Umgang mit WEG-Rücklagen und Kontenführung

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Stan78
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Umgang mit WEG-Rücklagen und Kontenführung

Beitrag von Stan78 »

Hallo allerseits,

folgendes Fallbeispiel (mir ist bewusst, dass Strafrecht berührt wird):
Eine WEG trennt sich von ihrem Verwalter. Der Übergang verläuft nicht reibungslos, unter anderem weil der Verwalter die Konten als THK auf eigenen Namen geführt hat. Kontoauszüge rückt er freiwillig nicht raus, diese müssen letztlich nach Prozess und Urteil über den Gerichtsvollzieher beschafft werden. (In der Vergangenheit hat der Verwalter den Eigentümern nie Originalkontoauszüge vorgelegt, sondern nur Ausdrücke aus seiner Bankingssoftware.)

Mit den Originalen stellt sich heraus:
Der Verwalter hat den Eigentümern jährlich Kontostandsinformationen über die Rücklagen der WEG vorgelegt. Diese waren aber gar nicht dauerhaft auf dem Rücklagenkonto, direkt nach Erstellen der Information wurde ein Großteil der Gelder auf die Konten fremder WEGs überwiesen. Kurz vor dem nächsten Termin floss das Geld in gleicher Höhe, jedoch wieder von ganz anderen WEGs zurück.

Der Verwalter hat über das Hausgeldkonto eine Vielzahl fremder Buchungen laufen lassen. Immer wieder wurden glatte, höhere Beträge vom Firmenkonto des Verwalters überwiesen und anschließend an andere WEGs weitergeleitet, ebenso umgekehrt.

In der Summe passen Geldeingänge und -ausgänge soweit ersichtlich, allerdings gibt es eine derartige Vielzahl an Buchungen, dass der neue Verwalter nicht abschließend beurteilen kann, ob Gelder netto verschwunden sind, auch weil die Vorgänge über den Zeitraum hinaus gehen, für den Kontoauszüge vorliegen.

Dass gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung verstoßen wurde, ist klar.

Folgende Fragen:
1. Wie ist das Verhalten des alten Verwalters strafrechtlich zu werten?
2. Durch die jahrelangen Verschiebungen über eine Vielzahl von Konten ist nicht mehr zu ermitteln, von welcher WEG die einzelnen Betrage ursprünglich stammen. Der alte Verwalter hat der WEG die buchhalterisch korrekten Rücklagen letztlich ausgezahlt, aus den Auszügen ist aber ersichtlich, dass diese kurzfristig von anderen WEGs beschafft wurden. Besteht hier das Risiko von Rückforderungen? gehen wir davon aus, dass des auf den Rücklagenkonten der anderen WEGs genau so aussieht.
3. Haben die WEG und der neue Verwalter Pflichten gegenüber den anderen WEGs, deren unfreiwillige Beteiligung an dem Verfahren aus den Kontoauszügen hervorgeht und die vermutlich noch gar nichts von den Vorgängen wissen?
4. Hat die WEG die Möglichkeit, gezahlte Verwaltergebühren aufgrund der unsachgemäßen Verwaltung zurück zu fordern?

Viele Grüße,
Stan
Verpflichteter
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Re: Umgang mit WEG-Rücklagen und Kontenführung

Beitrag von Verpflichteter »

Hallo,

spontan fällt mir dazu ein, dass Schwarmintelligenz gleichzeitig auch bedeuten kann, kleinster gemeinsamer Nenner.
https://de.wikipedia.org/wiki/Kollektive_Intelligenz
https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinsamer_Nenner

Fagen, ist der Gemeinschaft ein Schaden entstanden?
Hat die Gemeinschaft die Hausgeldabrechnung per Beschluss regelmäßig angenommen?
Hat die Gemeinschaft per Beschluss den Verwalter regelmäßig entlastet?

Sollte die Antwort Nein, Ja, Ja, lauten, so ist aus meiner Sicht meine Antwort zu
1. nicht
2. sehe ich keines, da sich andere an den Verwalter zu halten hätten
3. woher soll ich das wissen wenn es weder du noch die anderen WEG wissen
4. nein, warum auch, ist doch alles bestens.


Die WEG könnte ja mal übungshalber den eigenen Beirat verklagen.

