur eine Person im Grundbuch, dann ist es keine Eigentümergemeinschaft. (Außer in der Sonderform Wohnungseigentümergemeinschaft, da jede Eigentumswohnung ein eigenes Grunduchblatt hat, obwohl sich 10 Wohnungen oder mehr das gleiche Grundstück teilen).

Eigentlich hat es doch webmaster76 schon gesagt: Die beiden Eigentümer bilden eine Eigentümergemeinschaft.
:arrow: Das ist automatisch so. die beiden Eigentümer brauchen nicht nochmal extra vereinbaren, dass sie eine Eigentümergemeinschaft sind, sie sind es bereits. Eben dadurch, weil sie beide Eigentümer sind.


:arrow: Also werden Sie sich erst einmal klar, wer Eigentümer der Immobilie ist. Dann klärt sich die Frage, ob eine Eigentümergemeinschaft vorliegt, ganz automatisch.

Re: Grundbesitzerhaftpflichtversicherung - 2 Eigentümer

Verfasst: 17.06.19, 18:45
von o0Julia0o
Oh o.k., dann handelt sich es um eine Eigentümergemeinschaft - ganz automatisch. Da das Grundstück 2 Eigentümer hat, welche auch im Grundbuch vermerkt sind. Danke!! Sehr!

Wenn man eine Eigentümergemeinschaft nun als Bruchteilseigentümer "umwandeln" möchte. Geht das dann nur über einen Notar & einen Grundbucheintrag?

Re: Grundbesitzerhaftpflichtversicherung - 2 Eigentümer

Verfasst: 17.06.19, 18:54
von SusanneBerlin
o0Julia0o hat geschrieben: 17.06.19, 18:45
Wenn man eine Eigentümergemeinschaft nun als Bruchteilseigentümer "umwandeln" möchte.
In was möchte man umwandeln?
o0Julia0o hat geschrieben: 17.06.19, 18:45 Geht das dann nur über einen Notar & einen Grundbucheintrag?
Falls es überhaupt geht (da unklar ist worauf Sie hinauswollen), dann über Notar und Grundbuchänderung.

Re: Grundbesitzerhaftpflichtversicherung - 2 Eigentümer

Verfasst: 17.06.19, 19:59
von o0Julia0o
Der Hintergrund ist folgender. Das Grundstück muss versichert werden. Doch das Risiko liegt ja bei der Eigentümerschaft. Somit springt die PHV nicht ein, wenn Jemand die Grundstückseigentümer verklagt. Selbst, wenn beide PHVs das Grundstück versichern würden & man bei der gleichen Versicherungsgesellschaft wäre. Das es eine PRIVAThaftpflichtversicherung ist. Und keine Eigentümerhaftpflichtversicherung. Die Eigentümer wären dann haftfplichtig. Und somit würden die PHVs der Eigentümer nicht greifen.

Eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist für das Grundstück nicht möglich (liegt in NL - keine deutsche Versicherung macht das weil das Grundstück in NL liegt, niederländische ebenfalls nicht, weil deutsche die Versicherung abschließen möchten).

Jetzt könnte man doch einfach eine Bruchteilseigentümerschaft darauf machen. Also die Eigentümerschaft in eine Bruchteilseigentümerschaft umwandeln. Wo dann einer das Risiko von beiden zu 100% trägt. Somit würde wieder seine PHV einspringen. Das ist die Idee.

Re: Grundbesitzerhaftpflichtversicherung - 2 Eigentümer

Verfasst: 17.06.19, 20:04
von khmlev
o0Julia0o hat geschrieben: 17.06.19, 19:59Eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist für das Grundstück nicht möglich (liegt in NL - ... Jetzt könnte man doch einfach eine Bruchteilseigentümerschaft darauf machen.
Es ist völlig sinnlos in einem deutschen Rechtsforum über Rechtsfragen zu diskutieren, auf die niederländisches Recht anzuwenden ist!

Immobilien sind nunmal keine Mobilien und damit findet das Recht des Belegungslandes Anwendung.

