Die Ehefrau I von A (80 Jahre) ist verstorben. I hat in die Ehe 3 Söhne (alle nun über 60) gebracht. Neben einem Haus, bei dem beide im Grundbuch eingetragen sind und in einem Ehevertrag, der regelt, dass der überlebende Ehepartner lebenslanges Nießbrauchrecht erhält, gibt es eine vermietete Eigentumswohnung bei der A und I ebenfalls im Grundbuch eingetragen sind. Die Eintragung der 3 Söhne für beide Immobilien erfordert kein persönliches Erscheinen bei einem Notar und wurde in die Wege geleitet.
Bereits seit vielen Jahren ist einer der Söhne J schwer psychisch krank, jedoch aktuell ohne rechtliche Betreuung. J verlässt das Haus nicht mehr, damit ist ein Besuch beim Notar zwecks Eintragung des Nießbrauchrechts für A und der Verkauf der Eigentumswohnung kaum möglich. Weiterhin ist damit zu rechnen, dass J auch keine Leute in seine Wohnung lässt. Welche Möglichkeiten gibt es, um folgendes zu regeln:
1.) A's Nießbrauchecht im Grundbuch eintragen zu lassen
2.) Den Verkauf der Wohnung abzuwickeln, den alle (J's Hauptproblem s.o.) wollen,
den dazu müssen alle im Grundbuch Eingetragenen beim Notar erscheinen bzw. irgendwie sich mit diesem treffen o.ä..
Nopinski
Schwer psychisch Kranker wird durch Erbe Miteigentümer
Moderator: FDR-Team
Re: Schwer psychisch Kranker wird durch Erbe Miteigentümer
Ist den das Nießbrauchrecht für A auch von allen jetzigen Eigentümern gewollt?
Das das im Ehevetrag so vereinbart wurde würde ich in Kategorie "nett das das gemacht wurde" packen, aber nicht dahin das sich aus einem Vertrag zwischen A und I eine Pflicht für die Söhne J,K und L zur Zustimmung ergibt.
Das das im Ehevetrag so vereinbart wurde würde ich in Kategorie "nett das das gemacht wurde" packen, aber nicht dahin das sich aus einem Vertrag zwischen A und I eine Pflicht für die Söhne J,K und L zur Zustimmung ergibt.
Re: Schwer psychisch Kranker wird durch Erbe Miteigentümer
Passt nicht zusammen. Das Nießbrauchsrecht ist ein notariell zu beurkundendes Verfahren das letztlich im Grundbuch einzutragen ist. Zum Ehevertrag hat ExDevil67 ja schon einiges gesagt.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Re: Schwer psychisch Kranker wird durch Erbe Miteigentümer
Von den in dieser Hinsicht nicht versierten Beteilgten wurde eine implizite Verpflichtung zur Zustimmung zum Nießbrauchrecht angenommen, da der Ehevertrag auch notariell beglaubigt wurde. Zwei der Söhne würden dem Nießbrauchrecht sofort zustimmen. J vermutlich auch, wenn er nicht das Haus verlassen müsste oder niemand dazu in seine Wohnung käme. Für den Status Quo der Immobilie und A als Bewohner dürfte sich vermutlich nichts ändern, wenn da keine Eintragung des Nießbrauchrechts erfolgend würde (J wird von sich aus keinen Verkauf o.ä. anstreben, die anderen ebenso wenig). Die Frage ist dann hinsichtlich Verkauf der Eigentumswohnung, zu der alle (vermutlich auch J) zustimmen würden, aber eben das Problem hinsichtlich Ableistung der Unterschrift von J besteht. Gäbe es hierfür eine Lösung ohne letzten Ausweg "rechtliche Betreuung" für J.
Nopinski
Nopinski
Re: Schwer psychisch Kranker wird durch Erbe Miteigentümer
Die Annahme ist auch richtig. An dieser Stelle könnte die Zustimmung von J durch Urteil ersetzt werden, d.h. J müsste auf Zustimmung verklagt werden.Von den in dieser Hinsicht nicht versierten Beteilgten wurde eine implizite Verpflichtung zur Zustimmung zum Nießbrauchrecht angenommen, da der Ehevertrag auch notariell beglaubigt wurde.
Dafür bliebe dann nur die Teilungsversteigerung.Die Frage ist dann hinsichtlich Verkauf der Eigentumswohnung, zu der alle (vermutlich auch J) zustimmen würden, aber eben das Problem hinsichtlich Ableistung der Unterschrift von J besteht. Gäbe es hierfür eine Lösung ohne letzten Ausweg "rechtliche Betreuung" für J.
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 6709
- Registriert: 24.07.07, 10:47
- Wohnort: Rhein/Ruhrgebiet
Re: Schwer psychisch Kranker wird durch Erbe Miteigentümer
Das einer der beteiligten Personen eine "Psychische Auffälligkeit" aufzeigt, ist alleine für sich betrachtet eine gewaltige Baustelle, und birgt in dem ganzen nachfolgenden Prozedere (Notarvertrag) ein nicht unerhebliches Kostenrisiko.
Eine offenkundige "Geschäftsunfähigkeit" könnte beispielsweise einen beauftragten Notar dazu veranlassen, eine Beurkundung ablehnen zu müssen. (um ein Beispiel Szenario darzustellen). Das nicht aus dem Haus gehen ist m.E. ein sehr ernsthaftes Problem. Dies bedeutet ein Kreislauf wie beispielsweise: Weil der Arzt nicht aufgesucht werden kann, kann die Krankheit oder Krankheitsverlauf nicht gestoppt/verändert werden (Ohne jetzt die Frage der Treffsicherheit einer Diagnostik aufwerfen zu wollen!)
Gut möglich das das Rad damit noch schneller drehen wird. Es könnte ein Wettlauf mit der Zeit sein.
Am Ende könnte die Frage stehen: Sind die Interessen der erkrankten Person ausreichend gewürdigt worden? Insbesondere dann, wenn
die "Betreuung" von Bruder/Schwester o.ä übernommen wird oder worden ist?
Bei manchen Staaten gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat. [Freiheit f. Assange]
-
- Letzte Themen