MfG
uwe
Stan78
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Re: Umgang mit WEG-Rücklagen und Kontenführung

Beitrag von Stan78 »

Verpflichteter hat geschrieben: 25.08.19, 17:03 spontan fällt mir dazu ein, dass Schwarmintelligenz gleichzeitig auch bedeuten kann, kleinster gemeinsamer Nenner.
Ist das ein grundsätzliches Statement gegen Rechtsforen im Internet oder besteht ein Zusammenhang zur Frage?
Verpflichteter hat geschrieben: 25.08.19, 17:03 Fagen,
ist der Gemeinschaft ein Schaden entstanden?
Hat die Gemeinschaft die Hausgeldabrechnung per Beschluss regelmäßig angenommen?
Hat die Gemeinschaft per Beschluss den Verwalter regelmäßig entlastet?
Der direkte finanzielle Schaden beschränkt sich bisher auf die entgangenen Zinseinnahmen. Gehen wir mal von 100 € aus. Außerdem sind Zusatzkosten entstanden, dadurch dass der neue Verwalter einen Zeitraum alleine auf Basis der Kontoauszüge abrechnen musste, der noch in der Vertragszeit der alten Verwaltung lag und einen erheblichen Aufwand hatte, dabei die fremden Buchungen zu identifizieren, Ab- und Zuflüsse abzugleichen, etc., gehen wir mal von 1000 € aus.

In der Vergangenheit hat die WEG den Verwalter entlastet, bei der letzten Sitzung nicht mehr. Für den bisher ausgewerteten Zeitraum wurde keine Entlastung erteilt. Gleiches gilt für die Abrechnungen.
Verpflichteter hat geschrieben: 25.08.19, 17:03
Die WEG könnte ja mal übungshalber den eigenen Beirat verklagen.
Wegen welcher Verfehlung und mit welchem Ziel?
(Und was genau soll eine "Klage übungshalber" sein? Macht man die mit einem Übungsanwalt vor einem Übungsgericht?)

Grüße,
Stan
ISpeech
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Re: Umgang mit WEG-Rücklagen und Kontenführung

Beitrag von ISpeech »

@Uwe
Was hast Du denn heute geraucht?

@Stan
Ich empfehle schnellstens alles Buchungen mit den Belegen detailliert zu prüfen und den tatsächlichen Schäden und den möglichen Schaden ermitteln. Fremde WEG'en können selbstverständlich Rückforderungen noch geltend machen. Es empfiehlt sich einen Rechtsanwalt damit zu beschäftigen, denn
Zu 1. Kann sein
Zu 2. Möglich ist das
Zu 3. Auch das ist möglich
Zu 4. Ja
webmaster76
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Re: Umgang mit WEG-Rücklagen und Kontenführung

Beitrag von webmaster76 »

Den Hinweis mit dem Beirat halte ich für sehr wichtig, denn

https://www.haufe.de/immobilien/verwalt ... 13058.html

dessen zentrale Aufgabe ist die Rechnungsprüfung. Dazu gehört aus meiner Sicht die Prüfung des Kontostands zu Beginn und Ende der Abrechnungsperiode sowie die Zu- und Abgänge (inkl. der Gegenprüfung der Rechnungen). Und wenn da Gelder über diese Zeit verschoben wurden (selbst wenn am Ende die Zahl wieder stimmt), dann hat auch der Beirat ein echtes Problem und kann schadensersatzpflichtig werden. Denn hier wurde offensichtlich gar nicht geprüft.
ISpeech hat geschrieben: 25.08.19, 19:11 Ich empfehle schnellstens alles Buchungen mit den Belegen detailliert zu prüfen und den tatsächlichen Schäden und den möglichen Schaden ermitteln. Fremde WEG'en können selbstverständlich Rückforderungen noch geltend machen. Es empfiehlt sich einen Rechtsanwalt damit zu beschäftigen
Das sollte aber nicht unbedingt wieder der Beirat machen :roll: Ansonsten halte ich das für die beste Vorgehensweise.
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Re: Umgang mit WEG-Rücklagen und Kontenführung

Beitrag von Verpflichteter »

Hallo Stan,

aus meiner Erfahrung ergibt sich, dass ein nicht unerheblicher Teil von Eigentümern keinerlei Bereitschaft hat sich in die WEG einzubringen.