Re: Grundbesitzerhaftpflichtversicherung - 2 Eigentümer

Verfasst: 17.06.19, 21:49
von SusanneBerlin
o0Julia0o hat geschrieben: 17.06.19, 19:59 Der Hintergrund ist folgender. Das Grundstück muss versichert werden. Doch das Risiko liegt ja bei der Eigentümerschaft. Somit springt die PHV nicht ein, wenn Jemand die Grundstückseigentümer verklagt. Selbst, wenn beide PHVs das Grundstück versichern würden & man bei der gleichen Versicherungsgesellschaft wäre. Das es eine PRIVAThaftpflichtversicherung ist. Und keine Eigentümerhaftpflichtversicherung. Die Eigentümer wären dann haftfplichtig. Und somit würden die PHVs der Eigentümer nicht greifen.
Ja das ist ganz normal, dass eine Privathaftpflichtversicherung keine Haftungsrisiken abdeckt, die von einem Grundstück ausgehen. Will man die Risiken des Grundstücks versichern, braucht man eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
o0Julia0o hat geschrieben: 17.06.19, 19:59 Eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist für das Grundstück nicht möglich (liegt in NL - keine deutsche Versicherung macht das weil das Grundstück in NL liegt,
Ja das ist ganz normal, dass eine in Deutschland abgeschlossene Grundbesitzerhaftpflichtversicherung nicht für Grundstücke haftet, die in den Niederlagen liegen. Da müssen Sie sich an ein Niederländisches Versicherungsunternehmen wenden.
o0Julia0o hat geschrieben: 17.06.19, 19:59 niederländische ebenfalls nicht, weil deutsche die Versicherung abschließen möchten).
Sind Sie sicher, dass Sie die niederländische Versicherung da richtig verstanden haben?
o0Julia0o hat geschrieben: 17.06.19, 19:59 Jetzt könnte man doch einfach eine Bruchteilseigentümerschaft darauf machen. Also die Eigentümerschaft in eine Bruchteilseigentümerschaft umwandeln.
Sind Sie sicher, dass Sie das Verhältnis der beiden Eigentümer nach niederländischem Recht richtig verstanden haben?
Nach deutschem Recht wären 2 Eigentümer, die zusammen ein Grundstück kaufen und sich beide ins Grundbuch eintragen lassen, nämlich automatisch Bruchteilseigentümer.
Im Unterschied dazu gibt es im deutschen Recht die "Gesamthandseigentümer". Das wäre z.B. eine Erbengemeinschaft, und die Mitglieder der Erbengemeinschaft sind auch als "Erbengemeinschaft" im Grundbuch eingetragen.
o0Julia0o hat geschrieben: 17.06.19, 19:59 Also die Eigentümerschaft in eine Bruchteilseigentümerschaft umwandeln. Wo dann einer das Risiko von beiden zu 100% trägt. Somit würde wieder seine PHV einspringen. Das ist die Idee.
Wenn sich die Immobilie in Deutschland befinden würde, dann könnte einfach einer der beiden Eigentümer die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen. Es wäre egal, ob die beiden Eigentümer nach Bruchteilen oder eine Erbengemeinschaft wären.
Die Privathaftpflichtversicherung dagegen, springt in Deutschland nicht ein. Die ist nicht für Haftungsrisiken aus Grundstücken zuständig. Auch dann nicht, wenn das Grundstück nur einen Eigentümer hat, und auch nicht wenn es sich um Bruchteilseigentümerschaft handelt.

Und weil die Gesetze in Deutschland und in den Niederlande anscheinend unterschiedlich sind, oder nach Ihren Informationen niederländische Versicherungen keine deutschen Immobilieneigentümer versichern wollen, ist es völlig sinnfrei in einem deutschen Forum nach der Rechtslage zu fragen. Ganz besonders, wenn man nicht dazuschreibt, dass das Grundstück in den Niederlanden ist.

Re: Grundbesitzerhaftpflichtversicherung - 2 Eigentümer

Verfasst: 18.06.19, 09:34
von o0Julia0o
Dankeschön!
SusanneBerlin hat geschrieben: 17.06.19, 21:49
o0Julia0o hat geschrieben: 17.06.19, 19:59 niederländische ebenfalls nicht, weil deutsche die Versicherung abschließen möchten).
Sind Sie sicher, dass Sie die niederländische Versicherung da richtig verstanden haben?
Ja, und ich hab etliche Makler angefragt. Wenn man nicht in den Niederlanden wohnt, dann geht das nicht. Das erzählt mir jeder Makler. Wenige sagten zusätzlich auch, dass man eine niederländische Steuernummer notwendig hat.

Die Privathaftpflichtversicherung dagegen, springt in Deutschland nicht ein. Die ist nicht für Haftungsrisiken aus Grundstücken zuständig. Auch dann nicht, wenn das Grundstück nur einen Eigentümer hat, und auch nicht wenn es sich um Bruchteilseigentümerschaft handelt.
Mal schneller gegoogelt.: "Immobilienbesitz, selbstgenutztes Einfamilienhaus im Inland, selbstgenutzte Immobilien in Europa (Ferienwohnung, Ferienhaus, Eigentumswohnung), unbebaute Grundstücke bis 10.000 m² Gesamtfläche"
q: https://www.assuria.de/html/privathaftp ... erung.html
Dort sind ja z.B. schon Grundstücke mitversichert. Und das ist bei einigen Versicherungnen der Fall. Genauso, wie Photovoltaikanlagen. Alles in der PHV - nicht Grundbesitzerhaftpflicht(wobei diese ja passender wäre).
https://imgur.com/bsPoKRk
https://imgur.com/fFjoexu

Kann man das Haftungsrisiko auf eine Person legen? Per Grundbucheintrag? Dann würde eine PHV ja greifen.

Re: Grundbesitzerhaftpflichtversicherung - 2 Eigentümer

Verfasst: 18.06.19, 10:39
von khmlev
o0Julia0o hat geschrieben: 18.06.19, 09:34 ann man das Haftungsrisiko auf eine Person legen? Per Grundbucheintrag? Dann würde eine PHV ja greifen.
Noch einmal:
Die Immobilie liegt in den Niederlanden. Es gilt das Recht der Niederlande!
Ob und wie die Auseinandersetzung einer Gundstücksgemeinschaft nach niederländischen Recht möglich ist, damit das Eigentum an der immobilie in Alleineigentum eines Eigentümers übergeht, wird in einem deutschen Rechtsforum niemand beantworten können.

Re: Grundbesitzerhaftpflichtversicherung - 2 Eigentümer

Verfasst: 19.06.19, 18:41
von o0Julia0o
War jetzt beim Notar(NL). Man kann das Haftunfsrisiko nicht umlegen auf eine Person. Man gilt als Eigentümer in Gemeinschaft.

Komisch ist jedoch, warum die PHV´s oft NL-Grundstücke mit absichern. Aber Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherunge nicht.