Verwaltervertrag - wer darf unterschreiben?
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Verwaltervertrag - wer darf unterschreiben?
Folgender fiktiver Fall:
Verwaltervertrag endet zum 31.12.2019. Neuer Verwalter soll zum 01.01.2020 starten. Einen Verwaltungsbeirat gibt es nicht.
In der Beschlussfassung wurde lediglich abgestimmt, dass ab 01.01.2020 der neue HV sein soll
Frage: Wer darf den Verwaltervertrag mit der neuen Hausverwaltung unterschreiben?
Verwaltervertrag endet zum 31.12.2019. Neuer Verwalter soll zum 01.01.2020 starten. Einen Verwaltungsbeirat gibt es nicht.
In der Beschlussfassung wurde lediglich abgestimmt, dass ab 01.01.2020 der neue HV sein soll
Frage: Wer darf den Verwaltervertrag mit der neuen Hausverwaltung unterschreiben?
Re: Verwaltervertrag - wer darf unterschreiben?
Über den Abschluss des Verwaltervertrages ist ein Beschluss zu fassen. Dieser kann auch die Bevollmächtigung für einen oder mehreren Eigentümer enthalten, den Vertrag gemäß Beschlussvorlage mit dem Verwalter abzuschließen. Alternativ müssen alle Eigentümer den Vertrag unterschreiben.
Gruß
khmlev
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Re: Verwaltervertrag - wer darf unterschreiben?
Offtopic
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Warum denn nicht? Ich würde die Wahl eines Verwaltungsbeirates unbedingt als TOP bei der nächsten Versammlung beantragen. Wie erfolgt denn sonst eine vernünftige Rechnungsprüfung?
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Re: Verwaltervertrag - wer darf unterschreiben?
Über den Abschluss wurde ein Beschluss gefasst. Es wurde aber kein Beschluss gefasst, wer Bevollmächtigt ist, den Vertrag zu unterzeichnen.khmlev hat geschrieben: ↑16.07.19, 11:32 Über den Abschluss des Verwaltervertrages ist ein Beschluss zu fassen. Dieser kann auch die Bevollmächtigung für einen oder mehreren Eigentümer enthalten, den Vertrag gemäß Beschlussvorlage mit dem Verwalter abzuschließen. Alternativ müssen alle Eigentümer den Vertrag unterschreiben.
Gibt es eine Quelle, aus der zu entnehmen ist, dass alle Eigentümer den Vertrag unterzeichnen müssen?
Re: Verwaltervertrag - wer darf unterschreiben?
§ 27 Ziff. 3. Satz 2 Wohnungseigentumsgesetz: Fehlt ein Verwalter oder ist er zur Vertretung nicht berechtigt, so vertreten alle Wohnungseigentümer die Gemeinschaft. Die Wohnungseigentümer können durch Beschluss mit Stimmenmehrheit einen oder mehrere Wohnungseigentümer zur Vertretung ermächtigen.Starwars2001 hat geschrieben: ↑16.07.19, 12:16 Gibt es eine Quelle, aus der zu entnehmen ist, dass alle Eigentümer den Vertrag unterzeichnen müssen?
Gruß
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Re: Verwaltervertrag - wer darf unterschreiben?
TOP! Danke.khmlev hat geschrieben: ↑16.07.19, 14:57§ 27 Ziff. 3. Satz 2 Wohnungseigentumsgesetz: Fehlt ein Verwalter oder ist er zur Vertretung nicht berechtigt, so vertreten alle Wohnungseigentümer die Gemeinschaft. Die Wohnungseigentümer können durch Beschluss mit Stimmenmehrheit einen oder mehrere Wohnungseigentümer zur Vertretung ermächtigen.Starwars2001 hat geschrieben: ↑16.07.19, 12:16 Gibt es eine Quelle, aus der zu entnehmen ist, dass alle Eigentümer den Vertrag unterzeichnen müssen?
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Re: Verwaltervertrag - wer darf unterschreiben?
Wenn nicht alle Eigentümer den Vertrag mit der Hausverwaltung schließen - was dann? Kann ja keiner gezwungen werden, einen Vertrag zu schließen....
Re: Verwaltervertrag - wer darf unterschreiben?
Der Vertrag wird zwischen der Eigentümergemeinschaft und der Hausverwaltung abgeschlossen, nicht zwischen jeweils den einzelnen Eigentümern und der Hausvewaltung.Starwars2001 hat geschrieben: ↑19.07.19, 20:17Wenn nicht alle Eigentümer den Vertrag mit der Hausverwaltung schließen
Doch, letztendlich schon.Starwars2001 hat geschrieben: ↑19.07.19, 20:17 - was dann? Kann ja keiner gezwungen werden, einen Vertrag zu schließen....
Re: Verwaltervertrag - wer darf unterschreiben?
Aus meiner Sicht, kann nur eine ETV einberufen werden mit dem TOP "Ermächtigung Verwaltervertragsunterzeichnung". Sonst müsste man durch Gerichtsbeschluss die Unterschrift ersetzen lassen.
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Re: Verwaltervertrag - wer darf unterschreiben?
Hallo,
könnte nicht der noch amtierende Verwalter unterschreiben?
Aus meiner Sicht ja.
MfG
uwe
könnte nicht der noch amtierende Verwalter unterschreiben?
Aus meiner Sicht ja.
MfG
uwe
Re: Verwaltervertrag - wer darf unterschreiben?
Das ist richtig und die einfachste Variante.
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