Wenn ich jetzt ausführe warum aus meiner Sicht nicht , bekomme ich wieder einen Anschiss von ISeech :)
Bei uns z.B drei Juristen, drei Ing. mehrer Kaufleute usw.
Keiner bringt den Ar... hoch.

Wir hätten also ausreichend Potenetial = Intelligenz, das Niveau der Eigentümerversammlung orientiert sich jedoch an Omas Kaffeekränzchen = kleinster Nenner.
Stan78 hat geschrieben: 25.08.19, 17:51 Ist das ein grundsätzliches Statement gegen Rechtsforen im Internet oder besteht ein Zusammenhang zur Frage?
Ja, es besteht ein Zusammenhang mit der Frage und es ist keine Einlassung zur Qualität von Foren.

Einer unserer Exverwalter bezeichnete Eigentümergemeinschaften als "dumpfe Masse".

Noch ein Spruch: " jeder bekommt was er verdient" (von mir)

Da hat sich eine WEG jahrelang um nichts gekümmert und jammert jetzt über vermeindlichen entgangene 100€ Zinsen.

Soll man da jetzt auf einmal einen riesen Aufwand betreiben um alles nachzuholen was man verpasst hat.

Hau weg mit Schaden und dazulernen.

Wenn der alte Verwalter noch nicht entlastet wurde bestehen noch Möglichkeiten.
Diese sollte jedoch der neue Verwalter kennen. Wenn nicht, dann ist die WEG "vom Regen in die Traufe" gekommen.
Stan78 hat geschrieben: 25.08.19, 17:51 (Und was genau soll eine "Klage übungshalber" sein? Macht man die mit einem Übungsanwalt vor einem Übungsgericht?)
Siehe Link von webmaster.

Schätze der Beirat wäre das leichter Klageopfer.
Der Verwalter könnte eine Versicherung haben und sich somit einen besseren Rechtsbeistand leisten.

MfG
uwe
Stan78
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Re: Umgang mit WEG-Rücklagen und Kontenführung

Beitrag von Stan78 »

Um den hypothetischen Vorgang um den Beirat zu erweitern:

Die Unterlagen zur Rechnungsprüfung wurden dem Beirat mit Ausdrucken aus der Bankingsoftware des Verwalters übergeben. Diese enthielten alle für die WEG relevanten Buchungen, die der Beirat auch gründlich und korrekt geprüft hat. Der Hausverwalter hatte vor dem Ausdruck alle problematischen Buchungen per Hand gelöscht, für Beirat und übrige Eigentümer war nicht erkennbar, dass dies möglich war. Auf den Eigentümerversammlungen wurde vom Beirat auch regelmäßig bemängelt, dass es sich nicht um Original-Kontoauszüge handelte, dies hat der Verwalter aber damit gekontert, dass in seiner Buchhaltung nur die Unterlagen der Bankingsoftware vorhanden sein, das Vorlegen von Originalsuzügen sei mit zusätzlichen Kosten verbunden und völlig unnötig, weil der Inhalt identisch wäre. Das hat die WEG einige Zeit lang akzeptiert. Dass der Beirat dann irgendwann doch versucht hat, selber Kontoauszüge von der Bank zu beschaffen, war der Auslöser dafür, dass die Probleme in der Kontenführung zu Tage getreten sind und der Verwalter gewechselt wurde.
Auch der Beirat wurde für die Rechnungsprüfung entlastet.

Im Vordergrund stehen sicher nicht die entgangenen Zinseinnahmen, schon eher die erheblichen finanziellen und zeitlichen Ressourcen, die für die Aufarbeitung notwendig waren und vor allem die rechtliche Position der WEG im Hinblick auf die Vermischung der Rücklagen mit denen diverser anderer WEGs.
Verpflichteter
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Re: Umgang mit WEG-Rücklagen und Kontenführung

Beitrag von Verpflichteter »

Hallo Stan,

es ist durchaus möglich, dass ich die Probleme nicht erkenne.

"Geld" und Konten sind doch ziemlich virtuell.

Vereinfachtes Beispiel.
Eigentümer A überweist 100 € Hausgeld für Mai von seinem Bankkonto auf ein Bankkonto der Gemeinschaft bei der Bank K.

Der Verwalter V bucht davon 50 € nach Wirtschaftsplan auf das Rücklagenkonto R.
Der Handwerker H reicht einen Rechnung über 20€ für die Gemeinschaft des A ein und der Verwalter bezahlt ihn aus seinem eigenen Geldbeutel (V) in bar.

Irgendwann hebt der Verwalter vom Konto K 20€ ab und steckt sie wieder in seine Tasche(V).

Zur Abrechnung legt er vor Hausgeldkonte R Bestand 30€, Zufluss 50, Abfluss 20 an Handwerker K.

OK, die Buchungsvorgänge von Bankkonto K und Hausgeldkonto sind nicht deckungsgleich, wollte ich auch nicht haben.
Dann geht der Verwalter noch her und bucht vom Konto K 10 € für eine Handwerkerrechnung einer anderen Gemeinschaft ab und gleicht das Defizit erst zur Hausgeldabrechnung aus. Erst recht nicht sauber.

Aber was soll es, Verwalter ist raus, und es sind 30€ am Konto K.

Schön,es könnten Zinsen aufgelaufen sein, jedoch befanden sich auf dem K immer mehr Gelder von anderen Gemeinschaften als sich Gelder der Gemeinschaft auf anderen Konten anderer Gemeinschaften befanden.

Da könnte jetzt eine andere Gemeischaft kommen und behaupten: he ihr habt 13,45€ Zinsen bekommen die uns zustehen weil unser Geld 5 Monate und drei Tage bei euch auf dem Konto K war.

Aber die Zinsen sollen es ja nicht sein.

Es gibt also eine Hausgeldabrechnug für das Jahr 2018 die nicht abgesegnet wurde.
Dann gibt es einen Kontoauszug K vom 31.12.2017
12 Überweisungen vom A x Anzahl Eigentümer
Einen Ordner mit abgehefteten Rechnungen 200 an der Zahl.

Daraus berechnet man den Kontostand K am 31.12.2018 und der muss dem der Bank entsprechen.

Da wären mir dann die einzelnen Buchungsbelege der Bank ziemlich wurscht.

Wenn die Nachrechnung ergeben hat, dass werde Geld fehlt noch zufiel ist, würde ich erst einmal ruhig schlafen.


Dann stelle ich mir mal vor der V hat die Gelder von 10 Gemeinschaften wild durcheinander gewürfelt und 1.000.000€ abgezweigt.

Die erste Gemeinschaft wird mißtrauisch und kündigt. Also begleicht der Verwalter aus den Beständen der anderen Gemeinschaften.
Die zweite Gemeinschaft steig auch aus.
Die Dritte...

Beißen dann die letzte Gemeinschaft die Hunde? Die müssten haben 1.200.000, haben aber nur 200.000€ :kopfstreichel:

Oder sagt ein Richter, 10 Gemeinschaften müssen sich 1.000.000 Schaden zu gleichen Teilen teilen?
Oder der V hat immer das Konto K benutzt um sich das Geld in die Tasche zu stecken,also muss die Gemeinschaft des A die 1.000.000 ausgleichen und weil nur der A soviel Geld hat muss der A alles zahlen.


MfG
webmaster76
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Re: Umgang mit WEG-Rücklagen und Kontenführung

Beitrag von webmaster76 »

Vom Prinzip her hat Verpflichteter Recht. Solange die Rücklage nun in voller Höhe auf dem neuen ETG-Konto verbucht sind, könnte der Rest den Eigentümern egal sein. Und ob am Ende tatsächlich Zinsen (in nennenswerter Höhe) entgangen sind ist fraglich (siehe Basiszins der letzten Jahre). Evtl. wären aufgrund der Höhe der Einlagen sogar Negativzinsen angefallen?

Allerdings sehe ich da dennoch Probleme, denn:
1. es ist unklar, ob nicht doch Geld fehlt, da nicht alle Kontoauszüge vorliegen
2. die Zahlungen stammen offensichtlich von irgendwelchen Fremdkonten und damit liegt hier evtl. ein strafbares Verhalten vor (Betrug, Steuerhinterziehung, Geldwäsche,....?)
3. wegen 2. könnten evtl. Rückzahlungen verlangt werden

Aus diesen Überlegungen kann es sehr sinnvoll sein, wenn die ETG beschließt einen Anwalt hinzuzuziehen, der sich Einblick in die vorhandenen Unterlagen verschaffen, fehlende organisieren und alles Notwendige in die Wege leiten kann. Das kostet den einzelnen Eigentümer (je nach Größe der ETG) u.U. eine geringe 3-stellige Summe, am Ende kann das jedoch vor größeren bösen Überraschungen bewahren.
Verpflichteter
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Re: Umgang mit WEG-Rücklagen und Kontenführung

Beitrag von Verpflichteter »

Hallo,

ich ziehe bei Vergleichen häufig die Verhältnisse unserer Gemeinschaft heran.

Bei den Bankunterlagen interessiert mich nur Jahresanfang und Jahresende.

Mit den unterjährigen Belegen kann ich nichts anfangen weil für mich inhaltsleer. Liegt an der "Stapelverarbeitung", was immer das ist.

Ich schau mir die "Verrechnungskonten" der Gemeinschaft an.
Hat jeder Eigentümer gezahlt? Die Summe ist der Zufluß.
Dann die anderen Konten wie Personal, Heizung, Versicherungen usw. Damit habe ich den Abfluß.

Das muss plausibel sein.

Bei uns stimmten jedoch Jahresbelege Bank nie mit den Konten/Hausgeldabrechnung der Gemeinschaft überein.
Weil ein Teil des Abfluss neues Wirtschaftsjahr betrifft, ein weiterer Teil im Hausgeld verbucht wurde jedoch noch nicht vom Bankkobto abgeflossen ist.
als Beispiel Heizung Stichtag im Hausgeld 31.12. Abbuchung Gas jedoch im Feb.
Dann haben wir noch etliche 1.000l Heizöl das irgendwann gekauf und über Heizung abgerechnet aber physisch noch vorhanden.
Unterm Strich besitzt die Gemeinschaft ca. 16.000€ und keiner weiß wo die hergekommen sind (angesammelt über 40 a).

webmaster76 hat geschrieben: 27.08.19, 08:25 3. wegen 2. könnten evtl. Rückzahlungen verlangt werden
Das finde ich ist ein interessanter Einwand. Hat jetzt mit dem Faden eher weniger zu tun.
Fällt mir ein 100€ Schein in Hundekot stinkt der Schein und ich finde ihn in einem Stapel 100€ Scheine wieder.

Der Verwalter V bucht vom Bankkonto der Gemeinschaft 100€ für einen Handwerkerrechung einer fremden Gemeinschaft ab weil er seinerseits von deren Konte 100€ abgehoben hat um Spielschulden zu zahlen.
Die fehlenden 100 € bucht er kurz vor Jahresschluss wieder auf das Konte der Gemeinschaft von seinem eigenen Konto. Das Geld stammt aus einer Steuerückzahlung da es FA. ist jedoch aus einer betrügerischen Steuerkläung entstanden.
Jetzt will das FA vom V das Geld zurück und sagt dann : Die Steuerückzahlung ist ja auf dem Konto der Gemeinschaft gelandet, her damit.

Da würde ich dann sagen, kann das FA das riechen welcher Geld am Konto vom FA ist oder wurde dieses Geld schon an einen Handwerker weitergereicht.

MfG
uwe
Stan78
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Re: Umgang mit WEG-Rücklagen und Kontenführung

Beitrag von Stan78 »

Um die Problematik anschaulicher zu verdeutlichen:

Es handelt ich um einen großen Verwalter, dessen Gemeinschaften über Rücklagen von 1 Mio € verfügen.
Aus Sicht des Verwalters totes Kapital, spätestens seit der Null-Zins-Politik.
Der Verwalter bedient sich an dem Geld um mit 600 000 € privat drei Eigentumswohnungen zu kaufen und die Mieteinnahmen als kleines Zusatzeinkommen zu haben. Keine WEG weiß davon. Für jede WEG gibt es einen Stichtag, zu dem eine Kontostandsinformation generiert wird, die belegen soll, dass die Rücklagen noch auf den jeweiligen Konten vorhanden sind. Die Stichtage sind bei den verschiedenen WEGs jedoch unterschiedlich. Der Verwalter sorgt also dafür, dass beim Stichtag für WEG A die richtige Summe auf dem Konto von A ist. Er generiert eine Kontostandsinformation, die die Kontobewegungen nicht anzeigt, und "belegt" damit das vorhanden sein der Mittel gegenüber der WEG. Direkt danach überweist er den Großteil der Mittel an WEG B, für die er dann einen Monat später gleichermaßen die Kontostandsinformation generiert, und so weiter.
Nun beginnen die ersten WEGs misstrauisch zu werden und suchen sich einen neuen Verwalter. Die Rücklagen, auf die er Zugriff hat, schmelzen dahin - irgendwann sind es nur noch 800 000, also 200 000, die er bewegen kann, da der Rest ja in seinen Immobilien steckt. Es wird zunehmend schwieriger, die Mittel so hin und her zu schieben, dass er jeweils zu den gewünschten Stichtagen nachweisen kann, dass der korrekte Betrag auf dem jeweiligen Konto der WEG liegt. Spätestens wenn die Rücklagen unter 600 000 € sinken, ist absehbar, dass schlicht kein Bargeld mehr vorhanden ist, und ob ein schneller Verkauf der Immobilien wieder den Einstandspreis freisetzt, ist unklar.
Im oben beschriebenen hypothetischen Fall ist die Problematik bereits recht weit fortgeschritten - für das letzte vorliegende Kalenderjahr sind etwa 50 irreguläre Buchungen auf den Konten der WEG identifizierbar, mit ca. 20 beteiligten anderen WEGs.
Wenn nun das ganze Pyramidenspiel kollabiert und am Ende 2 WEGs übrig bleiben, deren Rücklagen schlicht weg sind, was dann? Den letzten beißen die Hunde? Rückabwicklung aller fragwürdigen Buchungen? (Vermutlich mehrere tausend über alle WEGs und Jahre.)
Spätestens hier müsste man meiner Meinung nach auch über Veruntreuung und Betrug nachdenken, die Frage ist, ab welchem Punkt dies anfängt.
ISpeech
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Re: Umgang mit WEG-Rücklagen und Kontenführung

Beitrag von ISpeech »

Der Punkt ist schon längst überschritten. Jetzt heißt es rennen. Strafanzeige stellen und sofort einen gescheiten RA beauftragen.
SusanneBerlin
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Re: Umgang mit WEG-Rücklagen und Kontenführung

Beitrag von SusanneBerlin »

Spätestens hier müsste man meiner Meinung nach auch über Veruntreuung und Betrug nachdenken, die Frage ist, ab welchem Punkt dies anfängt.
Da fragen Sie noch?
Der Verwalter bedient sich an dem Geld um mit 600 000 € privat drei Eigentumswohnungen zu kaufen
Sie fragen sich, ob die Veruntreuung eventuell bereits mit dem Abzweigen von 600.000 € anfängt oder erst später als der Verwalter es nicht mehr vertuschen kann, ernsthaft? :roll:
Grüße, Susanne
Stan78
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Re: Umgang mit WEG-Rücklagen und Kontenführung

Beitrag von Stan78 »

SusanneBerlin hat geschrieben: 27.08.19, 16:16 Sie fragen sich, ob die Veruntreuung eventuell bereits mit dem Abzweigen von 600.000 € anfängt oder erst später als der Verwalter es nicht mehr vertuschen kann, ernsthaft? :roll:
Nein, ich frage mich das nicht ernsthaft. Aber Uwe hat ja oben den Standpunkt vertreten, dass im Grunde alles nicht so problematisch ist, so lange jede WEG bei Verlassen des Verwalters ihr Geld irgendwie wieder kriegt. (Etwas überspitzt.)
Verpflichteter
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Re: Umgang mit WEG-Rücklagen und Kontenführung

Beitrag von Verpflichteter »

Hallo,

in der Eingangskonstellation ging es aus meiner Sicht um eine WEG, die sich von ihrem V trennte, jedoch noch über ihr Vermögen verfügt. Es sind lediglich Belege nicht vollständig.

Was mich nun interessieren würde, was macht der neue V?

Wenn nun die WEG oder einzelne Eigentümer ein kriminelles Verhalten des alten Verwalters vermutet und nichts unternehmen, macht sie sich mitschuldig?
Da wäre sicher anwaltlicher Rat nicht zu verachten.


Wie ist denn das jetzt, ein Dieb hat 100€ (eigene) in der linken Hosentasche. Er klaut einer alten Oma 100€ aus der Handtasche und steckt das Geld in die rechte Hosentasche. Dann kauft er sich einen Flasche hochwertigen Whisky und vertrinkt diesen.

Der Dieb wird von der Polizei gestellt. Muss A.L.D.I. das Geld für den Whisky wieder hergeben?

MfG
uwe
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